Fahnen Mast einfach so aufstellen?
Hallo
Darf man sich im Garten einfach so einen Fahnenmast aufstellen. Wir wohnen nur zur Miete. Muss man vorher den Vermieter fragen? Wenn er ja sagt,darf ich dann auch entscheiden, welche Flagge da hängen soll, oder darf das der Vermieter auch bestimmen?
8 Antworten
So blöd wie das klingt, ein Fahnenmast kann ein Bauwerk sein. Das hängt von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Meist gilt etwas als Bauwerk, wenn es tiefer als 80 cm in den Boden eingelassen wurde. Das wiederum hängt von der Größe des Fahnenmastes ab. Sie brauchen also gegebenenfalls sogar eine Baugenehmigung für den Fahnenmast.
In jedem Fall brauchen sie eine Genehmigung des Vermieters, den sie greifen in sein Eigentum ein. Sein Eigentum ist ja gerade auch der Grund und Boden, in den der Fahnenmast eingelassen werden soll.
Auch kann und muss der Vermieter festlegen, was an diesem Fahnenmast genau befestigt werden soll. Denn der Vermieter, nicht der Mieter, ist gegenüber der Gemeinde für das Aussehen des Grundstücks verantwortlich.
Sie benötigen also nicht eine Genehmigung des Vermieters, den Fahnenmast aufzustellen sondern auch dafür, was dort angemacht werden soll.
Wenn der Garten nicht mitgemietet ist, auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Ist der Garten mit gemietet und bedarf es einer bulichen Veränderung, dann muss man den Vermieter ebenfalls um Erlaubnis fragen.
oh Mann, was heisst " so einen Fahnenmast " ??? ggf musst du sogar eine Baugenehmigung beantragen! Dein VErmieter kann dir das durchaus verbieten und es kann durchaus ein Kündigungsgrund sein, auch wenn der Garten mitgemietet ist!
Solange es sich bei der Fahne nicht um eine verbotene Fahne handelt, sondern z.B. um die Fahne Deines Fußballvereins, Bundeslandes, etc., gehört das zu Deiner freien Meinungsaüßerung und niemand kann Dir da Vorschriften machen.
Was die Aufstellung des Fahnenmastes betrifft, schau zunächst hier:
http://www.fahnenmasten-shop.de/Fragen_und_Antworten/Vorschriften_und_Richtlinien,6.html
die Bundesländer, usw. sind aufgelistet. Und schau auch in Deinen Mietvertrag. Wie viele Freiheiten hast Du da? Wenn eine Baugenehmigung bei Dir erforderlich sein sollte, geht das ohne den Vermieter/Besitzer des Grundstückes sicher nicht.
Falls noch weitere Fragen auftauchen sollten: http://www.fahnenmasten24.de/haeufig-gestellte-fragen hier findest du bestimmt die korrekte Antwort!
viel Erfolg