LADENDIEBSTAHL unter 18!

8 Antworten

nein alles was du im Kindesalter, also unter 13 Jahren getan hast ist nicht festgehalten. Natürlich ist es großer Mist was du da gebaut hast. Leider bist du mit 17 Jahren strafmündig. Trotzdem glaube ich nicht, dass die  Strafe so hoch wird. Nun kommt es erst einmal auf den staatsanwalt an, was er daraus macht. Auf auf  Grund der Geringwertigkeit wird es niedergeschlagen. Trotzdem wirst du erst einmal eine Vorladung von der Polizei bekommen. Gehe einfach hin und sage, dass es dir sehr leid tut was du getan hast und dich für diese Straftat entschuldigen möchtest. Aber wie das beurteilt wird, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich wünsche dir das alles gut ausgeht und du daraus gelernt hasst und es nie wieder passiert. Ich drücke dir die Daumen und grüße dich herzlich, bienemaus63

Hi,

sie werden dich vernutlich anzeigen. Dann musst du vor Gericht. Wie und was du dafür bekommst kommt auf dich, deine Lebenssituation und auch deine Reue an. Geldstrafe sehr wahrscheinlich, ggf. auch Sozialstunden.

Goldcharakter  15.05.2015, 21:29

Eine Anzeige bedeutet noch lange kein Gerichtsverfahren, ja noch nicht mal eine Anklage!

Die 50 € von einem unter 18 jährigen sofort zu verlangen, halte ich für bedenklich!

Goldcharakter  15.05.2015, 21:27

Schreibe einen ordentlichen Entschuldigungs Brief an den Laden. Höflich und in gutem Deutsch. Kopiere diesen und schicke einen an den Laden und einen an die Polizei. ( bei letzterem mit Aktenzeichen oder deinem Geburtsdatum )

Die 50  € hättest du niemals zahlen müssen. Dazu gibt es keine Grundlage. 

Kommt darauf an, ob der Laden eine Strafanzeige stellt oder nicht. Wenn sie eine stellen, rechne ich mal mit Geldstrafe oder Sozialstunden.

Im Regelfall endet das mit einer Arbeitsauflage (Sozialstunden) oder wird schon zuvor eingestellt. Es sind auch mildere Maßregeln möglich. Eine Geldstrafe erwartet dich nicht, da dies das Minderjährigenstrafrecht nicht vorsieht.