Wasser im Keller durch verstopftes Fallrohr

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m.e. nach hat dein vermieter die verpflichtung dir einen ordnungsgemäßen mietgegenstand zu überlassen, bzw. hat auch die verkehrssicherungspflicht für sein gebäude. wenn er nachweislich versäumt hat die regenrinnen oder abfallrohre in einem betriebsbereiten zustand zu halten dann müsste er uch für daraus resultierende schäden haften. (ist meine persönliche einschätzung, aber KEINE RECHTSBERATUNG)

ruf mal die beratungshotline deiner rechtsschutzversicherung an, hier wird man dir eine erste und kostenlose rechtliche beratung durch einen anwalt geben. danach solltest du wissen ob du eine chance hast und wie du dich zu verhalten hast.

deine hausratversicherung wird es nicht decken, da kein leitungswasser (ausnahme du hast schäden durch rückstau (elementarschäden) versichert), die gebäudeversicherung deines vermieters deckt nur schäden am gebäude und nicht an deinem hausrat.

Nachtrag:

Jetzt habe ich grade einen Blick in meinen Mietvertrag geworfen. Ich zahle Betriebskosten für die Regenrinnenreinigung. Diese sollte doch das Fallrohr mit einbeziehen... Und da diese Reinigung nicht durchgeführt wurde liegt doch eine Art Fahrlässigkeit vor, oder?

Nein, dass wirst Du selber zahlen müssen.

Da kann der Vermieter eher nichts für. Sollte aber über deine Hausratsversicherung ggf. versichert sein wenn du eine hast!?

FaBiernator 
Beitragsersteller
 29.07.2011, 00:19

Habe ich, die deckt aber keine Elementarschäden.

Jetzt habe ich grade einen Blick in meinen Mietvertrag geworfen. Ich zahle Betriebskosten für die Regenrinnenreinigung. Diese sollte doch das Fallrohr mit einbeziehen... Und da diese Reinigung nicht durchgeführt wurde liegt doch eine Art Fahrlässigkeit vor, oder?

Klar muß der Vermieter haften, wenn er sein Haus nicht in Ordnung gehalten hat.

Du hast ja wohl die "Diagnose" des Handwerkers. Damit gehst Du dann halt mal zum Vermieter...

Vermutlich tritt die Gebäudeversicherung des Vermieters ein. Kann man jedenfalls hoffen. Eventuell sonst Deine Hausrat.

larry2010  29.07.2011, 00:49

die gebäudeversicherung ist für den vermieter keine pflicht. nur gegen feuer muss er sich versichern.

hör dich mal imbekanntenkreis um. vielleicht ist einer hausbesitzer und kann dir sagen, wann er haften muss.