LADENDIEBSTAHL unter 18!
hallo, ich habe Vorgestern einen Diebstahl gemacht.. ich weiß das das dumm war und ich weiß auch nicht wie dazu gekommen bin, das ist eigt gar nicht meine Art , wie auch immer, das war das erste Mal das ich sowas getan habe und wurde auch gleich erwischt.. es war ein Artikel für 7 Euro.. ich habe eine Anzeige von dem ladendetektiv bekommen, musste 50 Euro zahlen für den Betrieb an sich und habe Hausverbot bekommen.. mit was muss ich jetzt noch rechnen? Sozialstunden? Muss ich vors Gericht oder zur Polizei? Krieg ich eine Geldstrafe wenn ja, wie hoch? ich bin 17 Jahre und war wie gesagt das erste Mal bzw. ich hab ganz früher mit 10 Jahren oder mal Dummheiten gemacht und Wurde von der Polizei erwischt und die haben mich denn aufgeschrieben, aber dies hat doch eigt. keine Wirkung oder?
8 Antworten
nein alles was du im Kindesalter, also unter 13 Jahren getan hast ist nicht festgehalten. Natürlich ist es großer Mist was du da gebaut hast. Leider bist du mit 17 Jahren strafmündig. Trotzdem glaube ich nicht, dass die Strafe so hoch wird. Nun kommt es erst einmal auf den staatsanwalt an, was er daraus macht. Auf auf Grund der Geringwertigkeit wird es niedergeschlagen. Trotzdem wirst du erst einmal eine Vorladung von der Polizei bekommen. Gehe einfach hin und sage, dass es dir sehr leid tut was du getan hast und dich für diese Straftat entschuldigen möchtest. Aber wie das beurteilt wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich wünsche dir das alles gut ausgeht und du daraus gelernt hasst und es nie wieder passiert. Ich drücke dir die Daumen und grüße dich herzlich, bienemaus63
Hi,
sie werden dich vernutlich anzeigen. Dann musst du vor Gericht. Wie und was du dafür bekommst kommt auf dich, deine Lebenssituation und auch deine Reue an. Geldstrafe sehr wahrscheinlich, ggf. auch Sozialstunden.
Eine Anzeige bedeutet noch lange kein Gerichtsverfahren, ja noch nicht mal eine Anklage!
Die 50 € von einem unter 18 jährigen sofort zu verlangen, halte ich für bedenklich!
Schreibe einen ordentlichen Entschuldigungs Brief an den Laden. Höflich und in gutem Deutsch. Kopiere diesen und schicke einen an den Laden und einen an die Polizei. ( bei letzterem mit Aktenzeichen oder deinem Geburtsdatum )
Die 50 € hättest du niemals zahlen müssen. Dazu gibt es keine Grundlage.
Kommt darauf an, ob der Laden eine Strafanzeige stellt oder nicht. Wenn sie eine stellen, rechne ich mal mit Geldstrafe oder Sozialstunden.
Im Regelfall endet das mit einer Arbeitsauflage (Sozialstunden) oder wird schon zuvor eingestellt. Es sind auch mildere Maßregeln möglich. Eine Geldstrafe erwartet dich nicht, da dies das Minderjährigenstrafrecht nicht vorsieht.