Kind von Mieterin pinkelt in unseren keller?

8 Antworten

Da Ihr auch Mieter in diesem Haus seid und die Verunreinigung eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung darstellt, bittet den Vermieter, diesen Misstand abzustellen.

Eine erste Maßnahme könnte sein, (mindestens) Euren Kellerraum abschließbar zu machen. Ihr solltet auch um eine GRÜNDLICHE Reinigung bitten. Erkundigt Euch beim Mieterverein, um welchen Prozentsatz Ihr die Kaltmiete kürzen dürft, wenn dieser Mißstand nicht abgestellt wird. Derart kontaminiert ist der Kellerraum nicht sinnvoll nutzbar und die eingelagerten Dinge werden beschädigt. Gebt dem Vermieter eine angemessene Frist, für die Reinigung und die Montage von Schlössern, und kündigt dabei an, über eine Mietkürzung nachzudenken.

Dann ist es Sache des Vermieters, im Keller für Sauberkeit und das Vermeiden von Wiederholungen zu sorgen. Möglicherweise holt er sich die Reinigungskosten von der verursachenden Mietpartei zurück, was einer Wiederholung sicher vorbeugt.

Also erst mal die Mieter zur Rede stellen. Das Kind ist so alt, dass es verstehen sollte, was es macht und dass es ekelhaft ist. Einfach drohen, die Reinigungskosten demnächst in Rechnung stellen.

Eventuell könnte man auch mit Kündigung drohen.

frodobeutlin100  20.04.2022, 10:56

mit Kündigung müsste der Vermieter drohen ...

Sabrina164 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 10:58
@frodobeutlin100

Richtig! Und der ist gerade wohl mit der Situation überfordert und es passiert gar nichts und das verärgert uns als Mieter alle so ziemlich.

sleepingbeautyy  20.04.2022, 11:08
@Sabrina164

Das darf echt nicht sein, dass sich der Vermieter bei sowas überfordert fühlt zumal alle ihm sagen was er zu tun hat. Da würde ich, wie bereits von anderen erwähnt, rechtliche Schritte vornehmen.

abenhard17  27.11.2022, 21:23
@Sabrina164

Kündigt dem Vermieter eine Mietminderung an. Mal sehen, ob das was an seiner "Überforderung" ändert 😉

ich würde mich an den Vermieter wenden, damit er das Problem löst - ggf. würde ich eine Mietminderung in Betracht ziehen.

Den Schaden den Leuten in Rechnung stellen. Dann ist da ganz schnell Ruhe.

Der Junge kann dafür zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

Der ist ab 7 deliktsfähig.

Das lässt man reinigen, schickt dem Sohn eine Rechnung, er zahlt nicht und man erwirkt einen Titel gegen ihn.

Das ist Paulanergarten.