Gartennutzung (Gemeinschaftsgarten) Darf mein Vermieter, den Garten für Fremdpersonen bereitstellen?
Hallo, Wir wohnen in einen 4 Parteien Haus. Alle sind vom Mietvertrag aus berechtig den Garten nutzen zu dürfen!
Allerdings ist meinen Vermieter anscheinend alles egal.
Mein Vermieter hat vor 2 Jahren das Haus neben Uns geerbt.
Seit August 2015 sind im Nebenhaus neue Mieter eingezogen. Die promt ein Gartenhaus in Unseren Garten in Unser Grillecke bauen. Als Ich gesehen hatte das mein Nachbar sich mit den Personen Unterhilt. Machte ich mich auf, der Sache auf den Grund zugehen.
Wir hatten über den gesammten Zaun eine Sichtschutzplane gespannt. Die von den Neumietern als ablagefäche für das schwarze Granulat (siehe Bilder) zwecksentfremdet worden war und immer noch ist.
Ich sprach die Dame an, ,,was denn hier los sei?" ,,Es wäre alles in Ordnung", erwiederte Sie. Das wäre mit dem Vermieter abgesprochen.
Ich sagte, ,,schön aber mit Uns hat keiner geredet!?!"
Ich habe das Gefühl das mein Vermieter, nur um die Wohnung neben an schneller vermieten wollen. Einfach über Unseren Köpfen entschieden hat.
Was kann ich machen ich weis kaum noch weiter
Danke lg Stefan
3 Antworten
Wie ist denn die Gartennutzung konkret im Mietvertrag vereinbart?
Wenn dort nur geschrieben steht, dass der Garten der Gemeinschaft zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, hast Du keine Ansprüche auf eine gesonderte Nutzung.
Es steht ja auch weiterhin ein Garten zur Verfügung, wenn auch eingeschränkt.
Das man einfach eure Plane zweckentfremdet geht natürlich nicht. Alles andere ist aber kein Problem. Ihr habt ja nur ein Mitnutzungsrecht des Gartens. Der Garten gehört immer noch dem Vermieter und der kann damit machen was er will, also auch anderen Leuten Zugang dazu gewähren und diesen erlauben ihn um zu bauen. Solange ihr ihn weiterhin mitbenutzen dürft liegt da keine Verletzung eurer recht vor.
Es kann aber zum Bespiel nicht sein das es Unseren Parteien nicht gestattet wird eine Gartenhütte hin zu stellen.
Obwohl wir früher eine Gemauerte Hütte dort stehen hatten. Die leider wegen versäuchten Abgerissen werden musste.
Aber Fremde die nicht einmal in Unserem Haus wohnen plötzlich gestattet wird!
Mein Vermieter hat vor 13Jahren schon einmal solche Faxen gerissen. Ich beschreibe wie Folgt:
Über Uns war die Wohnung unbesetzt. Vermieter macht eine Besichtigung, mit den neuen Mietern.
Ich bekomme vom Küchenfenster aus mit, das er den neuen Mietern die alleinige Nutzung des Gartens erteilt.
Ich ging sofort raus und habe darauf hingewiesen das es ein Gemeinschaftsgarten wäre. Wir Uns 8 Jahre alleine um den Garten gekümmert haben. Keiner hatte geholfen weder Körperlich, noch mit einer kleinen Finanziellen Unterstützung. Worauf der Vermieter meinte, ,,das was Ihr hier veranstaltet habt... Darauf bräuchte ich nicht stolz sein!"
Die neuen Mieter sind nur aus dem Grund der Alleinnutzung des Gartens eingezogen!
Ich nenne sowas Profitgier schon alleine weil die Bauarbeiter nebenan die Wohnung 8 Monate lang sanierten. Kp was da alles gemacht worden ist.
Vorallem haben die doch einen eigenen Garagenhof (siehe Bilder) dann sollen die Gefälligs bei sich neben an die Hütte hinstellen oder sich einen Schrebbergartenvereinanschließen. Das ist meine Meinung