Bewährungszeit abgelaufen?
habe post vom gericht bekommen das meine bewährungzeit abgelaufen wäre,aber kein straferlass erfolgt weil die staatsanwaltschaft ein weiteres verfahren angehängt hätte.ist das rechtens so was heisst das jetzt?ich weiss von keinem weiteren verfahren
3 Antworten
Wenn da während der Bewährungszeit ein weiteres Verfahren anhängig ist, wird die Bewährung wohl eher widerrufen sein (so hört es sich zumindest an). Das würde bedeuten: Zusätzlich zum neuen Urteil die restliche Strafe aus diesem Urteil absitzen.
Aber ein Anwalt kann dir ganz genaue Auskünfte geben.
ich habs verstanden danke dir
Das soll wohl bedeuten, dass du in der Bewährungszeit straffällig geworden bist. Ob deshalb die Bewährung widerrufen wird, muß sich noch zeigen.
warte mal ab das wird schon noch kommen
kann ja sein aber ist meine bewährung jetzt zu ende oder nicht