Muss ich bei einer Wohnungsmiete Angaben zu Einkommen und Vermögen machen?

7 Antworten

Der Vermieter will die Sicherheit haben, dass du die Miete auch zahlen kannst. Du kannst selbstverständlich diese Angabe verweigern. Allerdings bekommt dann jemand anders die Wohnung.

Sie können beantworten was und wie Sie wollen. der Vermieter kann nehmen wen er will - möglichst mit vollständigen und belegbaren Angaben.

Hi peo00,

ganz generell gilt: Niemand kann Dich zur Preisgabe von solchen Informationen zwingen. Ob und wann Du diese rausgibst, ist Deine Entscheidung. Das gilt länderübergreifend.

Soweit zur rechtlichen Seite. Nun muss Dir aber klar sein, dass nahezu jeder Vermieter Dich ablehnen wird, wenn Du Deine Einkommens- bwz. Vermögenssituation nicht offen legst. Erstens kann er nicht prüfen, ob Du Dir die Wohnung leisten kannst, zweitens macht es Dich verdächtig.

Angesichts der aktuellen Vermietsituation in den meisten Städten in DACH ist es ja so, dass sich die Vermieter die Mieter aussuche können. Wenn Du aus der Masse negativ herausstichst, dann der Vermieter Dir sicher nicht den Zuschlag geben.

Wenn Du dem Vermieter keine Vermögensauskunft geben willst, dann kannst Du einen Steuerberater, der mit Deiner Vermögenssituation vertraut ist, bitten, ein Schreiben aufzusetzen, in dem er erklärt, dass Du Dir angesichts Deiner Vermögenssituation die Wohnung leisten kannst. So kommst Du drum herum, Dein Vermögen offen zu legen, "fällst aber nicht negativ auf".

Mainzelfrau

So weit ich weiß, MUSS kein Mieter Angaben machen. Aber jeder Vermieter darf auch selbst entscheiden, an wen er vermietet. Und kann selbstverständlich auch Leute ablehnen, die ihm nicht geeignet erscheinen...

Das ist in der Schweiz auch nicht viel anders als in Deutschland.

Mieter sind nicht verpflichtet Angaben zum Einkommen zu machen.

Vermieter sind nicht verpflichtet an Leute zu vermieten die keine Angaben dazu machen wollen.


Anmeldeformular bei der Wohnungssuche

Dem Vermieter steht das Recht zu, Referenzauskünfte über Neumieter einzuholen sowie deren Solvenz zu überprüfen. In der Regel verlangt er dazu in einem Anmeldeformular Angaben zum Einkommen, Arbeitgeber sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge. Oft wird auch nach Referenzpersonen wie etwa nach früheren Vermietern gefragt. Grundsätzlich sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen. Ohne diese Angaben sinken jedoch Ihre Chancen, in die engere Wahl zu kommen. Der MV empfiehlt, dass Sie vor allem alle Ihre Referenzpersonen vorgängig informieren. Der Vermieter darf nur bei den von Ihnen im Fragebogen angegebenen Personen Referenzen einholen.

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/wohnungssuche.html

peo00 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 18:41

Es

peo00 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 18:50
@peo00

Es ist ja ok dass der Vermieter die Solvenz prüfen will. Aber als Mieter möchte ich da andere Möglichkeiten erwägen.

Und zwar, wenn der Vermieter beispielsweise wissen will ob ich mir die Wohnung leisten kann, anhand meines Einkommens, dann kann ich beispielsweise eine Referenz aus der Personalabteilung meines Unternehmens nennen. Die können dann auf die Frage des Vermieters antworten; Ja oder Nein. Anstatt dass ich dem Vermieter einfach eine blanke Zahl liefere - die ich wohlgemerkt eigentlich für mich behalten will. Der Vermieter kann von mir aus auch Fragen: "Ist des Einkommen mindestens 3x so hoch wie die Miete?" oder "Ist die Miete höher als 33% des Einkommens?". Solche Antworten wären dann mit Ja oder Nein zu beantworten.

PS: Wenn ich einen Mobiltelefonvertrag abschliesse, fragt mich der Anbieter ja auch nicht nach meinem Einkommen. Wenn ich die Rechnung dann nicht bezahlen kann, wird der Betrag eingefordert.

Mein Fazit: Abklärungen zur Zahlungsfähig sollten heutzutage anders laufen!!!!!

anitari  29.05.2015, 09:02
@peo00

Wenn ich einen Mobiltelefonvertrag abschliesse, fragt mich der Anbieter ja auch nicht nach meinem Einkommen.

Ein Mobilfunkvertrag ist auch viel einfacher zu kündigen als ein Wohnraummietvertrag.