Mein Ex-Freund hat mir Geld geklaut, Anzeigen oder Nicht?

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Strafanzeige bei der Polizei würde ich defenitiv stellen. Vor allem, wenn man es nachweisen kann. Solche Menschen müssen erst tief fallen, bevor sie aufwachen und merken das sie so nicht gesellschaftsfähig sind.

Anzeigen ja. Der Videobeweis ist allerdings nicht zulässig, da er ohne Wissen des Beschuldigten zustande kam.

Aber die Anzeige würde ich definitiv tätigen, aus Prinzip, egal on 2€ Münzen oder 500er Scheine fehlen.

melman86c  10.02.2017, 16:31

Warum sollte der nicht zulässig sein? Überwachungskameras im Außenbereich sind genau so zulässig. Wo kämen wir denn hin, wenn man eventuelle Verbrecher erst darüber aufklären müsse, dass sie gefilmt werden.

Azathor  10.02.2017, 16:38
@melman86c

Da hängt auch immer ein Schild, in dem drauf hingewiesen wird, dass Videoaufnahmen gemacht werden. Ohne sind diese Aufnahmen nämlich nicht zulässig.

melman86c  10.02.2017, 16:43
@LouPing

Ich kann dort nicht erkennen, wieso eine Videoaufnahme, welche in MEINEM Haus gemacht wurde unzulässig vor Gericht sein sollte.

melman86c  10.02.2017, 16:49
@Azathor

Eindeutig wäre der Fall, wenn die Kamera draußen gehangen hätte und Teile des öffentlichen Raumes miterfasst hätten.

LouPing  10.02.2017, 16:50
@melman86c

Hey melman86c

Du kannst privat filmen bis zu umfallen- nur darfst du die Aunahmen nicht veröffentlichen,auch als Beweismittel sind die unzulässig. 

Die Paragraphen stehen dabei,belese dich. 

melman86c  10.02.2017, 16:54
@LouPing

Beles du dich erstmal.

"Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der aufgezeichneten Person gegen das Verwertungsinteresse des Filmenden abzuwägen."

LouPing  10.02.2017, 17:04
@melman86c

Hey melman86c

Nach einer Entscheidung des AG München vom 06.06.2013 (Az. 343 C 4445/13) kann die Verwertung dann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein konkretisierter Zweck verfolgt wurde und die Aufzeichnung erst später der Beweissicherung dienen soll.

Die Cam darf also nicht bewusst und nicht geplant positioniert werden. 

melman86c  10.02.2017, 21:12
@LouPing

Also zufällig am Laptop angeschaltete Webcam ist ok. Aber Kamera die den Tresor überwacht dann nicht? Naja. Typisches Gesetz der Bananenrepublik.

Aber das ist halt auch nur eine Entscheidung eines Amtsgericht. Das kann im vorliegenden Fall schon wieder anders bewertet werden.

Um wie viel Geld geht es?

Wenn es mehr als 100 sind würde ich ihm sagen er soll es unverzüglich euch zurück geben sonst anzeigen.

Wenn es weniger sind würde ich mir denken "sche***s auf den ******" und würde lieber nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen:)

melman86c  10.02.2017, 16:28

Bei sowas gibt es keinen Maximalbetrag. Diebstahl ist Diebstahl. Nix zu machen ermutigt ihn nur dann bei der nächsten gutgläubigen Person zuzugreifen.

Julyy13 
Beitragsersteller
 10.02.2017, 16:26

Naja bei dem wo wir ihn gefilmt haben handelt es sich um ca 50€ aber davor ist eben auch schon was weggekommen was wir aber nicht nachweisen können. Aber wir schätzen ca 150€ insgesamt

An sich sollte dein Vater deinen Ex anzeigen, weil ihm ja das Geld gestohlen wurde.

anzeigen und den Film als Beweis mit zur Polizei