Erste Instanz verloren und zweite instanz gewonnen- wer trägt die Kosten?

4 Antworten

Ganz einfach. Die verlorene Instanz geht zu deinen Lasten, die gewonnene Instanz geht zu Lasten der Staatskasse.

Normalerweise steht das auch im Urteil .. die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Wohl auch die Deines Anwalts, wenn der bei der Revison nochmal tätig wurde.

Sangogen 
Beitragsersteller
 21.07.2018, 20:51

genau musste auch was unterschreiben beim verteidiger sodass er das geld von der staatskaase hollt. aber was ist mit der 1 instanz?

juergen63225  21.07.2018, 21:25
@Sangogen

Ich denke das alte Urteil ist damit rechtskräftig .. dafür muss du zahlen, Strafe und natürlich wird der Anwalt dafür auch eine Rechnung schicken.

ich bleibe bei meiner ersten Aussage. Du brauchst bei zweiter Verhandlung nichts zahlen. Das wäre ja wie wenn du für gleiche Sache 2 mal bestraft wirst in Form von Geld.

Zweite Verhandlung hat keine neuen Erkenntnisse gebracht die eine Abänderung des ersten Urteiles begründen. Somit hat Staatsanwalt zweite Vehandlung unnötigereweise durchführen lassen. Warum sollst du dann daran beteiligt werden ?

Die verlorene Instanz zahlst du, die gewonnene der Staat