Hat meine Vermieterin das Recht, einen Schlüssel zu meinem Keller einzufordern, weil dort der Stromkasten / die "Stromanlage" für das Haus ist?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

... nein, haben wir Vermieter nicht, deshalb bitte ja auch Deine und fordert nicht.

Zu den Ableseterminen (Mieterwechsel, Zählertausch, Jahresablesung, u.a. wie Stromsperrungen) schließen unsere Mieter eben auf und gut ist, wenn denn der Arbeitgeber mitspielt.

Auf keinen Fall ist es erlaubt, dass ein Vermieter ohne Wissen des Mieters in die Wohnung spaziert! Das kann man als Hausfriedensbruch auslegen!

Der Vermieter sollte auch keinen Wohnungsschlüssel für sich behalten!

Wenn allerdings der Stromkasten in Deinem Keller hängt, muss Dein Vermieter im Notfall drankommen. Wenn das aber absehbar ist, dass er dran muss, sollte er mit Dir einen Termin ausmachen!

Ich plädiere immer dafür, dass man als Mieter einen Mieterschutz hat oder in seiner Rechtsschutzversicherung eine entsprechende Klausel hat!!!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland)

Wo ist denn das Problem? Wenn sich da der Zähler für die Hausbeleuchtung ist? Mach halt ein Termin, sei dabei und gut ist.

Man kann sich auch anstellen.

Nein er darf nur mit deiner Einwilligung von dir angemietete räume betreten

Der Zugang zu den Versorgungseinrichtungen wie Strom und Gas muss immer gewährleistet sein. Wenn ein Notfall eintritt, dann müssen Helfer ungehindert ran kommen. Auch Handwerker müssen bei Ausfällen dort ran, auch wenn du im Urlaub bist.

Gibt es keine anderen Räume für dich? Kann man keine Trennwände einbauen, welche Privatsphäre bieten?