Kosten für Terrassenreinigung?
Ist ein Vermieter verpflichtet, die Kosten für Reinigungsmittel und Wasserverbrauch zu übernehmen, wenn ein Mieter UNAUFGEFORTERT die zur Mietwohnung gehörende, Terrasse mit einem "Kärcher" reinigt?
Mit anderen Worten: Kann der Mieter die angefallenen Kosten vom Vermieter zurückfordern?
10 Antworten
Warum sollte der Mieter das zurückfordern können? Er kann ja auch keine Putzmittel zum säubern seiner Badezimmerfliesen vom Vermieter verlangen. Die Terasse gehört zur Mietwohnung, also ist es allein Sache des Mieters diese zu reinigen, wie auch immer er das macht.
Die Terrasse gehört zur Wohnung. Also muß der Mieter die Kosten für deren Reinigung tragen.
Genau wie die Kosten der übrigen Wohnung.
Auf Ideen kommen die Leute.
Für die angemietete Terrasse? Das wäre aber schon ein Unding. Soll der Vermieter auch die Reinigung der Mietwohnung bezahlen?
Ist ein Vermieter verpflichtet, die Kosten für Reinigungsmittel und Wasserverbrauch zu übernehmen, wenn ein Mieter UNAUFGEFORTERT die zur Mietwohnung gehörende, Terrasse mit einem "Kärcher" reinigt?
Nicht wenn die Terasse Bestandteil des Mietvertrages des Mieters ist.
Mit anderen Worten: Kann der Mieter die angefallenen Kosten vom Vermieter zurückfordern?
Ist die Terasse Bestandteil des Mietvertrages, dann kann der Mieter auch nichts fordern.
MfG
Johnny
Wenn die Terasse zum Mietgegenstand gehört, dann ist ja wohl auch der Mieter für die Säuberung und somit auch für die damit verbundenen Kosten verantwortlich!
Das wäre ja noch schöner, wenn ich meinem Vermieter das Wasser und Reinigungsmittel für den Hof bezahlen lassen könnte :-)