Muss ich bei einer Wohnungsmiete Angaben zu Einkommen und Vermögen machen?
Guten Tag,
in manchem Anmeldeformularen zu Mietwohnungen verlangt der Vermieter die Angabe des Einkommens und/oder des Vermögens. Ist das rechtlich zulässig, dass der Mieter solch persönliche Angaben genau machen muss? Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter? Sind diese Alternativen zulässig?
Wenn der Vermieter das Verhältnis zwischen Einkommen und Miete prüfen möchte, so kann der Mieter einen Kontakt bei seinem Arbeitgeber nennen beispielsweise von der Personalabteilung. Der Mieter gibt dann ihm/ihr die Einwilligung zur Auskunft, sodass diese Information dem Vermieter herausgegeben wird.
Das selbe beim Vermögen, wenn der Vermieter von Genossenschaftswohnungen die finanzielle Situation prüfen möchte, so ist das ja an Kriterien geknüpft, beispielsweise wenn das Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen darf. Auch diese Auskunft könnte mit der Einwilligung des Mieters bei seiner Bank eingeholt werden, ohne den genauen Betrag zu nennen.
Danke für Hinweise und Feedback.
PS: Da ich in der Schweiz wohne, wäre eine landesspezifische Antwort wünschenswert. :-) Ich nehme an in DE oder AT gelten andere Regeln oder Gesetze diesbezüglich.
7 Antworten
Der Vermieter will die Sicherheit haben, dass du die Miete auch zahlen kannst. Du kannst selbstverständlich diese Angabe verweigern. Allerdings bekommt dann jemand anders die Wohnung.
Sie können beantworten was und wie Sie wollen. der Vermieter kann nehmen wen er will - möglichst mit vollständigen und belegbaren Angaben.
Hi peo00,
ganz generell gilt: Niemand kann Dich zur Preisgabe von solchen Informationen zwingen. Ob und wann Du diese rausgibst, ist Deine Entscheidung. Das gilt länderübergreifend.
Soweit zur rechtlichen Seite. Nun muss Dir aber klar sein, dass nahezu jeder Vermieter Dich ablehnen wird, wenn Du Deine Einkommens- bwz. Vermögenssituation nicht offen legst. Erstens kann er nicht prüfen, ob Du Dir die Wohnung leisten kannst, zweitens macht es Dich verdächtig.
Angesichts der aktuellen Vermietsituation in den meisten Städten in DACH ist es ja so, dass sich die Vermieter die Mieter aussuche können. Wenn Du aus der Masse negativ herausstichst, dann der Vermieter Dir sicher nicht den Zuschlag geben.
Wenn Du dem Vermieter keine Vermögensauskunft geben willst, dann kannst Du einen Steuerberater, der mit Deiner Vermögenssituation vertraut ist, bitten, ein Schreiben aufzusetzen, in dem er erklärt, dass Du Dir angesichts Deiner Vermögenssituation die Wohnung leisten kannst. So kommst Du drum herum, Dein Vermögen offen zu legen, "fällst aber nicht negativ auf".
Mainzelfrau
So weit ich weiß, MUSS kein Mieter Angaben machen. Aber jeder Vermieter darf auch selbst entscheiden, an wen er vermietet. Und kann selbstverständlich auch Leute ablehnen, die ihm nicht geeignet erscheinen...
Das ist in der Schweiz auch nicht viel anders als in Deutschland.
Mieter sind nicht verpflichtet Angaben zum Einkommen zu machen.
Vermieter sind nicht verpflichtet an Leute zu vermieten die keine Angaben dazu machen wollen.
Anmeldeformular bei der Wohnungssuche
Dem Vermieter steht das Recht zu, Referenzauskünfte über Neumieter einzuholen sowie deren Solvenz zu überprüfen. In der Regel verlangt er dazu in einem Anmeldeformular Angaben zum Einkommen, Arbeitgeber sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge. Oft wird auch nach Referenzpersonen wie etwa nach früheren Vermietern gefragt. Grundsätzlich sind Sie als Mieter nicht verpflichtet, auf diese Fragen einzugehen. Ohne diese Angaben sinken jedoch Ihre Chancen, in die engere Wahl zu kommen. Der MV empfiehlt, dass Sie vor allem alle Ihre Referenzpersonen vorgängig informieren. Der Vermieter darf nur bei den von Ihnen im Fragebogen angegebenen Personen Referenzen einholen.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/wohnungssuche.html
Es ist ja ok dass der Vermieter die Solvenz prüfen will. Aber als Mieter möchte ich da andere Möglichkeiten erwägen.
Und zwar, wenn der Vermieter beispielsweise wissen will ob ich mir die Wohnung leisten kann, anhand meines Einkommens, dann kann ich beispielsweise eine Referenz aus der Personalabteilung meines Unternehmens nennen. Die können dann auf die Frage des Vermieters antworten; Ja oder Nein. Anstatt dass ich dem Vermieter einfach eine blanke Zahl liefere - die ich wohlgemerkt eigentlich für mich behalten will. Der Vermieter kann von mir aus auch Fragen: "Ist des Einkommen mindestens 3x so hoch wie die Miete?" oder "Ist die Miete höher als 33% des Einkommens?". Solche Antworten wären dann mit Ja oder Nein zu beantworten.
PS: Wenn ich einen Mobiltelefonvertrag abschliesse, fragt mich der Anbieter ja auch nicht nach meinem Einkommen. Wenn ich die Rechnung dann nicht bezahlen kann, wird der Betrag eingefordert.
Mein Fazit: Abklärungen zur Zahlungsfähig sollten heutzutage anders laufen!!!!!
Wenn ich einen Mobiltelefonvertrag abschliesse, fragt mich der Anbieter ja auch nicht nach meinem Einkommen.
Ein Mobilfunkvertrag ist auch viel einfacher zu kündigen als ein Wohnraummietvertrag.
Es