Kunde hat zu viel Ware erhalten. Dementiert Inhalt. Rechtslage?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich habe einem Kunden seine Bestellung geschickt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass in dem Paket auch noch Artikel waren, die der Kunde gar nicht bestellt hat. Da ging irgendwas schon beim Verpacken schief. Auf jeden Fall behauptet der Kunde natürlich, er habe nur seine bestellte Ware erhalten und sonst nicht mehr.
Da ich aber an dem Tag 2 Pakete mit dem selben Inhalt verschickt habe, und beide bei der Post mit dem gleichen Gewicht gewogen wurden, liegt es ziemlich nahe, dass auch das gleiche in den Paketen war. Nur das eben der eine Kunde die zusätzlichen Artikel gar nicht bestellt hat.
Es handeltet sich um bestimmt 2kg Schrauben. Und er meinte er habe es nicht bemerkt als er den Karton ins Eck geworfen habe (zum Müll) Er behauptet jetzt, dass der Karton inzwischen schon vom Müll abgeholt worden ist. Da der Karton aber 1/4 der größe seiner eigentlichen Ware entpsricht, kann ich mir nicht vorstellen, dass man sowas im Karton übersieht und vorallem auch nicht hört. Wenn ich 30 Schrauben ins Eck werfe hört sich das auch nach was an.
Naja lange Rede kurzer Sinn. Habe ich eine Chance die Ware irgendwie wieder zu bekommen bzw. wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist der Kunde verpflichtet, dass Paket auf Korrektheit zu prüfen?
Danke schon mal.
8 Antworten
Der Kunde ist verpflichtet, die zuviel gesandte Ware für dich aufzubewahren. Du könntest dann einen Boten beauftragen, sie auf deine Kosten abzuholen.
Wenn er sie nicht bekommen hat, ist er natürlich auch zu nichts verpflichtet. Nach deiner Beschreibung ist es zwar wahrscheinlich, dass er sie bekommen hat, aber du wirst Probleme haben, da etwas zu beweisen.
du schreibst es "liegt ziemlich" nahe und dies ist dein Problem, denn du selbst weißt ja garnicht ob bestimmte Teile drinlagen im Karton. Du kannst nicht einmal sagen um welche Teile es sich handelt.
Was aber zählen würde wären Beweise. Diese hast du demnach nicht.
Also brauchen wir hier auch nicht weiter zu spekulieren.
ich weiß, dass die Ware im Paket lag. Und ich weiß auch genau was, da ich dafür vom Großhändler auch die Rechnung bekommen habe :)
Da hast du eher schlechte Karten, drehe den Gedanken herum....ein Dritter kommt und behauptet in dem Paket an dich war versehentlich ein neues IPhone und das will ich zurück von dir. Wie reagierst du?
"Karma" vergisst nicht ;-()
Du kannst es nicht beweisen dass der Kunde zu viel Ware bekommen hat.
Die Darstellung des Kunden kannst du nicht widerlegen.
Also ist es erledigt - schreibe die Ware ab.
DEIN Fehler.
Aus rechtlicher Sicht ist die Sache vollkommen klar. Der Kunde ist zur Herausgabe der zu viel gelieferten Ware verpflichtet. Eine Aussage des Käufers, er hätte die Menge der Ware nicht geprüft, ist für den Käufer problematisch, da er damit die Behauptung der zu viel gelieferten Ware nicht mehr bestreiten kann.
Auch die Aussage, er hätte die Ware evtl. im Karton nicht entdeckt und sie wäre mit dem Karton zum Müll gewandert, ist bei 2 kg Schrauben alles Andere als glaubhaft.
Problematisch ist hier die Beweislage. Wenn der Käufer den Erhalt von zu viel Ware bestreitet, musst du den Zugang der Ware beweisen. Dazu reicht das Gewicht alleine sicherlich nicht aus. Hier müsstest du dann schon noch einen Packer aus dem Ärmel zaubern, der bezeugen könnte, dass er in beide Kartons das Gleiche gepackt hat. Das sollte dann aber auch der Wahrheit entsprechen. Ich hoffe, du verstehst, worauf ich hinaus will.
selbst das könnte ich, da die ware über einen großhändler verschickt worden ist, der eine bestellung irgendwie falsch interpretiert hat. aber das hilft mir alles nichts. wenn der kunde sagt, er hat es weggeworfen weil er nichts mehr im karton gefunden hat. werde mal schauen, ob der großhändler noch nen lieferschein dazu hat etc. dann sieht die sache evtl anders aus.
Würde es sich um irgend etwas kleines, leichtes handeln, würde ich dem Argument folgen. Bei 2 kg Schrauben folge ich dem Argument definitiv nicht. Die werden nicht übersehen. Die Aussage ist unglaubwürdig.
In solchen Fällen stelle ich mir immer die Situation in einem Gerichtssaal vor. Was würdest du als Richter einem Beklagten sagen, wenn er behauptet, er hätte in einem leeren Karton 2 kg Schrauben nicht bemerkt und den Karton dann einfach weggeworfen?
Als Richter würdest du ihn wohl nochmals daran erinnern, dass er vor Gericht die Wahrheit zu sagen hat und dass eine Falschaussage eine ernsthafte Straftat ist, die entsprechend geahndet wird.
gut, dann soll sich sein karma darum kümmern :)