Geschwindigkeit bei Roller mit BF17
Ich Bin 17 Jahre alt und habe vor kurzem meinen BF 17 Führerschein erhalten. Ich habe einen Roller und darf ja laut gesetz 45 km/h fahren. Mein Roller hat aber einen Tacho der anzeigt dass man bis zu 60 km/h fahren könnte. Aber das schnellste was der Roller zu fahren schafft, ist 55 km/h. Nunja meine Frage ist jetzt folgende: Wenn ich von der Polizei angehalten werde und diese merken dass der Roller schneller als 45 km/h fährt, mit was für einer Strafe muss ich dann rechnen? Ich achte ja immer drauf dass ich nur 45 km/h fahre aber die Polizei wird mir wohl kaum glauben dass ich nur 45 fahren, wenn ich aber schneller fahren könnte ..
Danke im Voraus! :-)
5 Antworten
Egal bis wohin der Tacho geht - mit einer Fahrerlaubnis BF-17 darfst du Kleinkrafträder führen. Das sind solche Krafträder, die maximal 45 km/h schnell fahren können (und noch ein paar weitere Kriterien erfüllen müssen)..
Führst du ein Kraftrad, welches schneller fahren KANN, so begehst du eine Straftat (§ 21 StVG: "Fahren ohne Fahrerlaubnis"), auch dann, wenn du tatsächlich gar nicht schneller als 45 km/h gefahren bist. Du begibst dich also in den Bereich strafrechtlicher Verfolgbarkeit. Im Falle einer Kontrolle hängen die Folgen dann also nicht mehr von DIR ab, sondern von ANDEREN (Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter). Es kann sein, dass die Polizei bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit ein Auge zudrückt. Es kann aber auch sein, dass sie dich bereits bei 46 km/h anzeigt.
Kommt es zur Anzeige, dann musst du als Erwachsener mit einer Geldstrafe oder gar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen, als Jugendlicher mit Sozialstunden. Deine Fahrerlaubnis wird entzogen und es kommt zu einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von mindestens 6, eher jedoch 9 - 15 Monaten. Sollte dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, wird auch deine Probezeit um zwei Jahre verlängert. Während der Sperrfrist verringert sich die Probezeit nicht.
Der Roller wird von der Polizei auf den prüfstand gestellt. Ereicht er dort mit Abzug der Tollerranz mehr als 50KM/h ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. In der Probezeit wird dann der Führerschein entzogen.
Das Problem wird höchstwarscheinlich an der Mechanischen Drossel in der Variomatik liegen. Die Diszanzringe sind sicher verschlissen und die vordere Scheibe wird mehr zusammen gedrückt.
Neue Distanzringe sind nicht teuer. Ein neuer Führerschein schon.
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fahren-ohne-fahrerlaubnis/index.php
Laut gesetz ist das sogar eine Straftat.
Dass die Tachoskala bis 60 zeigt, ist noch lange kein Indiz, dass der Roller auch 60 fahren kann. Desweiteren: Normalerweise musst du deinen ROller dann Drosseln!
Ich denke das fällt auf ne verwarnung, da 52 oder so noch an der toleranzgrenze ist
Sch""ß drauf....beim ersten mal mit ca.60 gibts nur ne Verwarnung. Beim zweiten Mal vlt Konsiquenzen. Alles schon durchgemacht:) Fahr einfach offen. Das kommt eh immer drauf an wo man wohnt
Das ist falsch. Es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. In der Probezeit ist der Führerschein weg.