Erste Instanz verloren und zweite instanz gewonnen- wer trägt die Kosten?
Wurde bei der 1 Instanz zu Bewährung und 3.000 strafe bestraft ( sind nicht die gerichtskosten sondern gehen ein ein kinderheim) so..2 instanz ist gekommen da die staatsanwaltschaft gegen das Urteil revision eingelegt hat und wollte das ich härter Bestraft werde. Aber die haben verloren. Meine strafe von 3000 eur ist sicher und die bewährung. Wer zahlt jetzt die instanzen? Halbe halbe oder alles die Staatskasse? Weil nur bei der letztn instanz hat die Staatsanwältig gesagt die Kosten gehen auf Kasse. Also für beide Instanzen dann?
4 Antworten
Ganz einfach. Die verlorene Instanz geht zu deinen Lasten, die gewonnene Instanz geht zu Lasten der Staatskasse.
Normalerweise steht das auch im Urteil .. die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Wohl auch die Deines Anwalts, wenn der bei der Revison nochmal tätig wurde.
Ich denke das alte Urteil ist damit rechtskräftig .. dafür muss du zahlen, Strafe und natürlich wird der Anwalt dafür auch eine Rechnung schicken.
ich bleibe bei meiner ersten Aussage. Du brauchst bei zweiter Verhandlung nichts zahlen. Das wäre ja wie wenn du für gleiche Sache 2 mal bestraft wirst in Form von Geld.
Zweite Verhandlung hat keine neuen Erkenntnisse gebracht die eine Abänderung des ersten Urteiles begründen. Somit hat Staatsanwalt zweite Vehandlung unnötigereweise durchführen lassen. Warum sollst du dann daran beteiligt werden ?
Die verlorene Instanz zahlst du, die gewonnene der Staat
genau musste auch was unterschreiben beim verteidiger sodass er das geld von der staatskaase hollt. aber was ist mit der 1 instanz?