Straftat während Bewährungszeit, aber erst nach der Bewährung Ermittlung. Was passiert?
Guten Tag,
wie ist es in solch einem Fall? Es wurde eine Strafttat während der Bewährungszeit begangen aber die Ermittlungen finden erst nach Ablauf der Bewährungszeit statt. Gilt dann trotzdem noch die Möglichkeit auf einen Widerruf der bereits abgelaufenen Bewährung? Vielleicht was das hier ja jemand.
Vielen Dank
7 Antworten
Entscheidend ist natürlich, wann die Straftat stattgefunden hat und nicht ab wann ermittelt wurde - das ist doch aber glasklar.
Wenn die Straftat also innerhalb des Bewährungzeitraums stattgefunden hat, ist die Bewährung damit natürlich hinfällig
ist die Bewährung damit natürlich hinfällig
Hinfällig ist sie erst dann, wenn sie widerrufen wird. Das ist nicht zwangsläufig.
Es zählt das Datum, an dem die Straftat stattfand.
Lag diese in der Bewährungszeit, hast du dich eben nicht bewährt sondern wieder Mist gebaut und bekommst eine entsprechende Strafe...
Nur zur Info, eine Bewährungszeit kann auch nachträglich noch verlängert werden
aber ja
Für Fristen, die bei Straftaten laufen, gilt immer der Tat-Tag. Auch wenn die Ermittlungen erst anfangen, wenn die Bewährungszeit vorüber ist, ist die Tat doch während der Zeit begangen worden, in der der Täter sich bewähren sollte. Also rechne mal damit, dass die Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt war, voll abgesessen werden muss. Sowas nennt man Bewährungswiderruf. Bei einer erneuten Verurteilung kann das allerdings zusammengefasst werden. Es kann aber passieren, dass du den erneuten Prozess auf dem Gefängnis heraus führen musst. Das kommt auf Staatsanwalt und Richter an, und ob einschlägig oder nicht.