Kind von Mieterin pinkelt in unseren keller?
Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Frage und erkläre erstmal die Situation an sich.
Wir wohnen seit knapp drei Jahren in einem Vier Familienhaus. Die obere etage war lange frei, da die Wohnung renoviert wurde, seit knapp einem Jahr ist die Wohnung mit einer 5 Köpfigen Familie belegt, ein Kind ist nur gelegentlich zu Besuch.
Wir haben im Keller jeder einen Raum die alle frei zugänglich sind, was auch nie das Problem war, da die Wohngemeinschaft echt top gewesen ist und man wirklich alles stehen und liegen lassen konnte. Jetzt haben wir drei mal festgestellt das unser Kellerboden nass ist, erst dachten wir das im Keller irgendwas undicht ist und haben auch den Vermieter informiert. Vor drei Wochen hatten wir dann Kot im Keller plus sehr unangenehmen Geruch, darauf hin sagte der Vermieter wir sollen eine Kamera in unseren Kellerraum aufstellen, das haben wir gemacht (filmte nur unseren Raum) und drei Tage später dann der Beweis, es ist der Sohn der neuen Nachbarin, mitlerweile haben wir einen wiederlichen Urin Geruch in unserem Keller und die Mutter äußert sich null. Wir haben durch andere Vorfälle auch schon das Jugendamt eingeschaltet und auch darüber informiert, allerdings ist unser Vermieter mit der Situation überfordert und es passierte bislang nichts! Da das für mich nicht zufriedenstellend ist, was können wir tun, was kann der Vermieter tun sowas kann man doch nicht so hinnehmen... Der junge ist übrigens 13
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
8 Antworten
Da Ihr auch Mieter in diesem Haus seid und die Verunreinigung eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung darstellt, bittet den Vermieter, diesen Misstand abzustellen.
Eine erste Maßnahme könnte sein, (mindestens) Euren Kellerraum abschließbar zu machen. Ihr solltet auch um eine GRÜNDLICHE Reinigung bitten. Erkundigt Euch beim Mieterverein, um welchen Prozentsatz Ihr die Kaltmiete kürzen dürft, wenn dieser Mißstand nicht abgestellt wird. Derart kontaminiert ist der Kellerraum nicht sinnvoll nutzbar und die eingelagerten Dinge werden beschädigt. Gebt dem Vermieter eine angemessene Frist, für die Reinigung und die Montage von Schlössern, und kündigt dabei an, über eine Mietkürzung nachzudenken.
Dann ist es Sache des Vermieters, im Keller für Sauberkeit und das Vermeiden von Wiederholungen zu sorgen. Möglicherweise holt er sich die Reinigungskosten von der verursachenden Mietpartei zurück, was einer Wiederholung sicher vorbeugt.
Also erst mal die Mieter zur Rede stellen. Das Kind ist so alt, dass es verstehen sollte, was es macht und dass es ekelhaft ist. Einfach drohen, die Reinigungskosten demnächst in Rechnung stellen.
Eventuell könnte man auch mit Kündigung drohen.
Richtig! Und der ist gerade wohl mit der Situation überfordert und es passiert gar nichts und das verärgert uns als Mieter alle so ziemlich.
Das darf echt nicht sein, dass sich der Vermieter bei sowas überfordert fühlt zumal alle ihm sagen was er zu tun hat. Da würde ich, wie bereits von anderen erwähnt, rechtliche Schritte vornehmen.
Kündigt dem Vermieter eine Mietminderung an. Mal sehen, ob das was an seiner "Überforderung" ändert 😉
ich würde mich an den Vermieter wenden, damit er das Problem löst - ggf. würde ich eine Mietminderung in Betracht ziehen.
Den Schaden den Leuten in Rechnung stellen. Dann ist da ganz schnell Ruhe.
Der Junge kann dafür zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Der ist ab 7 deliktsfähig.
Das lässt man reinigen, schickt dem Sohn eine Rechnung, er zahlt nicht und man erwirkt einen Titel gegen ihn.
Das ist Paulanergarten.
mit Kündigung müsste der Vermieter drohen ...