Wohnung stinkt giftig dank Maler
Guten Morgen,
ich bin im Moment sehr geladen und hoffe es hier sachlich darstellen zu können. Wir sind gestern für einen Tag unsere Familie besuchen gewesen und kamen spät abends nach Hause. Wir wohnen zur Miete in der oberen Etage eines Zweifamilienhauses, indem noch kein Mieter im Erdgeschoß wohnt. In unserer Abwesenheit hat der Vermieter im Keller eine beschädigte Holztür mit 2K PE Füllspachtel zu einem viertel gespachtelt und kein einziges Fenster für eine Durchlüftung geöffnet.
Als wir gestern den Eingangsbereich betraten, kam uns ein sehr beißender unangenehmer Geruch in die Nase. Wir sind also schnell nach oben in die Wohnung um dem Geruch zu entfliehen. Aber selbst durch die Wohnungstür kommrkommt dieser Geruch, so dass ich im Keller und bei uns mehrere Fenster öffnen musste. Wie ihr euch vorstellen könnt war die Nacht sehr kalt. Aber der Geruch ist noch immer da.
Meine Frau ist schwanger und auf der Spachteldose stehen gesundheitsgefährdende Zeichen drauf. Das SicheSicherheitsdatenblatt zeigt Styrol als Inhaltsstoff an, das in der Tat giftig ist und diesen Gestank verursacht.
Was kann ich dem Vermieter sagen? Mir nützt keine Mietminderung und berufsbedingt sind wir ein Bundesland entfernt von Familie, dass wir einfach dort nächtigen könnten.
9 Antworten
Also Styrol selbst, ja ist beim einatmen etwas gesundheitsschädigend - Wenn jedoch der Maler schon mehrere Stunden weg ist, und alles gelüftet wurde, machen diese kleinen Mengen nichts mehr :)
Was kann ich dem Vermieter sagen?
Nichts :-O Denn offenbar hat er notwendige Instandhaltungsmassnahmen i. S. d. § 555a BGB gerade in eurer Abwesenheit durchgeführt, um eine damit einhergende unausweichliche, kurzzeitige Beeinträchtigung durch Lösungsmittelausdünstung zu gering wie möglich zu halten.
Was soll er denn noch tun?
Eine Mietminderung scheitert ohnehin gem. § 536 Abs. 1 BGB.
G imager761
Na ja, was willst du dem Vermieter sagen, dass die Wohnung stinkt, dass es netter gewesen wäre wenn er die Tür im Frühjahr im Freien gespachtelt hätte.....
Sorge jetzt für gute Belüftung und leb damit, ich glaube nicht das ihr euch wegen Gesundheitsgefährdung Gedanken machen müsst.....
Alles Gute
Bau die Tür aus und setze diese an die frische Luft!
Dann gehst Du mit Deiner schwangeren Frau zum Vermieter und dann soll er mal vorlesen, welche Warnhinweise auf der Dose stehen. Vielleicht wacht er dann auf!
Aber, außer noch mehr Stress wirst Du ja nicht viel erreichen, denn passiert ist passiert!
Wie im Kindergarten also?
"Jetzt lies mal vor.....!"
Es wurde doch in der Wohnung gelüftet, die Frau hat ja nicht die Nase in den Behälter mit der schädlichen Substanz gesteckt.
Eine Mietminderung steht hier wohl noch nicht auf dem Programm, denn diese kann man erst dann durchsetzen, wenn dieses Problem länger besteht.
Bitte den Vermieter in freundlichen Worten, dass er doch bitte dafür sorgen soll, dass dieser Gestank aus dem Haus verschwindet (wirklich mal für eine Stunde sämtliche Fenster und Türen öffnen, denn danach ist der Geruch wirklich schon weitestgehend weg), weil Deine Frau schwanger und deshalb sehr geruchsempfindlich ist. Das sollte dem Vermieter einleuchten und mit Freundlichkeit erreicht man in den meisten Fällen wesentlich mehr, als wenn man direkt an die Decke geht.
