Brunnenwasser im Haushalt. Was darf der Vermieter dafür verrechnen?
Hallo.
Wir leben in einem Haus mit 24 Parteien und haben kein Stadtwasser sondern Brunnenwasser. Dieses wird vom Vermieter verrechnet. Darf er das?? Und wenn ja zu welchem Preis??
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Er darf die tatsächlich entstehenden Kosten für den Betrieb der Anlage und für die Entwässerung berechnen, mehr nicht...
Dieses Wasser muss regelmäßig auf die Hygiene getestet werden. Außerdem muss die Anlage gewartet werden. Diese Kosten sind natürlich umlagefähig.