Führerscheinerteilung/Erwerb bei Versicherung?
Hallo zusammen,
Ich habe vor Jahren mal den Führerschein verloren. Nun habe ich ihn zurück und wollte meine Versicherung abschließen. Nun fragen sie nach dem Erwerb, der Fahrerlaubnis. Auf meinem jetzigen Führerschein stehen aber jetzt , wann er mir wieder erteilt worden war, und nicht wann ich ihn wirklich gemacht habe. Ich bin weder in der Probezeit, noch habe ich jetzt weitere Einbußen oder Punkte in Flenßburg.
Der Unterschied bei der Versicherung ist aber wirklich riesig, bei der Angabe wann ich ihn damals erworben habe komme ich über 500€ günstiger. Gebe ich mein aktuellen Angaben an (4a 11.12.18) oder (14(10)20.12.2018) dass in Handschrift eingetragen wurde, komme ich bei verschiedenen Versicherungen auf über 1000€.
Ich hoffe jemand kann mir da ein gute Auskunft geben.
4 Antworten
Hi liebes VoltarenGel,
hast du denn keine Eltern od. Partner, über welche du durch eine Zweitwagenregelung bei der Kfz-Versicherung günstiger versichern könntest mit Einstufung mind. SF 1/2 und einem Beitragssatz zwischen ca. 60% bis max. 85% in der Kfz-Haftpflichtversicherung, je nach Gesellschaft und Tarif bzw. Rabattstaffel nach AKB?
Andernfalls einfach mal bei einem Versich.büro oder besser noch bei einem Versich.maklerbüro nachfragen wg. div. Sondereinstufungen!
Gruß siola55
Dass hört sich mal nach einen guten Vorschlag an. Ich werde mich nächste Woche mal bei Verschiedenen Versicherungen und bei meiner Familie informieren, bevor ich eine Versicherung direkt auf mich laufen lasse. Danke :)
Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Unklare Fragestellung, hast Du den Führerschein verloren oder wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen ?
Bei letzteren ist das neue Ausstelldatum auf dem Führerschein für die Versicherung relevant, seit dem besitzt Du die Fahrerlaubnis erst erneut.
Dann hast du auch keinen lückenlosen Führerscheinbesitz mit mind. 3 Jahren und somit keinen Anspruch auf die Führerschein-Regelung mit Einstufung SF 1/2 :-((
Und die Jahre davor zählen dann also nicht mehr?
Leider nein, da nicht lückenlos :-((
... wieso lückenlos?
Bei mir wird zusammengezählt nach Auszug aus dem Führerscheinregister!
... eine gute Auskunft gibt Dir Dein Berater/Makler, warum wird der nicht gefragt?
Bei meiner wird eine Bescheinigung/ein Auszug der Führerscheinstelle zusammen mit dem Antrag eingereicht und gut ist.
Zudem: Gibt es wirklich keine andere SF-Klasse für Dich?
Ich denke an die ZFR über P. bzw. Eltern/Geschwister mit Beginn SF-Klasse 4 und rd. 50% Beitrag.
Es gilt das Datum der Neuerteilung. Leider
Danke für deine Antwort. Da muss man wohl also wirklich auch komplett von vorne Anfangen.
Ja so ist es ... ich glaube fast, es soll einbisschen weg tun, dass der Führerschein weg war.
Hattest du denn vorher evtl. eine eigene Kfz-Versicherung und somit bereits eigene schadenfreie Jahre angesammelt???
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Leider nein.
... seit wann soll das so sein?
Mir wurde der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt abgenommen, eine MPU angeordnet und eine Sperre von 3 Monaten aufgelegt.