Ist es nicht möglich, dass dieser Geruch sofort aus der Wohnung verschwindet, dann frage den Vermieter, ob Ihr auf seine Kosten für diese Dauer der Geruchsbelästigung in eine Pension gehen könnt, weil es Euch nicht zugemutet werden kann, diesen Geruch den ganzen Tag auszuhalten und bei diesen Temperaturen ständig die Fenster zu öffnen. Rein rechtlich gesehen steht Euch dieser Pensionsaufenthalt aber vermutlich nicht zu, denn die Grenzwerte der Schadstoffe dürften schon alleine durch Lüften nicht mehr überschritten sein.
Frage einfach freundlich, ob man eine Lösung finden kann, mit der beide Seiten gut leben können.
Alles Gute für die Schwangerschaft Deiner Frau
Miete kann ab dem Zeitpunkt gemindert werden an dem der Vermieter Kenntnis erlangt und zwar so lange wie der Mangel besteht.
Dann lerne weiter, was ein Mangel überhaupt ausmacht: "Hat die Mietsache(!) (...) einen Mangel, der ihre Tauglichkeit (!) zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, [hat] der Mieter für die Zeit, (...) während der die Tauglichkeit gemindert ist, (...) nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.", § 536 Abs. 1 BGB.
"Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).", § 555a Abs. 1 BGB.
In vorliegendem Fall hat der Mieter IMHO demnach die offensichtlich nur kurzzeitigen Lösungsmittelausdüstungen aufgrund notwendiger Instandsetzungsarbeiten am (nichtvermieteten!) Gebäude schlicht hinzunehmen.
Natürlich sind auch Ratgeberhelden nicht allwissend, aber hier bin ich mir absolut sicher, dass ich recht habe. Hier ist ein sehr kurzzeitiges Problem gegeben und kein Gericht der Welt wird hier eine Mietminderung als gerechtfertigt ansehen.
Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden In vorliegendem Fall hat der Mieter IMHO demnach die offensichtlich nur kurzzeitigen Lösungsmittelausdüstungen aufgrund notwendiger Instandsetzungsarbeiten am (nichtvermieteten!) Gebäude schlicht hinzunehmen.
Du solltest auch lernen, bzw. wissen:
Gesundheitsgefährdende Sachen und auch geruchsbelästigende Sachen muss man nicht einfach hinnehmen, da kann man laut Mietminderungstabelle die Miete kürzen.
Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).", § 555a Abs. 1 BGB.
Klar muss der Mieter das dulden, was aber trotzdem eine Mietminderung rechtfertigen kann, die bleibt davon unberührt.
Hier ist ein sehr kurzzeitiges Problem gegeben und kein Gericht der Welt wird hier eine Mietminderung als gerechtfertigt ansehen.
Schau mal hier, da steht nix von kurzzeitigen Mängeln und ich kann Dir noch andere Links reinstellen wo steht, dasman so lange die Miete kürzen kann wie der Mangel besteht.
MfG
Auch hier steht nichts von kurzeitigen Mängeln:
http://www.mietminderung.org/wie-lange-darf-die-miete-gemindert-werden/
Da steht sogar noch:
Auch der Zeitraum, in dem der Vermieter versucht, den Mangel zu beseitigen, gehört zum Zeitraum, in dem die Miete gemindert werden darf.
Das bedeutet also selbst wenn der Mangel an nur einem Tag ist und er würde am selben Tag behoben, könnte für diesen Tag die Miete gemindert werden, da eine Beeinträchtifung an diesem Tag stattfand.
Auch Ratgeberhelden können was lernen; wie ich auch ab und zu feststellen muss.
Dieser Satz ist falsch.
Miete kann ab dem Zeitpunkt gemindert werden an dem der Vermieter Kenntnis erlangt und zwar so lange wie der Mangel besteht.