Darf der Vermieter vorschreiben, Kartons und Bücher im Keller mit Plastikfolie zu verpacken?
Unser Keller riecht sehr streng und wir können keine Kleidung darin lagern, weil sie sofort den Geruch annimmt. Unser Vermieter will nun, dass wir alle "organischen Sotffe" luftdicht verpacken. Sprich, wir sollen sämtliche Kartons, Bücher etc. in Plastikfolie einhüllen.
Ich kann nicht sehen, wie das Verpackung unserer (nicht verschimmelten) Sachen dem Geruch im Keller entgegenwirken soll. Ich habe eher Bedenken, dass die Bücher beispielsweise dann erst recht verschimmeln.
Der Vermieter verweist auf ein Merkblatt »Richtig heizen und lüften«, was er uns beim Einzug gegeben hat und behauptet, das wäre Bestandteil des Mietvertrags.
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen erst wenige Jahre alten Neubau. In keinem Keller, den ich jemals hatte, musste jemand seine Kartons noch mal extra verpacken, aber der Vermieter behauptet, das wäre gängige Praxis.
Wir sehen nicht, dass dieses für uns umständliche Vorgehen in irgendeiner Weise dazu beiträgt, die Situation zu verbessern, sondern sehen den Geruch eher als eine Nutzungseinschränkung, die eine Mietminderung rechtfertigt.
Welche Möglichkeiten haben wir?
5 Antworten
Das Merkblatt braucht gar nicht Bestandteil des Mietvertrags zu sein. Es zu beachten ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Bei Kellern ist das aber so eine Sache. Nach was riecht es denn? Nach Schimmel?
Natürlich kann es sein, dass der Keller beim Bezug vor wenigen Jahren noch nicht ganz trocken war, jedoch sollte es nach dem Stand der Technik eigentlich nicht mehr sein, dass die Wände jetzt noch Feuchtigkeit abgeben oder von außen ziehen. Die Wände sollten trocken sein.
Feuchtigkeit kann aber durch andere Umstände eingebracht werden. Wäschekeller, Wäschetrocknung, schlechte Belüftung und nicht zuletzt durch Lagergut von Mietern, wenn Sachen gelagert werden, die feucht sind.
Schimmel oder der typische Geruch kann auch von Sachen anderer Mieter sein, die den Geruch schon vom früheren Keller mitgebracht haben. Solcher Schimmel kann sich dann natürlich bei entsprechender Umgebung wieder weiter ausbreiten und dafür sorgen, dass der ganze Keller unangenehm riecht.
Niemals würde ich Bücher und Kleidung, die man noch lesen bzw. anziehen will, in einem Keller lagern. Das sind Teile, die Feuchtigkeit aufsaugen und damit der Gefahr ausgesetzt sind, dass sie erstens den Geruch annehmen und zweitens selbst zu schimmeln beginnen.
Will man die Sachen trotzdem im Keller lagern und packt sie nicht luftdicht in Folie ein, darf man sich hinterher nicht wundern, wenn es unbrauchbar wird. Der Vermieter sichert sich durch seine Anweisung gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.
Solltest Du irgendwann von ihm Schadensersatz verlangen wollen oder jetzt schon eine Mietminderung, wirst Du damit kaum durch kommen. Der Keller ist nutzbar, jedoch nicht für Bücher und Kleidung.
Danke für die Auszeichnung.
Abwarten und hoffen!
ein keller ist auch dafür nicht da, um seine kleider, bücher und ähnliches zu lagern. also quasi eine erweiterung des wohnraums.
ich geh davon aus, das das haus zu schnell bezogen wurde und deshalb noch feucht ist.
das heisst alles was du an büchern, stoffen, holz hinstellen wirst, wird die feuchtigkeit anziehen und auf dauer kaputtgehen. das plastik kann es etwas herauszögern.
eine mietminderung kannst du nicht machen.
euch einen anwalt zu nehmen oder den mieterbund um rat zu fragen, obs da einschlägige vorschriften bzw. rechtssprechungen gibt.
eher sieht es danach aus, dass das Haus absolut saniert werden sollte und der Vermieter dieses nicht will. Wenn schon der Keller schimmelt, da dauert es nicht mehr lange, und auch in der Wohnung wird sich Schimmel bilden.