Kann man in einer Wohnung gemeldet sein ohne im Mietvertrag zu stehen?

5 Antworten

Dein Freund sollte erst einmal max. 6 Wochen lang bei Dir zu Besuch sein. Wen interessiert es amtlicherseits schon, dass er zu Hause raus geworfen wurde. Offiziell wohnt er noch daheim, aber darf nur gerade eben nicht ins Haus.

Nach 6 Wochen merkst Du vielleicht schon, ob das mit der noch nicht lange dauernden Beziehung dauerhaft funktionieren kann oder nicht. Vielleicht darf er dann auch schon wieder nach Hause zurück kehren.

Wenn nicht und wenn Du glaubst, das ist jetzt was Dauerhaftes, dann lass ihn bei Dir einziehen. Entweder Ihr macht dann einen Untermietvertrag, sodass er einen gewissen Schutz hat und in dem verschiedenes geregelt werden kann (Miethöhe, Nebenkostenbeteiligung etc.) oder er bleibt einfach als Dein Lebenspartner bei Dir. Du stellst ihm die Wohnungsgeberbescheinigung aus, mit der er sich dann offiziell ummelden kann.

Keinesfalls lässt Du ihn in den Mietvertrag aufnehmen. Das wäre der größte Fehler, den Du machen kannst.

Falls in der Zukunft irgendwas schief läuft, kannst Du ihn sowohl als Untermieter (mit kleiner Frist), wie auch als Lebenspartner (ggf. sofort) wieder vor die Tür setzen, denn es ist und bleibt Deine Wohnung.

Das Amt interessiert sich nicht die Bohne, ob er jetzt 6 Wochen bei Dir zu Besuch ist oder nicht und auch nicht, ob er einen Mietvertrag für die Wohnung hat. Du bist diejenige, die ihm die Wohnung gewährt, also bist Du auch zuständig für die Wohnungsgeberbescheinigung. Für die korrekte Nebenkostenabrechnung teilst Du dem Vermieter einfach mit, dass Dein Freund ab Zeitpunkt x bei Dir eingezogen ist.

anonym01191 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 14:05

also steht er dann nicht mit im Mietvertrag, wenn das über meine Wohnungsgeberbescheinigung läuft, ist aber unter der selben Adresse gemeldet?

anitari  23.06.2021, 14:19
@anonym01191

Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung besagt das die Person seit dem ... in ... Straße ... wohnt. Damit besteht kein Mietverhältnis.

anonym01191 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 16:04
@anitari

ok super und die wohnungsgeberbestätigung nehme ich aus dem internet?

anitari  23.06.2021, 16:16
@anonym01191

Die bietet das zuständige EMA normalerweise als Download an.

Wicht ist aber das Du vorher deinen Vermieter um Zustimmung zum Zuzug bittest!

Das kann er zwar kaum verweigern, dennoch ist es nötig.

anonym01191 
Beitragsersteller
 23.06.2021, 17:33
@anitari

ok dankeschön

Für die Anmeldung beim EMA (Einwohnermeldeamt) ist kein Mietvertrag nötig.

Dazu braucht der Freund nur die Wohnungsgeberbestätigung.

Die mußt Du ihm ausstellen. Denn Du stellst ihm Wohnraum zur Verfügung.

Du mußt allerdings deinen Vermieter vor dem Einzug des Freundes um Zustimmung bitten.

Er kann mit Ihnen ein mündliches Untermietverhältnis ohne schriftlichen Vertrag eingehen und Sie ihm eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.

Achtung:

Eine unerlaubte Untervermietung stellt in der Regel einen erheblichen Vertragsbruch dar, was eine fristlose Kündigung begründen kann.

