Vorbestraft und auf Bewährung in die Schweiz auswandern?

3 Antworten

Ja, das kann ein Problem sein. So musst du zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt (und sicher auch in anderen) eine Erklärung über deine Vorstrafen abgeben:

http://www.bdm.bs.ch/Wohnen/An-Abmeldung-Umzug/Formulare-zur-Erkl-ueber-allfaellige-Vorstrafen.html

Das Vorliegen solcher kann natürlich ein guter Grund sein, dir keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

Es kann auch Arbeitgeber geben, die ein polizeiliches Führungszeugnis von dir wollen. Kommt auf Beruf und Branche an.

Die wichtigste Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist ein Arbeitsplatz mit einem Einkommen von dem Du leben kannst.

Salue

Wenn Du einen Erwerb nachweisen kannst und einen Arbeitgeber hast, der keine Problem damit hat, kannst Du in die Schweiz einwandern.

Was ich nicht weiss ist, ob damit die Deutschen Bewährungs-Auflagen noch erfüllt sind.

Die Vorbestrafen aus Deutschland sind hier in der Schweiz wohl das kleinste Problem. Wir haben reichlich andere (ich nenne keine Nation), die füllen hier 3/4 der Gefängnisplätze

Tellensohn .