Ungezieferbekämpfung im Garten Vermietersache?
Hallo, wir haben im Garten hartnäckige Herbstmilben, jedes Jahr im Spätsommer. Deren Bisse jucken unheimlich, bis zu zwei Wochen lang. Das ist jahrelang durch die Vormieter und anderen Mieter mehr oder minder hingenommen worden.
Zum Mietvertrag: Ich weiß nicht wie der Vertrag der anderen Mietpartei gestaltet ist, unserer ist ein bisschen schräg. Im Text geht keinerlei Gartennutzung hervor und es sind keinerlei Pflichten oder Rechte formuliert. Es wird aber ein Zuschlag für Gartenbenutzung erhoben (25€), das heißt zumindest das Recht ist zweifelsfrei.
Die Frage ist zuerst also mal ob der Garten eine "Mietsache" ist.
Nun würde ich erstens gerne Wissen was wir hier für Rechte oder Pflichten an dem Garten haben und zweitens gerne konkret wissen, ob nicht sogar der Vermieter für die Bekämpfung der Milben aufkommen muss. Die Milben sind schwierig zu bekämpfen und es ist - zumal draußen - natürlich auch unklar, woher sie sind oder wer den Befall zu verantworten hat.
Danke!
6 Antworten
Lies mal
https://www.gartenbista.de/garten/grasmilben-bekaempfen-hausmittel-gegen-den-juckreiz-7940
Als Anwalt des Vermieters würde ich mal
- Bestreiten, dass Dein Problem Grasmilben zuzuschreiben sei. Die Beweispflicht läge damit bei Dir.
- Dass - falls Du diesen Beweis erbringen kannst - würde ich bezweifeln, dass es sich bei den Milben um solche handelt, die der Mietsache zuzuschreiben sind und nicht andernorts "erworben" wurden.
Es gibt offenbar Lösungsansätze, die Du selbst ergreifen kannst und die würde ich mal ausprobieren, bevor Du ein entsprechendes Gespräch mit dem Vermieter suchst.
Grasmilben kommen leider überall vor und werden selten mit "Gift" bekämpft.
Es gibt Fälle wo der Vermieter aktiv werden muss.
z.B. bei einer Rattenplage
Es kann jedoch auch sein, dass dann Dir die Kosten auferlegt werden, wenn Dir ein Verschulden nachzuweisen ist (lebensmittel im freien etc)
Bei Milben ist dies meines erachtens nicht der Fall.
Die Frage ist zuerst also mal ob der Garten eine "Mietsache" ist.
Die Frage ist eher, was hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine (regelmäßige) Ungezieferbekämpfung kann über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Umlagefähig sind einzelne Ungezieferbekämpfungen zwar nicht, aber bei solch hartnäckigen Ungeziefer, wie Grasmilben sind hier regelmäßige Maßnahmen von Nöten, um Abhilfe zu schaffen.
Eine Garantie gibt es auch nicht. Meines Wissens leben die Tiere in einem späteren Stadium im Erdboden und sind kaum zu erreichen.
Ja, das stimmt, Danke. Wenn die wiederholte Bekämpfung umlagefähig ist können wir sie auch in Eigenregie machen. Der Vermieter ist nämlich nicht so zuverlässig und verbindlich wie man es sich wünscht.
Der Vermieter muß da gar nix bekämpfen.
Wenn du einen Zuschlag für die Gartenbenutzung zahlst, wirst du ihn auch benutzen dürfen. Weiteres mußt du beim Vermieter erfragen - aber Ungeziefer beseitigen muß er trotzdem nicht.
öööhhh, garten, draussen natur?!? da muss garnicht vom vermieter bekämpft werden.
Ich Frage weil ja auch unklar ist ob der Garten überhaupt Mietsache ist. Außerdem wäre die Bekämpfung IM HAUS ja schon erstmal ein Vermieterproblem.