Mindesttemperatur Mietvertrag
Hallo,
die erste Wohnung steht an und ich habe einen Mietvertrag für eine 1-Zimmer Wohnung vorliegen. Dort steht: Der Vermieter ist verpflichtet, zentralbeheizte Wohnungen grundsätzlich vom 1.Oktober bis zum 30.April und außerhalb dieser Zeit, dann, wenn es die Witterung erfordert und die Mehrzahl der Mieter es verlangt, so mit Wärme zu versorgen, dass die mit Heizkörpern ausgestatteten Räume bei geschlossenen Fenstern und Türen in der Zeit von 6 bis 24 Uhr auf 20 C, einen Meter über dem Fußboden in der Zimmermitte gemessen, erwärmt werden. Im Übrigen muss eine Temperatur von 16 C erreichbar sein. Die Grundsätze der Energieeinsparung sind von den Parteien zu beachten.
1) Frage: Ist das so rechtens ? 2) Frage: Nachts 16 C (von 24 bis 6 Uhr) ist mir deutlich zu kalt, habe ich keine Möglichkeit darüber hinaus zu heizen - laut dieser Klausel ?
8 Antworten
Eigentlich sind in der Nacht 18 Grad üblich, jedoch hast Du mit Deiner Unterschrift die 16 Grad akzeptiert. Du kannst Unterschriften der anderen Mieter sammeln und damit die Gradzahl, auch für Deinen Vertrag, evtl. verändern. Du kannst Dir auch eine Elektroheizung zulegen. Manche sind auf 400 Watt reduziert und geben dem Raum weitere Wärme. Die Kosten belaufen sich auf 70 € (Anschaffungspreis) und eben die 400 Watt stündlich. Kleinere gibt bereit ab 10 Euro, allerdings mit einem Mindestheizwert von 2000 Watt stündlich. Ansonsten warme Klamotten tragen und gute Qualität in - Sachen - Bett kaufen. Wenn Du die Bestimmungen überprüfen lassen willst, (energiegerechte Bauweise) kannst Du dies über den Mieterschutzbund tun lassen (Mitgliedsbeitrag ca. 80 Euro), der Dich dann auch rechtlich unterstützt. Welche Möglichkeit, außer mit dem Vermieter zu sprechen, ob eine andere Regelung getroffen werden könnte, Du nutzt, bleibt eine Entscheidung Deiner persönlichen Einschätzung.
Liebe Grüße und viel Erfolg für die Zukunft.
Enthält der Mietvertrag keine Vereinbarung über Heizperiode und Raumtemperatur, so gilt als Heizperiode die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April und 20 Grad Celsius als angemessene Raumtemperatur, in Bad und Toilette sogar 21 Grad, und zwar von 6:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr nachts. (LG Berlin, Az. 64 S 266/97, aus: Tsp 25.11.00, S. 121
Quelle http://www.urteile-mietrecht.net/raumtemperatur-mietwohnung.html
Wie ist das eigentlich mit Warmwasser? Steht das auch nicht zwischen zwischen 24 und 6 Uhr zur Verfügung.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm
Hier kannst du nachlesen:
20 Grad C tagsüber in Wohnräumen sind scheinbar o.k.; im Bad muss es mindestens 22 Grad C sein.
16 Grad C nachts von 24 bis 6 Uhr, aber
das LG Berlin (Beschl. v.26.05.1998 - Az. 64 - S 266/97) meint, es müssten wenigstens 18 Grad auch in der Nacht sein.
Wenn es dir nachts zu kalt ist kannst du höchstens einen elektrischen Heizofen besorgen.
Du hast den Vertrag unterschrieben, von daher... ja
Das was da steht ist da minimun, mehr muss nicht sein. Ich würde mir eine andere Wohnung suchen, wo es wärmer ist.
Nicht alles was in Verträgen steht ist zwangsläufig wirksam.