Muss der Zugang zu den Kellerräumen so abschließbar sein das er nicht von jedermann begehbar ist!?
Ich brauch Hilfe...... Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo von 10 Mieteinheiten, fünf bewohnt sind. Hier herrschen nicht gerade noble Zustände. Vor einem halben Jahr zogen hier fünf Kurdische Familien aus, da es einen neuen Eigentümer gab. Unsere Eingangstüren sind anfangs sehr oft mit Gewalt geöffnet worden weil alte Mieter nach ihrer Post geschaut haben. Auch die Kellertür, welche eine ganz sporadische Holztür ist, konnte man noch nie abschließen. Darauf habe ich schon seit Monaten aufmerksam gemacht. Seit gut vier Wochen hat der Eigentümer ca. 10 Jugoslaven angestellt die die anderen Wohnungen renovieren. In dieser Zeit wurde in alle bewohnten Keller eingebrochen. Es wurde so einiges gestohlen. Dann hat der Vermieter die herausgebrochenen Schlösser erst vier Tage später wieder verschließen lassen. Da wurde an meinen Keller ein Schloss dran gemacht wofür ich eine Woche lang weder eine Info noch einen Schlüssel bekam. Heute hatte ich dann, nach Aufforderung, einen Schlüssel und Schloss im Briefkasten. Ich hab mich gewundert da ich ja schon ein Schloss dran hatte,aber das war ab und der Keller war wieder offen und das Schloss wieder zur Hälfte raus gerissen aus der Wand. und mein Keller war komplett verwüstet, alles raus geschmissen und und und... die absolute Katastrophe! Jetzt ist die Frage ob ich den Eigentümer dafür verantwortlich machen kann und seine Versicherung meinen Verlust übernehmen muss????? Bitte Hilfeeee
3 Antworten
Jetzt ist die Frage ob ich den Eigentümer dafür verantwortlich machen kann und seine Versicherung meinen Verlust übernehmen muss?
Nein: Kellerräume sind kein Safe, sondern Abstellraum. Die eingebrachten Sachen darf man vor Gelegenheitsdiebstahl schützen, kann aber mit vertretbarem Aufwand kein Schloß oder Diebstahlsicherung verbauen, die einem Einbruch lange standhält.
Dafür ist der VM weder verantwortlich zu machen noch würde eine abschließbare Kellertür wirksam Einbrüche in die dahinterliegenden Kellerabteile verhindern.
Für den Schaden kommt deine Hausratversicherung auf, § 6 Nr. 3 AHB.
Hallo,
Da ist es für mich als Laie nicht zu beantworten. Alle Hausbewohner haben aber grundlegend schon mal das Recht, dass nichtberechtigte Menschen von außen nicht einfach in das Haus gelangen können. ( Sprich: die Zugangstüren können zwar von innen jederzeit geöffnet werden, nicht aber von außen ohne Schlüssel )
In einem Mietshaus gelten die Ausgangstüren als Not- und Fluchttüren, weshalb sie von innen zumindest immer ohne Schlüssel zu öffnen sein müssen. Dieses kannst Du soweit vom Vermieter verlangen; insbesondere dahingehend, dass es zwar raus, aber nicht rein geht.
Die Sache mit den inbrüchen ist natürlich schon übel, aber als erste Maßnahme mußt Du die Polizei zur Begutachtung und Spurenaufnahme herbeirufen, wenn Deine privaten Kellerräume z.B. sichtbar aufgebrochen und verwüstet wurden.
Was das Mietverhältnis an sich betrifft, so steht es dem Vermieter allerdings frei, wem er von sich aus Wohnungen vermietet. Und da bin ich als Laie überfordert, wenn plötzlich Aufbrüche, Vandalismus, Diebstähle etc. im Haus durch Mieterwechsel sprunghaft zunehmen.
Da solltest Du besser einen Anwalt befragen, an wen Du welche Forderungen und Ersatzansprüche richten könntest. Nur immer zuerst die Polizei rufen, wenn da an Deinem Eigentum eine Straftat begangen wurde. ( Beweise )
Wenn es so schlimm wie von Dir beschrieben ist, könnte für Dich da ggf. auch das Recht einer fristlosen Kündigung entstehen. Und wehe dem Vermieter, wenn es nur ein Mittel einer Entmietung sein sollte.
Aber wie gesagt, dass braucht Deinerseits den Gang zu rechtlich fundierter Beratung.
mfg
Parhalia
Gerne geschehen...;-)
Du kannst parallel auch mal Deinen Vermieter hinsichtlich der neuen Umstände ansprechen. Entweder ändert er dann etwas daran ( entsprechende Mieter kündigen ), oder wenn er da nichts ändern will, dann fragst Du Deinen Anwalt, ob soche Zustände eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses Deinerseits rechtfertigen können, wenn Du eine neue Wohnung findest.
Nur kannst Du halt nicht verlangen, das mögliche Fluchtwege für die Mieter verriegelt und verrammelt werden. Das ginge beim Kellerzugang nur, wenn die angemieteten Kellerräume nicht direkt im Durchgang zur Ausgangstüre des Kellers liegen würden.
Die zusätzliche Sicherung wäre nur möglich, wenn ein Fluchtweg rein durch Gemeinschaftsräume von Zugängen der Kellerabteile aufrechterhalten werden könnte.
Auch die Kellertür, welche eine ganz sporadische Holztür ist, konnte man noch nie abschließen.
Deine Kellertür oder die zu den Kellerabteilen?
Die Kellertür zum Keller hinunter zu den Kellerräumen!
Glaubst du ernsthaft, ein Türschloss an der Kellertür wäre für den Einbrecher unüberwindlich?
Danke für die Antwort! Die Polizei hab ich gerufen, die haben den Fall aufgenommen! Ja am Montag geh ich zum Anwalt! Vielen Dank für deine Zeit!