gegen Bewährungsauflage verstoßen

5 Antworten

Die Entscheidung über einen Widerruf der Bewährung liegt beim Richter. Auf große Milde würde ich aber nicht hoffen, denn...

  • Du hast anscheinend was größeres ausgefressen. 2 Jahre bekommt man nicht, wenn man einem Baby dem Lutscher stiehlt.
  • Du kannstest die Bewährungsauflagen und wusstest, daß Drogenscreenings angeordnet sind.
  • Du hast trotzdem weiter konsumiert

Kurzum: Du hast den Bewährungswiderruf billigend in Kauf genommen, um dich zuzudröhnen.Falls die Straftat, wegen der Du verurteilt wurdest, auch im Zusammenhang mit Drogen steht, ist der Knast dir so gut wie sicher...

Hallo, ja hast du schon bewährungswiderruf? Oder noch nicht? Wenn nicht, dann kannst du noch mit deinen Kollegen von der Nachsorge zusammen arbeiten, nur dann hast du die Chance alles wieder gut zu machen. Du musst schon mehrere DS positiv haben, und wenn du mit den Psychologen den Kontakt abgebrochen hast, erst dann kommt bewährungswiderruf auf dich zu. Wenn du deine Urin Kontrolle wieder im Griff hast und regelmäßig den Kontakt zu deine Nachsorge und zu dem Bewahrungshelfer hast, dann ist es wieder gut. Bei mir ist es gleich gewesen, ich war substituiert und hatte Bei Konsum, mehrere Male, bestimmt 15 mal gewesen und habe immer wieder mit der Nachsorge gestritten, mein Bewährungshelfer angemotzt und jetzt habe ich Bewährungswiderruf und bin auf der Flucht. Ich hoffe sehr, dass bei dir wird es anders, wenn dann musst du so schnell wie möglich den Paragraf 35 und Kostenzusage beantragen, sonst hast du Haftbefehl und es wird dann zu spät, du kannst erst dann im jva alles wieder neu beantragen. Ich wünsche dir viel Glück!

Hoffe, du hast noch Chance alles wieder gut zu machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ins Gefängnis muß man deshalb natürlich nicht...

Zunächst wäre zu prüfen, ob das positive Screening überhaupt ein Verstoß gegen die Weisung des Gerichts darstellt (wohlgemerkt, es ist eine "Weisung", keine Auflage). Dazu müßte dem Verurteilten aufgegeben worden sein, negative Screenings vorzulegen. Sollte dies der Fall sein, rechtfertigt das aber trotzdem keinen Widerruf. Denn der Verstoß muß "gröblich und beharrlich" sein. http://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html Davon kann man bei lediglich einem einzigen positiven Screening sicherlich noch nicht sprechen.

Entscheidend ist ja auch nur, daß das Bemühen zur Abstinenz erkennbar ist. Sollten mehrere Screenings positiv sein, sollte also wenigstens der Kontakt zu einer Drogenberatungsstelle nachgewiesen werden können.

Danke für die Antworten, also die 2 Jahre auf 4 Jahre Bewährung (in Bayern) habe ich wegen Besitz von 5,6 Kilogramm Cannabis bekommen (kein Verkauf). Bisher habe ich kein positives Screenng, die Urinspende die ich letzten abgeben musste könnte jedoch einen Drogenkonsum aufweisen. Gefängnis finde ich aber Persönlich als sehr sehr harte Bestrafung, da ich keinem einzigen außer mir selbst geschädigt habe und ich keine Gefährdung für die Öffentlichkeit dargestellt habe. Ob ich nach einer Haft immer noch so "schlimm" wie jetzt bin kann ich mir nicht vorstellen, da die Perspektiven im Leben darunter sicherlich stark leiden würden.