darf der Vermieter mich 24 Monate hier halten?
Hallo zsm :-)
Ich bin damal in die Erdgeschoss Wohnung eingezogen und ein Jahr später am 1.12.2016 in die 3 Etage gezogen, der laufburche von meinem Vermieter, hat dann ein Mietvertrag mit mir gemacht für mindestens 24 Monate so sein Wortlaut . in dem Vertrag ist das rechtens ?? Habe euch mal ein Bild dazu beigefügt.
9 Antworten
Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht kann in Formularmietverträgen, wie hier vorliegt, wirksam für maximal 48 Monate vereinbart werden.
Du kannst wirksam zum 31.12.2018 kündigen.
Ob die Formulierung so den Anforderungen erfüllt und eindeutig genug ist, sei dahingestellt, mag ich nicht abschließend bewerten.
Dieses Thema wurde schon oft hier im Forum diskutiert. Mich bisher keiner der Kommentatoren überzeugen können, dass diese Klausel "Mindesstmietdauer" rechtswirksam sei.
Im Kanon des BGB ist dieser Begriff einfach nicht vorhanden. Zudem wird hier einseitig der Mieter benachteiligt, indem er gezwungen wird den Mietvertrag nicht vor Ablauf des 24. Monats zu beenden, ausgenommen den Fall der fristlosen Kündigung.
Diese Mindestmietdauer wird hier von vielen einfach gleichgesetzt mit dem gegenseitigen Kündigungsverzicht bis zu einer Zeit von 4 Jahren.
Vor dem zuständigen Amtsgericht wird wohl der Richter nach den besonderen Umständen fragen, die zu dieser Klausel geführt haben und ergründen wollen, ob beide Parteien diesen Zweck bei Abschluss des MV tatsächlich gewollt haben, sollte hier der Vermieter auf Einhaltung der Klausel klagen.
Der Vermieter oder besser sein Laufbursche scheinen doch im Mietrecht nicht so sehr bewandert zu sein, denn wenn der Mietbeginn auf den 1.12.2016 oder früher gelegt wird, ist das wohl Beweis genug. Der Mietbeginn kann nicht im Vertrag variabel angelegt werden, denn erst mit Mietbeginn ist die vereinbarte Gesamtmiete zu zahlen.
Zufragen wäre noch, ob der vorangehende Vertrag auch mit dieser "Mindestmietdauer" gespickt war.
Auf dem Mietvertrag steht nur i.a. 😒
Bei der Unterschrift des Laufburschen oder wo?
Was soll das dann bedeuten?
Nicht, was mir im ersten Moment eingefallen ist, aber im zweiten Moment habe ich an "im Auftrag" gedacht. Eine Unterschrift "im Auftrag" unter einen Mietvertrag ist wohl alles andere als gültig. Es ist daher eher anzunehmen, dass Du allenfalls einen mündlichen Mietvertrag für die Wohnung hast und der mit i. A. unterschriebene gar nicht rechtswirksam ist.
Somit wäre dann eine "Mindestmietdauer" ebenfalls nicht gegeben.
Vorsichtige Nachfrage: Es geht schon um eine Wohnung in Deutschland, oder?
Nicht etwa Schweiz oder Österreich?
Ich bin komplett deiner Meinung!
In Deutschland ist die Wohnung. Und Ja das steht „iA „ und dann die Unterschrift des burschen.. so läuft das bei den ganzen Mietshäusern bei dem ..
Ja einfach gesagt ich musste die untere Wohnung kündigen mit 3 Monate Kündigungsfrist und durfte dann oben rein.. Ja der laufburche ist nicht ohne .. der hat was gegen Frauen die ihren Mund aufmachen und kam dann mit den 24 Monaten weil ich unten ausgezogen bin.
Jetzt mal zum aktuellen Mietvertrag: Ich stelle fest, dass du nicht die Absicht hattest diese Klausel zu vereinbaren. War denn der Laufbursche (welche Funktion hat er denn tatsächlich) ermächtigt, einen Mietvertrag mit dir abzuschließen? Hat er eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt?
Nein der vorherige Vertrag von der unteren Wohnung war ohne sowas. War ein ganz normaler vetragt. Und dann ist halt ne Wohnung in der 3 Etage frei geworden und die wollte ich unbedingt beziehen. Der laufburche war sauer weil ich hoch wollte und unten die Wohnung dann leer wird weil die is echt schwierig weg zu bekommen. Und Ja dann hat er bei meinem jetzigen Mietvertrag das reingeschrieben mit den 24 Monaten.
Wie wurde denn der alte Mietvertrag beendet? Durch ordentliche Kündigung oder einvernehmliche Vertragsauflösung? So einfach zu sagen : ich gehe aus dem alten MV raus und will einen neuen, das wäre auch nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen. Ich spüre schon den Geruch der Erpressung, daher solltest du das genauer darstellen.
Nein, sehe nicht, weshalb das kein unbefristeter Mietervertrag sein soll. Steht im "Zeitmietvertrag" also nur, dass es ein Zeitmietvertrag ist aber nicht, warum der Vertrag befristet ist, gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristet und ist damit jederzeit mit der üblichen Kündigungsfrist von Dir aufzukündigen.
Ja und wie verunsichert.. ich hab keine Ahnung was jz stimmt und was nicht :(
Was stimnmt ? Na, Du bist nicht für 24 Monate gebunden sondern kannst, wenn Du willst, mit einer Frist von 3 Monaten zum 3. Werktag eines jeden Monats das Mietverhältnis aufkündigen. Hattest Du mich so nicht verstanden ?
Der is Ja unbefristet. Steht auf der ersten Seite. Der laufburche von meinem Vermieter war sauer weil ich von unten nach oben ziehen wollte weil er Die untere Wohnung nicht weg bekommt. Ja und dann hat er das darein geschrieben mit den 24 Monaten.
Ja, und hat Dich damit verunsichert. Also, alles gut.
Da die Klausel unvollständig ist, weil hier ein gegenseitiger Kündigungsverzicht stehen muss, ist die Klausel Unwirksam.
Du kannst aufgrund der unwirksamen Klausel mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Damit ist eindeutig und rechtlich sicher, dass dein Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag ist mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist. So steht es ja auch am Anfang des MV.
Mindestmietdauer 24 Monate
am Ende ist schnurz und piepe. Kannst du getrost vergessen, ist völlig irrelevant
Der kümmert sich um die ganzen Häuser des Vermieters, und was soll ich sagen ich will ganz sicher so schnell wie möglich hier weg. Auf dem Mietvertrag steht nur i.a. 😒