Für Sie als Untervermieter und für den Mieter gilt es Folgendes zu beachten:

Wird die Meldepflicht durch den Vermieter aber nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft erfüllt, können Mieter ihrerseits ihre Meldepflicht nicht nachkommen und müssen dies beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Wegen Verstoß gegen die Meldepflicht droht dem Vermieter dann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wesentlich schärfer, nämlich mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, wird geahndet, wenn der Vermieter die Meldepflicht wissentlich missachtet und ein falsches Dokument ausstellt (z. B. eine Wohnanschrift bestätigt, ohne dass ein Mieter dort tatsächlich einzieht).

Überlegen Sie folglich gut, was Sie da vorhaben.

so leicht ist das nicht.... er braucht von deinem vermieter eine Bestätigung,das er dort wohnen darf.und der stellt dann einen Wohngeberschein aus....dazu bedarf es keinen Mietvertrag aber er muss dort mit als Bewohner eingetragen sein...und sobald er dann dort gemeldet ist,hat er fast die gleichen rechte als stünde er mit im Mietvertrag..also einfach rausschmeißen ist dann nicht mehr

anitari  23.06.2021, 13:32

Die Bestätigung das er dort wohnt bzw. eingezogen ist muß die FS ausstellen.

Diese muß ihren Vermieter aber um Zustimmung zum Zuzug bitten.

...und sobald er dann dort gemeldet ist,hat er fast die gleichen rechte als stünde er mit im Mietvertrag..

Unsinn

elflein72  23.06.2021, 13:55
@anitari

wieso sagt hier jeder das ist Unsinn? was glaubt ihr denn wieso hausbesetzer nich so einfach vertrieben werden können? oder Mietschmarotzer nicht rausgeschmissen werden können ohne klagen? es gibt Leute die nisten sich schon bei der bresichtigung ein ohne einen Mietvertrag und die bekommst du da so schnell nicht mehr raus,sobald die dort gemeldet sind...wir haben 2 jahre gebraucht um so jemanden raus zu bekommen und fragt mal andere Vermieter,die werden euchz auch erzählen wie quatsch alles ist

anitari  23.06.2021, 14:22
@elflein72

Das mit einer evtl. Räumungsklage ist ja ganz was anderes. Mit dem Einzug und dem Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung besteht jedenfalls nicht automatisch ein Mietvertrag.

elflein72  23.06.2021, 14:27
@anitari

ne das meint ich so auch nicht ,deas man da einen Mietvertrag hat ich meine sobald man gemeldet ist, ist es schwer jemanden raus zu bekommen ..das ist dann fast so als hätte er einen Mietvertrag..das nennt man dann einen stillen Vertrag... im grunde genommen hat er die gleiche n rechte aber kaum Pflichten...weil unsere Gesetze diesbezüglich noch sehr viele Lücken aufweisen..es ging nur darum das sie ja oben schrieb,das sie ihn nicht im Mietvertrag möchte..nach einer gewissen Zeit ist es dann aber rechtlich so als hätte er mit ihr nen Untermietvertrag mündlich ...muss er nur behaupten...denn beweise mal das du etwas nicht gemacht hast....und da kommt der Wohnsitzteintrag ins Spiel...

albatros  24.06.2021, 01:23
@elflein72

Du liegst falsch, orientiere dich an der Antwort und den Kommentaren von anitari, dann bist du auf der sicheren Bahn.

bwhoch2  23.06.2021, 13:31
 er braucht von deinem vermieter eine Bestätigung,das er dort wohnen darf.

Nein!

und der stellt dann einen Wohngeberschein aus....

Nein!

aber er muss dort mit als Bewohner eingetragen sein..

Wo eingetragen?

und sobald er dann dort gemeldet ist,hat er fast die gleichen rechte als stünde er mit im Mietvertrag.

Falsch!

also einfach rausschmeißen ist dann nicht mehr

Doch!

Auflösung:

Der Lebenspartner darf auf jeden Fall einziehen. Meldung an den Vermieter genügt.

Wohnungsgeberbescheinigung stellt FS selbst als Wohnungsgeberin aus.

Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt und beim Vermieter erwirbt der zu gezogene Lebenspartner keine Rechte an der Wohnung und kann daher bei Bedarf auch wieder rausgeschmissen werden.

albatros  23.06.2021, 13:38
@bwhoch2
Der Lebenspartner darf auf jeden Fall einziehen. Meldung an den Vermieter genügt.

Das gilt nur für Ehepartner und eingetragene Partnerschaften (und Kinder bzw. Eltern des Mieters).

elflein72  23.06.2021, 13:47
@bwhoch2

ich bin selbst vermieter und nein man kann niemanden so einfach rausschmeißen... sobald eine person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist auf einen Wihnsitz...dann ist es sein Wohnsitz und man kann niemanden einfach so von seinem Wohnsitz vertreiben...

bwhoch2  23.06.2021, 13:50
@albatros

Rein juristisch magst Du recht haben, aber wie und aus welchem Grund sollte ein Vermieter versuchen, den Freund wieder vor die Tür zu setzen, zumal auch das Recht auf Untervermietung nur aus bestimmten Gründen verweigert werden kann?

bwhoch2  23.06.2021, 13:53
@elflein72

Also wenn jemand bei mir eine Wohnung mietet und die Miete nicht bezahlt, ist es völlig unbedeutend, ob er auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist oder nicht. Er/sie wird fristlos gekündigt und selbst wenn eine Räumungsklage nötig wird, um den Mietnomaden aus der Wohnung zu entfernen, spielt dort das Einwohnermeldeamt keine Rolle.

Selbst hinzugehen, jemand am Kragen zu packen und aus der Wohnung zu tragen, geht bei uns doch sowieso nicht, falls Du das gemeint hast.

Aber andersrum: Was Du schreibst ist doch genau der Punkt. Holt ein bisher Single-Mieter Freund oder Freundin dazu, warum sollte ich als Vermieter etwas dagegen haben? Solange die Person sich ordentlich benimmt und die Miete weiter bezahlt wird, stört mich das auch in einer kleinen Wohnung nicht.

albatros  24.06.2021, 01:20
@bwhoch2

Wie der Vermieter entscheidet, ist ihm überlassen. Ich habe lediglich auf geltendes Recht verwiesen

bwhoch2  24.06.2021, 09:11
@albatros

Richtig und ich auf die pragmatische Seite.

albatros  24.06.2021, 09:28
@bwhoch2

Vor Gericht zählt aber nur der rechtliche Aspekt.

bwhoch2  24.06.2021, 11:20
@albatros

Das kommt nicht vor Gericht.

albatros  24.06.2021, 13:14
@bwhoch2

Das war rein hypothetisch...

ja, auf jeden fall. Die Staatlichen Behörden nehmen sogar einen Mietvertrag an, wenn einer lange genug dort lebt (ich denke 2 Jahre) auch ohne Mietvertrag. Gewertet wird dann anteilig die Miete der anderen Personen oder aber die ortsübliche Miete für Vergleichsobjekte.

Ich denke nur seit 2 Jahren oder so verlangen die Meldeämter wegen früherer Betrügerein, dass der Vermieter eine Unterschrift gibt, dass die Person wirklich da wohnt. Du musst es also dem Vermieter sagen.

TaneaWais  23.06.2021, 13:14

Der Vermieter muss es eh wissen, weil die Nebenkosten in dieser Wohnung auch steigen und neu berechnet werden müssen.

Gerhart  23.06.2021, 16:19

Staatliche Behörden interessiert das nicht die Bohne. Und die müssen überhaupt keinen Mietvertrag annehmen oder darüber Korrespondenz führen. Und was schwafelst du da von 2 Jahren???? Selbst das Einwohnermeldeamt der Kommune verlangt nicht die Vorlage eines Mietvertrages bei der Anmeldung. Igittigitt

anitari  23.06.2021, 13:30

Unsinn. Für die Anmeldung ist kein Mietvertrag nötig.