Gartennutzung-neuer Eigentümer will nun Geld!

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Seit wann wohnst Du dort? Grundsätzlich gilt bei Eigentümerwechsel, dass die Mieter mit übernommen werden und natürlich einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Vermieter bekommen, aber zu den Konditionen wie zuvor. Mieterhöhungen und dergleichen können dann erst später erfolgen oder aufgrund von Neuerungen. Du hast aber auch ein Gewohnheitsrecht bezgl. des Hundeszwingers und des Gartens.

user558 
Beitragsersteller
 27.01.2011, 14:00

1986-es gab nie ein anderen Mietvertrag oder ähnliche Verträge die es rechtfertigen aus einem Guthaben der Betriebskostenabrechnung-dieses Guthaben einfach zu behalten weil man den Garten etc.nutzt!

wohne seit 1959 in einem haus was von den alteigentümern 1953 bei nacht und nebel verlassen wurde praktisch republiksflucht nach der wende haben sie ein rückführungsantrag gestellt der vom verwaltun gsgericht abgelehnt wurde sie aber dann wiederspruch eingelegt haben nach 10 jahren hat das amt für offene vermögensfragen das verfahren einstellen lassen und der erbengemeinschaft haus und grund unentgeldlich zurück gegeben nun soll ich und meine mutter die schon 78 ist vertrieben werden das haus und grund wurde von der gemeinde verwaltet und ich es 1994 käuflich erworben habe sie haben einfach den kaufvertrag für ungültig erklärt somit wurde mir alles genommen bin gesundheitlich finanzell am boden am30.04.2013 soll gerichtlich die räumungsklage erfolgen wo find ich die richtige hilfe gruss hartmut

MosqitoKiller  27.04.2013, 20:27

Und wo ist die Antwort auf die Frage?

Der neue Eigentümer ist an den bestehenden Vertrag gebunden.

Ohne Eure Zustimmung kann er das nicht so ohne Weiteres ändern.

Gib Ihm doch den Mietvertrag da stehts doch wohl!