Darf Ich als Vermieter, von dem Mieter das Schneeräumen verlangen?
Wenn ich ihm alles bereit stelle, Schaufel, Streugut, Handschuhe, sogar Winterjacke und Stiefel?!
13 Antworten
Als Vermieter hast du eine Verkehrssicherungspflicht ganz besonders im Winter bei Schnee- und Eisglätte. Mietvertraglich kannst du diese Pflicht auf die Mieter übertragen, wirst aber von deiner Haftung nicht entbunden. Sind in den Mietverträgen die Mieter zur anteiligen Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, so ist die Kostenstelle Straßenreinigung/Winterdienst durch Fremdfirmen auf die Mieter anteilig übertragbar.
Dazu muss es nicht explizit im Mietvertrag eine Vereinbarung geben.
Wenn sich aber alle Mieter gemeinsam bereit erklären trotz fehlender Vereinbarung zum Winterdienst im Mietvertrag nun doch den Winterdienst auszuführen, dann wären schriftliche Änderungen der Mietverträge zu diesem Punkt möglich.
Aber wer arbeitet schon freiowillig, bezahlen ist bequemer.
Selbstverständlich kann im Mietvertrag die Räum- und Streupflicht einem Mieter übertragen.
Sowas legt man im Mietvertrag fest. Da sollte seine Pflicht zum Wegräumen von Schnee und kehren klar und ausdrücklich drin stehen. Sowas vereinbart man gleich bei Vertragsbeginn.
Hast Du das versäumt, hast Du Pech, denn dann kann er sich weigern und muß nichts machen. Auch nachträglich kannst Du das nicht mehr verlangen.
Das nützt Dir nichts, denn die Nebenkosten sind festgelegt was er zahlen muß. Steht nichts im Mietvertrag darüber muß er auch nichts zahlen. Diese Kosten darfst Du dann nicht verlangen. Dämlich also wenn man es vergessen hat es im Mietvertrag zu erwähnen.
Im Mietvertrag steht das jedes Jahr eine Mieterhöhung fällig ist
Ja aber die Nebenkosten musst du dann sauber abrechnen das heißt wenn du mehr verkangst heißt es nur das du denen halt wieder was zurück geben musst^^
Das hat aber mit dem Schnee räumen nichts zu tun.
egal
Ja die Kaltmiete kannst du natürlich erhöhen und mit dieser Erhöhung zahlst du dann eben den Winterdienst.
Nach welchem "Gesetz"?
gute Idee
wo gibt es denn sowas. Im Mietvertrag steht "Jedes Jahr ist eine Mieterhöhung fällig" ? Du meinst wohl, jedes Jahr ist eine Nebenkostenabrechnung fällig.
Kaltmieterhöhung ist nicht jedes Jahr möglich.
Wenn Du nur jedes Jahr um 1% bis 2% ist es schon möglich.
Ja mir ist das klar und Ich hoffe Ihm als Vermieter auch.
Ja. Das muss aber vorher im Mietvertrag geregelt worden sein.
Wenn es keine gemeinsame Imobillie ist kannst du es nicht direkt verlangen wenn es nicht im Mietvertrag steht aber du kannst es von ner Firma räumen lassen und das dann glaube ich dem mieter mit der Jahreskostenabrechnung weiter geben.
Das würd ich aber nochmal prüfen ob das wirklich so ist
Du kannst die Kosten aber nur dann umlegen, wenn diese im Mietvertrag so festgelegt wurde. Sonst nicht!
Da bin ich mir so nicht sicher. Ich glaub tatsächlich das das auch geht wenn das nicht im Mietvertrag steht. Im Mietvertrag wird nur geregelt wer sich darum kümmert. Aber wie gesagt das würd ich einfach nochmal prüfen dazu gibt es ja Bestimmungen.
Im Mietvertrag wird nur geregelt wer sich darum kümmert.
Wenn Du den Mietvertrag kennst, dann weißt Du ja was geregelt ist.
Ja ich bin Vermieter und weiß da gut bescheid. Wenn es geregelt ist wer sich drum kümmern muß dann ist ja alles in Ordnung. Aber es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Wenn das nicht erwähnt wird muß er auch nichts machen und braucht dafür auch nichts zu bezahlen.
Bin auch vermieter deswegen mein ich das irgendwo gesehen gehabt zu haben. Für mich ist das kein Problem aktuell ist das ja sauber geregelt bei mir deswegen hab ich es mir nicht nochmal angeschaut. Aber wenn du das sagst wird das schon so sein^^
Als Vermieter empfehle ich Dir das Buch: Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer bzw. Michael Koch. Da steht alles drin.
Dann schau ich mal ich such eh ne neue Lektüre für die Mittagspause dankeshcön
https://ratgeber.immowelt.de/a/winterdienst-wann-mieter-und-eigentuemer-schnee-raeumen-muessen.html
".............Beauftragt der Vermieter stattdessen einen externen Dienstleister mit dem Schneeräumen, ist der Mieter fein raus – zumindest, was die körperliche Ertüchtigung betrifft. Dafür kann der Vermieter aber die anfallenden Kosten über die Betriebskosten abrechnen und dem Mieter in Rechnung stellen.........."
Das bezweifle ich!
Hab jetzt 2 Quellen gefunden die das so schreiben
Du scheinst Recht zu haben. Steht auch so im Buch. Der Mieter muß dafür zahlen. Danke.
Kein Problem. Wieder was gelernt :) Das Buch hab ich mir übrigens mal bestellt.
Gut dann erhöhe ich die Nebenkosten, das darf ich ja wohl jedes Jahr darf ich 'gesetzlich' erhöhen