Wohnen ohne Mietvertrag - Rechte und Pflichten?
Hallo liebe Community, ich lebe seit inzwischen einem Jahr in meienr aktuellen Wohnung. Meine Vermieter, die leider entweder schusselig oder unzuverlässig sind, haben seinerzeit mit mir nur einen handschriftlichen Mietvertrag abgeschlossen (der Wortlaut ist ungefähr "Herr Pupsdunst zieht zum xx.xx.2013 in die Wohnung XY ein" + datum und unterschrift) und angekündigt den "richtigen" Vertrag nachzureichen. Das ist bis heute nicht geschehen. Daher nun meine Frage, welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus meiner momentanen Situation? Wie wirkt sich das Fehlen des Vertrags auf Faktoren wie zB Renovierung nach Auszug aus? Welche Rechten und Pflichten entfallen oder bleiben trotzdem erhalten?
Ich weiß, die Frage ist etwas komplex, trotzdem danke ich jetzt schon mal für alle Antworten! lg Ralf
8 Antworten
Welche Rechten und Pflichten entfallen oder bleiben trotzdem erhalten?
Grundsätzlich ergeben sich alle Rechte und Pflichten aus § 535 BGB, heißt: Der Vermieter gibt Dir eine Wohnung und Du zahlst dafür Miete.
Ansonsten sind nur die Vereinbarungen wirksam, die Ihr mündlich besprochen habt und die nicht durch diverse BGH-Urteile oder BGB für unzulässig erklärt wurden. Alles das, was nicht vereinbart wurde, interessiert dich nicht. Habt beispielsweise nichts über Betriebskosten vereinbart, musst Du auch keine zahlen. Wurde nichts zu Renovierungen vereinbart, musst Du nicht renovieren.
Ausnahmen ergeben sich hier aber durch konkludentes Handeln. Zahlst Du seit einem Jahr Vorauszahlungen für Betriebskosten, ist davon auszugehen, dass der Vermieter Betriebskosten auch auf dich umlegen kann.
Vorteile aus diesem wirksamen Mietvertrag, Du brauchst keine NK zahlen und nicht renovieren zum Beispiel. Der Vermieter kann dir nur aus wichtigem Grund
Nachteil, wenn man es denn so nennen kann, Du bist wie auch der VM an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden.
Und die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.
Ihr Rechte als Mieter sind im BGB geregelt. Eine solcher Vertrag ohne nähere Vereinbarugnen begünstigt den Mieter erheblich!
Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, sie sind auch mündlich wirksam. Streitfragen regelt das BGB - damit fährt der Mieter generell besser. So ist z.B. beim Auszug die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben. Eine Kündigung allerdings kann nicht mündlch erfolgen, nur eine schriftliche wäre wirksam. Die Kündigungsfrist richtet sich dann nach BGB § 573 c.
Eigentlich hast Du nur Vorteile .. es gilt das geschriebene ansosnten müssten mündliche Abreden bewiesen werden .... von demjenigen der sie behauptet ...
also außer den sowieso gesetzlich geregelten Gegebenheiten und der zu zahlenden Miete ist nichts geregelt ..
auch keine Nebenkosten, Hundehaltungsverbot, Hausordnung etc.