Muß ich als Geschädigter Bilder an die Versicherung schicken?
Mir ist ein Autofahrer beim Ausparken auf mein Auto gefahren. Die Polizei war vor Ort und die Schuldfrgae geklärt. Die Versicherung des Unfallverursacherers hat von mir einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zugeschickt bekommen, da diese Werkstatt nicht mit Versicherungen zusammenarbeitet. Jetzt will die Versicherung Bilder des Schadens von mir, obwohl die Sachlage, nach deren Auskunft klar ist und deswegen auch nicht das Protokoll und die Bilder von der Polizeidienststelle angefordert hat. Es handelt sich nach deren Auskunft um einen Bagatellschaden weigern sich aber ohne Bilder diesen zu begleichen. Bin ich dazu verpflichtet den Beweis anzutreten obwohl die Polizei vor Ort Bilder gemacht hat ?
9 Antworten
Wo ist bitte das Problem daran ein paar Bilder zu mailen...
Du willst den Schaden ersetzt haben, also musst du den Schadenumfang nachweisen. Die Versicherung muss natürlich den KVA mit dem tatsächlich eingetretenen Schaden vergleichen. Und das geht halt am besten über Bilder auf denen man sieht, welche Beschädigungen tatsächlich eingetreten sind.
Akteneinsicht bei der Polizei kostet die Versicherung zusätzlich Geld, weshalb die das bei einem kleinen Schaden verständlicherweise nicht machen wollen. Außerdem dauert es teilweise mehrere Wochen, sodass sich die Schadenbearbeitung unnötig in die Länge zieht, was wiederum für dich blöd ist. Das bedeutet sowohl Versicherung als auch du selber haben ein Interesse daran, dass du einfach die Bilder schickst...
Natürlich kann Dich niemand zwingen, den Schaden an Deinem Auto zu fotografieren und die Bilder der gegnerischen Versicherung zu übermitteln. Du musst dann eben in anderer geeigneter Weise den Schaden dokumentieren, denn zum Nachweis des Schadens dem Umfang und der Höhe nach bist Du verpflichtet. Alternativ zu der Übermittlung von Fotos kannst Du dazu auch ein Sachverständigen-Gutachten übersenden, dessen Kosten Du aber selbst zu tragen hättest, weil hier ja ein Bagatellschaden vorliegt, der auch einfach durch Fotos und Kostenvoranschlag belegt werden kann.
Also: Die Übersendung von aussagekräftigen Fotos an die gegnerische Versicherung ist eine angemessene, einfache Möglichkeit, um die zeitnahe Regulierung zu ermöglichen. Es sollte in Deinem Interesse liegen, diese zu nutzen.
Egal ob Bagatelle oder nicht. Der Schaden muss unabhängig von der Polizei geklärt werden.
Die Polizei hat als Aufgabe einen Verkehrsverstoss festzustellen - und damit auch eine evtl. Schuldfrage im Sinne des Gesetzes.
Die Haftungsfrage wird dadurch oft mit beantwortet und akzeptiert ist aber eigentlich nicht automatisch beantwortet. Und die Schadenshöhe ist eine dritte Baustelle.
Die Polizei hat damit nichts zu tun. Mach ein paar Fotos und maile sie ihnen. Wo ist das Problem?
Du willst doch deinen Schaden ersetzt bekommen. Dann musst du ihn auch belegen.
Der Versicherer will (und kann auch verlangen), dass du belegst, ob der Schaden auch tatsächlich behoben wurde und du nicht einfach eine Gefälligkeitsrechnung einreichst.
Wenn der Schaden über 715 € liegt, so handelt es sich um keinen Bagatellschaden. Dann dürftest du einfach selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen und dieser erstellt dir ein Gutachten welches natürlich auch die benötigten Bilder enthält. Zudem überprüft dieser auch ob an deinem Auto eine merkantile Wertminderung eingetreten ist.
woher willst du wissen, das hier ein Bagatellschaden vorliegt?
Ich habe keine Angaben zur Schadenshöhe gefunden und die Aussage der gegnerischen Versicherung hierzu stimmt sehr oft nicht.