Darf mein Vermieter eine Abmahnung öffentlich mit meinen Persönlichen daten im Hausflur aushängen
Hallo, habe da eine frage, mein Vermieter hat im Treppenhaus 2x eine Abmahnug öffentlich im Treppenhaus aufgehängt ohne das er mir bescheid gegeben hat geschweige mich angesprochen hat, in der abmahnung behauptet mein Vermieter das mein Hund im Treppenhaus und im Keller sein geschäft gemacht haben soll was nicht der fall ist da ich regelmässig mit meinem Hund raus gehe, Darf der Vermieter die Abmahnung mit meinen Persönlichen daten einfach im Treppenhaus aufhängen ohne das er mich jemals angeschrieben oder angesprochen hat. und weis jemand was ich da machen kann.
Vielen dank schonmal im vorraus für eure hilfe!
8 Antworten
Wenn es sich nicht um eine Vitrine handelt, in der der Brief hängt, nimm ihn ab und schicke ihn zusammen mit dem Widerspruch an den Vermieter. Drohe ihm außerdem mit gerichtlichen Schritten, falls er das nochmal macht.
Biete ihm an, dass Du bereit wärst, mitzuhelfen beim Beweis, dass nicht Dein Hund ins Haus gemacht hat. Beim nächsten Vorfall könnte er eine Probe des Abfalls nach DNA untersuchen lassen und mit DNA Deines Hundes vergleichen. Kostet zwar Geld, würde ihm aber wohl (außer vielleicht einem Zeugen) die einzige Möglichkeit geben, den Beweis für die "Untaten Deines Hundes" zu führen. Ich denke, mit diesem Angebot wäre das Thema Abmahnung wohl auch vom Tisch.
Ich würde sofort einen Anwalt einschalten. Eingriff in die persönlichen Rechte.
Außerdem eine neue Wohnung suchen.
Nach einer erfolgten Abmahnung eines Mieters aufgrund eines Verstoßes gegen vertraglich vereinbarte Pflichten, ist es ratsam einen Widerspruch gegen die Abmahnung einzulegen, wenn diese unbegründet war.
Eine Abmahnung kann zu einer Kündigung des Mietvertrages führen und sollte daher bei einem Unverschulden nicht unkommentiert stehen gelassen werden. Mit diesem Schreiben legt ein Mieter gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung Widerspruch ein.
Quelle: http://www.vorlagen.de/mieter/widerspruch-gegen-abmahnung
Ob das allerdings rechtlich ist so wie er sich verhalten hat..nein..ist es nicht. Auch schon aus dem Grund würde ich den Widerspruch schreiben, da eine Abmahnung eine Kündigung nach sich ziehen könnte.
nein natürlich darf er das nicht. Er soll es einfach in euren Briefkasten werfen. Das gilt rechtlich als zugestellt. Eine Abmahnung, die er einfach irgendwo hinhängt, würde ich dort hängen lassen und so tun, als ob ihr sie nicht bemerkt habt. Die ist dann unwirksam.
Nein lieber KNOLLE71 das verstöhst gegen das Datenschutzgesetz und kann ihm auch eine saftige Geldstrafe einbringen.
Tipp: Weis ihn freundlich daraufhin ob er es denn nicht wegnehmen könnte weil du dass nicht sehr gerne öffentlih hängen hast. Wenn er es nach 2-3 Wochen (maximal 4) immernoch nicht weggeräumt hat kontaktiere einen Anwalt außerdem würde ich den Vermieter per mail schreiben dass falls er es nicht in der kommenden Woche weghängt, er mit gerichtlich Maßnahmen rechnen muss. (Hierbei immer mit der email bzw. einem Brief da du nachweisen kannst das du ihn daraufhin gewiesen hast dass er es weghängen muss)
Hoffe ich konnte dir helfen LG -SkillerPillow
Hallo vielen dank, kannst Du mir sagen welcher § das im Bundesdatenschutzgesetz beschreibt