Wasser im Keller durch verstopftes Fallrohr
Guten Abend zusammen.
Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus bei der Wohnbau unserer Stadt. Nachdem es in den letzten Tagen recht oft und teilweise auch stark geregnet hat ist unser Keller vollgelaufen. Vollgelaufen heisst hier 1-3cm Wasserhöhe und auch nur unser Keller, denn wir haben eine Wassersperre an unserer Tür um vor Wasser aus dem Waschkeller sicher zu sein. ( Ironie des Schicksals )
Soviel zur Situation.
Jetzt waren heute morgen Handwerker da, um den Schaden zu begutachten. Stellten fest, dass die Fallrohre der Regenrinne sowohl Vorne als auch Hinten am Haus verstopft waren und haben diese gereinigt.
Aufgrund der Tatsache, das mein Einzug noch nicht lange her ist, hab ich noch jede Menge Sachen im Keller stehen ( Kartons mit Büchern, Kleiderschrank u.Ä. ).
Laut Handwerker hab ich wohl schlechte Chancen, dass der Vermieter bzw. dessen Versicherung da tätig wird.
Stimmt das?
Da der Vermieter nicht dafür gesorgt hat, dass die Regenrohre funktionstüchtig sind, müsste er doch Haften, oder?
Ich bin dankbar für hilfreiche Antworten, damit ich vielleicht eine Chance habe wenn ich da morgen auf der Matte stehe. ( erste Wohnung und daher keinerlei Erfahrung )
P.S. Das Kellerfenster war zu.
Danke
Fabian
9 Antworten
m.e. nach hat dein vermieter die verpflichtung dir einen ordnungsgemäßen mietgegenstand zu überlassen, bzw. hat auch die verkehrssicherungspflicht für sein gebäude. wenn er nachweislich versäumt hat die regenrinnen oder abfallrohre in einem betriebsbereiten zustand zu halten dann müsste er uch für daraus resultierende schäden haften. (ist meine persönliche einschätzung, aber KEINE RECHTSBERATUNG)
ruf mal die beratungshotline deiner rechtsschutzversicherung an, hier wird man dir eine erste und kostenlose rechtliche beratung durch einen anwalt geben. danach solltest du wissen ob du eine chance hast und wie du dich zu verhalten hast.
deine hausratversicherung wird es nicht decken, da kein leitungswasser (ausnahme du hast schäden durch rückstau (elementarschäden) versichert), die gebäudeversicherung deines vermieters deckt nur schäden am gebäude und nicht an deinem hausrat.
Nachtrag:
Jetzt habe ich grade einen Blick in meinen Mietvertrag geworfen. Ich zahle Betriebskosten für die Regenrinnenreinigung. Diese sollte doch das Fallrohr mit einbeziehen... Und da diese Reinigung nicht durchgeführt wurde liegt doch eine Art Fahrlässigkeit vor, oder?
Nein, dass wirst Du selber zahlen müssen.
Da kann der Vermieter eher nichts für. Sollte aber über deine Hausratsversicherung ggf. versichert sein wenn du eine hast!?
Habe ich, die deckt aber keine Elementarschäden.
Jetzt habe ich grade einen Blick in meinen Mietvertrag geworfen. Ich zahle Betriebskosten für die Regenrinnenreinigung. Diese sollte doch das Fallrohr mit einbeziehen... Und da diese Reinigung nicht durchgeführt wurde liegt doch eine Art Fahrlässigkeit vor, oder?
Klar muß der Vermieter haften, wenn er sein Haus nicht in Ordnung gehalten hat.
Du hast ja wohl die "Diagnose" des Handwerkers. Damit gehst Du dann halt mal zum Vermieter...
Vermutlich tritt die Gebäudeversicherung des Vermieters ein. Kann man jedenfalls hoffen. Eventuell sonst Deine Hausrat.
die gebäudeversicherung ist für den vermieter keine pflicht. nur gegen feuer muss er sich versichern.
hör dich mal imbekanntenkreis um. vielleicht ist einer hausbesitzer und kann dir sagen, wann er haften muss.