Fahrzeugschein beschlagnahmt von Polizei?
Hallo,
Ich habe ein großes Problem mein Auto wurde Zwangs still gelegt von der Polizei weil ich nicht versichert war, somit Plakette ab und Fahrzeugschein eingezogen.
Nun mein anliegen ich möchte mein Auto wieder anmelden, habe alle unter lagen bereits vollständig außer mein Fahrzeugschein den die Polizei beschlagnahmt hat. Aber ohne diesen kann ich mein Auto nicht wieder anmelden der Polizist meinte aber zu mir ich kann mein Auto anmelden mit dem schreiben das ich vor Ort bekommen habe das der Fahrzeugschein bei der polizei ist. Geht aber nicht.... Woher bekomme ich jetzt mein Fahrzeugschein wieder? Bei der Polizei kann mir keiner auskunft geben.... Es hieß das er zur Zulassung geschickt wird aber bis heute ist dort keiner angekommen. Ich bin auf mein Auto angewiesen versicherung steuern etc hab ich alles geklärt es fehlt nur der Fahrzeugschein zum anmelden.
Kann mir jemand helfen?
6 Antworten
Naja....wenn der Schein abhanden gekommen ist, kannst du einen Ersatz beantragen.
Näheres siehe z.B. hier: https://www.allianz-autowelt.de/tuev/fahrzeugschein-oder-fahrzeugbrief-verloren/#fahrzeugschein-wo-beantragen
Laut Aussage Fragesteller ist der Schein auf dem Postweg verlorengegangen.
Was da nun wahr ist und was er draus macht....nunja....das ist seine Entscheidung.
Geht aber nicht....
sagt wer?
konfrontiere doch nicht uns mit dieser nachricht sondern denjenigen, der dir diese auskunft gegeben hat...
Du musst eine Erklärung abgeben und den Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil I darauf erklären. Kostet dich dann ein paar Taler.
Anschließend kannst du das Fahrzeug erneut zulassen. Was du natürlich brauchst ist der Nachweis der nächsten HU, welche ansonsten im Teil I vermerkt ist.
In dem Fall Visitenkärtchen vom Polizeibeamten zücken und nach der nächsthöheren Hierarchieebene auf der Zulassungsstelle verlangen -> damit der sich dan telefonisch mit der Polizei kurzschließt.
Ich habe das auf der Zulassung erklärt und auch ein schreiben von der Polizei dabei gehabt... Geht nicht, nur mit dem Fahrzeugschein, wäre Neu bei denen so wurde das mir erklärt. Aber der Polizist hat das ebenso gesagt das ich mit dem schreiben mein Auto wieder anmelden kann.... Aber die Zulassung sieht das nicht so
In dem Fall wird sowieso ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Dafür musst du aber eine Versicherung nachweisen. Die bekommst du aber nur, wenn du den Beitragsrückstand PLUS einen Jahresbeitrag im voraus für die neue Versicherung zahlst.
Ja das habe ich ja alles bereits erledigt. Ich kann aber nur mit meinen Fahrzeugschein mein auto anmelden. Der aber irgendwo rum schwirrt und keiner weiß wo der ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hast du aber noch?
Ja habe ich.
na da wirst du wohl warten müssen, bis der Schein bei der Zulassung ankommt.
Aus Fehlern lernt man. Da du mit einem unversicherten Auto durch die Gegend gefahren bist, war es ganz klar DEIN Verschulden..
wenn man so auf das Auto angewiesen ist, dann versichert man es auch...
Mit der versicherung wusste ich nicht, da ich ja versichert war. Ist auch nicht das thema.
Mit der versicherung wusste ich nicht, da ich ja versichert war
What ? oben hast aber was ganz anderes geschrieben.. GENAU DAS ist das Thema... eben nicht versichert.. deswegen stillgelegt... und das THEMA hab ich dir beantwortet.. du musst warten.. ganz einfach
Nicht böse sein, aber man weiß doch ob man seine Versicherung bezahlt hat oder nicht.
Der ist nicht abhanden gekommen, er wurde beschlagnahmt! Lügt er und meldet ihn eidesstattlich als verloren/gestohlen, reitet er sich noch viel weiter in den Mist.