Wann oder wie bekomme ich eine Mieterstattung?

5 Antworten

.... ich kann nicht ......, also gibt es weder Schlüssel noch eine Wohnungsübergabe und somit auch keine Miete.

Für mich kann da etwas nicht stimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ksolyra 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 11:48

Eine Wohnungsübergabe gab es, bei der es hieß, dass das obige Produkt noch einzieht, jedoch ist dies nicht passiert. Einen Schlüssel hab ich natürlich auch erhalten, was mir aber nicht viel bringt da ich die Wohnung nicht möblieren kann. Eine Firma wird den Schaden in einer Woche beseitigen, trotzdessen frage ich mich was ich machen kann um die Miete oder einen Teil davon zurückzubekommen für diesen und letzten Monat.

schleudermaxe  29.03.2019, 11:58
@Ksolyra

... ich fürchte, das wird nichts.

Öl gehört auf einem Holzfußboden, klebt nicht, ist ja Öl, und ein etwaiger Überschuss kann mit Hausmitteln leicht und einfach und in wenigen Stunden entfernt werden.

Du kannst dich da nur an deinen Vertragspartner wenden- sprich die Immobiliengesellschaft. Grundsätzlich sind diese zivilrechtlich für alle dir entstehenden Kosten in der Haftung. Besser wäre allerdings gewesen, wenn du die Miete von Beginn an direkt um 100 Prozent gekürzt hättest- jetzt musst du evtl. den rechtsweg beschreiten um an dein Geld zu kommen. Die Immobiliengesellschaft kann sich aber das Geld von der Vormieterin wiederholen.

Ksolyra 
Beitragsersteller
 28.03.2019, 14:00

Ich wusste bereits zu dem Zeitpunkt nicht das der Boden nochmal neu gemacht werden muss, dazu kommt das die Immobiliengesellschaft extrem hinter den Vermietern steht.

DerJoergi  28.03.2019, 14:02
@Ksolyra

verstehe, aber dann musst du ggf. ein Klageverfahren anstreben um an dein Geld zu gelangen. Ggf. wäre hier auch ein Brief von einem Rechtsbeistand schon hilfreich, der genau die Rechtslage benennt und mit Fristsetzung zum Schadensersatz auffordert.

Ksolyra 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 11:45
@DerJoergi

Ich verstehe, jedoch besitze ich als Studentin nicht das nötige Geld und das nötige Wissen wie ich hier nun vorgehen kann. Wohin kann ich mich dann wenden?

DerJoergi  30.03.2019, 03:22
@Ksolyra

Verbraucherzentrale oder Mieterschutzbund.

Die Wohnung muss dir in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand übergeben werden. Das ist erst am/ab Tag X möglich. Bis dahin im Voraus gezahlte Miete ist zu erstatten bzw. in den Folgemonaten von dir zu verrechnen mit der dann fälligen Miete.

Darüber hinaus kannst du Schadenersatzforderungen für die Verspätung des Einzuges geltend machen (Einlagerung Möbel, Hotelkosten für Ersatzunterkunft und, und, und).

Nun gibt es das Problem, dass ich nicht einziehen kann, da der Boden klebt,

Tatsächlich? Ihn mit entsprechender Baufolie und/oder Malervlies als Teppichersatz abzudecken ist dir unmöglich?

Nun stellt sich mir die Frage, was ich tun kann um meine Miete oder zumindest eine Mietverminderung für die vergangenen 2 Monate zu erhalten.

Mir auch. Ich sehe mit v. g. provisorischem Bodenbelag allenfalls "eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch", die eine Mietminderung ausschliesst, § 536 I 3 BGB :-O

alarm67  29.03.2019, 09:22

Sehe ich anders!

Schränke usw. auf einem Provisorium aufbauen?

Wie sollen dann die Handwerker den Schaden beseitigen, den der Vermieter ja wohl scheinbar anerkannt hat.

Ansonsten hätte es wohl kaum einen Auftrag zur Schadensbeseitigung gegeben.

Für mich ist die Mietsache zu 100 % unbrauchbar.

Ksolyra 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 11:52
@alarm67

Jetzt stellt sich mir die Frage was ich noch tun kann, ausser mich an die Immobiliengesellschaft zu wenden die sehr "den Vermietern am Arsch klebt". Entschuldigt den Ausdruck.

Ksolyra 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 11:51

Der Boden besteht aus Holz. Die Vormieterin hatte die Pflicht ihn zu ölen, würde ich ein Teppich oder Folie drauf legen könnte man sie nachher nicht abziehen da sie am Boden kleben würde, sprich ich würde noch mehr Schaden verursachen. Einziehen kann ich nicht bei diesem Boden, da ich damit denn Boden mehr Schaden würde. In einer Woche kommt eine Firma und behebt den Schaden, nach Beschluss der Vermieterin und der Immobliengesellschaft. Bezahlt wird dies durch die Vormieterin.

Hast Du schon Miete für eine Wohnung in der Du noch nicht einziehen konntest bezahlt?

Oder wie muss man Deine Frage verstehen?

Ksolyra 
Beitragsersteller
 28.03.2019, 13:58

Ich hab habbe beide mieten bereits bezahlt, da die Immobilien mir wine Mahnung geschickt haben, bevor sie das Problem mit dem Boden schon kannten, nun möchte ich aber diese zwei mieten oder wenigstens ein Teil zurück.

alarm67  28.03.2019, 16:33
@Ksolyra

Dir steht eine Rückerstattung von 100% zu und ich würde auch zunächst nichts weiter dorthin überweisen.

Sollten Dir durch den verspäteten Umzug zusätzliche Kosten entstehen, ist hierfür der Vermieter Schadensersatzpflichtig.

Denn Du hast das nicht zu vertreten, dass Du nicht einziehen kannst.

Lassen die nicht mit sich reden, ab zum Anwalt.

imager761  29.03.2019, 08:16
@alarm67
Dir steht eine Rückerstattung von 100% zu und ich würde auch zunächst nichts weiter dorthin überweisen.

Das sieht § 536 I 3 BGB nun völlig anders.

Ksolyra 
Beitragsersteller
 29.03.2019, 11:43
@imager761

anfangs wollte ich nichts überweisen, habe aber einen Mahnungsbescheid bekommen, da es meine erste Wohnung ist und ich Studentin bin möchte ich natürlich nichts falsch machen.