Darf die Polizei einen Unfallbericht nach dem Unfall ändern?
Hallo Zusammen,
vielleicht hat hier jemand Ähnliches erlebt oder kann mir eine Auskunft geben.
mein Mann hatte auf der Autobahn einen Autounfall. Auto total Schaden aber es war kein anderes Fahrzeug beteiligt. Nur die Leitplanke. Keine Zeugen.
polizei war vor Ort schrieb Bericht und der ADAC schleppte nach 2 Stunden ab.
Jetzt im Nachhinein meldet sich jmd der einen Schaden vom Unfall hat und will von unserer Versicherung kassieren.
darf die Polizei einfach Dinge im Nachhinein in einen Unfallbericht hinzufügen aufgrund von willkürlichen nicht bewiesenen Bemerkungen?
freue mich auf eure Antworten!
5 Antworten
Die Beweislast ist schwer. Er kann auf der Gegenfahrbahn gefahren sein und ein Teil über die Leitplanke geflogen sein und sein auto beschädigt haben. Was zu beweisen wäre. Die Meldung muss schon zeitnah erfolgen. Da streiten sich aber die Versicherungen. Die Polizei wird den Bericht nicht ändern höchstens ergänzen. Du musst darüber informiert werden.
Habt ihr von dem Bericht, der vor Ort von der Polizei angefertigt wurde, denn keine Kopie bekommen?
Widersprecht diesem Protokoll. Da war kein anderer Autofahrer beteiligt und somit käme es auch nicht in Frage, dass hier Forderungen an die Versicherung gestellt werden.
Der ADAC war ja auch noch da, die können das doch auch bezeugen, dass da kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt war.
lg Lilo
Mir ist grade noch was eingefallen. Evtl. kam es zu einem weiteren Unfall durch die Absperrung, die für die Bergung Eures Fahrzeuges nötig war.
Warum geht ihr nicht einfach zur Polizei und fragt mal nach, was es damit auf sich hat, dass jetzt ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Schaden gemeldet hat?
In einem Bericht steht erst einmal nur, was Leute dazu gesagt haben. Ob das stimmt oder nicht, dazu macht ein Unfallbericht zunächst einmal keine Aussage.
Aber was hat das eine denn mit dem anderen zu tun? Also was lässt Dich schließen, dass die Polizei im Nachhinein den Unfallbericht geändert hat?
Der Unfallbericht hält nur den Sachverhalt vor Ort fest und ist keine bindende "Aussage" in diesem Sinne.
Geändert werden kann dieser nicht, muss er aber auch nicht.
Den genauen Sachverhalt zu klären ist Aufgabe eines Sachverständigers.
Fragwürdig ist jedoch, wie eine Dritte Person am Unfall beteiligt gewesen sein soll, wenn er nur die Leitplanke beschädigt hat. Das wird wohl noch genauer von eurer/seiner Versicherung geprüft werden.
Es kann ja durchaus sein,daß noch ein Teil auf der Fahrbahn lag,in das noch ein Fahrzeug reingefahren ist.Wenn das eine unberechtigte Forderung ist wird die Versicherung das schon abwehren.