Darf der Vermieter mir sagen was ich im garten haben darf?
Hallo, Darf mein Vermieter mir sagen, was ich in unseren garten stellen darf und was nicht ? Wir wohnen im Untergeschoss eines 10 Parteien Haus. Uns gehört der garten laut Mietvertrag ! Da unser Vermieter mir keine kleine Hütten in den garten stellen wollte für Gartengeräte, habe ich mir ein Metallspinnt ( Bundeswehr Metallspinnt) in garten gestellt für Schippe, Besen usw. Nun besteht der Vermieter dadrauf, das der Weg kommt. Da er der Meinung ist das nur Garten Sachen in den garten gehören. Und darf er mir verbieten eine wäschespinne aufzustellen ? Lg
10 Antworten
Ein Metallspind der Bundeswehr könnte ein Problem sein, wenn Du ihn z. B. direkt an die Hausfassade gestellt hast. Diese Teile sind nicht für draussen gemacht. Es könnte also sein, dass er sehr bald zu rosten anfängt und dann Rostbrühe an der Fassade runter läuft.
Falls der aber an einem diesbezüglich ungefährlichen Ort steht, wäre mir das als Vermieter egal. Der Spind wird in kurzer Zeit so verrostet sein, dass er Dir auch keine Freude mehr macht und dann wirst Du ihn schon zum Schrottplatz bringen.
Bei einer Wäschespinne kommt es auch darauf an, wo sie aufgebaut wird, aber im Normalfall kann es keinen Grund für ein Versagen geben, denn die sind nun mal dazu da, Wäsche draussen und am besten im Garten und nicht auf einem Parkplatz zu trocknen. Als Vermieter bin ich über jeden Mieter froh, der seine Wäsche so oft es geht draussen trocknet und nicht in der Wohnung und somit ist der Anblick einer Wäschespinne, womöglich vollbehanen mit Wäsche, ein sehr erfreulicher Anblick.
Darüber hinaus trifft man in Gärten so vieles an. Sicher nicht nur, was in Gärten gehört: Kinderspielzeug, Fahrräder, alte Autos, Sperrmüll, Schrott, Bauschutt, größere Tiere usw. Der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt und ebenso wenig ist es schwierig, eine allgemeine Aussage darüber zu treffen, was nun wirklich nicht in einen Garten gehört.
Ein ausgedienter Bundeswehrspind kommt eher in die Kategorie Schrott.
Es gibt in Bau- und Gartenmärkten so kleine Werkzeugkisten oder -häuschen, die oft sehr gefällig sind und auch gar nicht viel kosten. Für die Anschaffung solcher Aufbewahrungsmöglichkeiten ist vor allem der zuständig, dem die Gartengeräte gehören, also im Normfall der Mieter des Gartens. Schaff Dir also sowas an, wenn Dein Spind mal total verrostet ist.
(Übrigens: Als Vermieter, der froh darüber ist, wenn ein Mieter sich ordentlich um den Garten kümmert, sind wir jederzeit gerne bereit, unseren Mietern diesbezüglich entgegen zu kommen. Dafür haben wir schon mehrere ansehnliche Gartenhäuser in den von uns vermieteten Gärten aufgestellt. Allerdings ohne jede rechtliche Verpflichtung, diese zu bauen und auf Dauer zu erhalten. Das kommt schon auch auf die Mieter an, wie die damit umgehen.)
Wenn da nichts im Mietvertrag steht, kannst du machen was du willst. Es handelt sich ja nicht um verdreckung oder sonstiges.
Aber würde ich behaupten, das es so wäre.
Er hat dir den Garten zur Nutzung überlassen - dann darfst Du ihn nutzen, nach Deinen Bedürfnissen. Ein Bundeswehrschrank - das ist so eine Sache, hat er noch die ursprüngliche Farbe? Würde ich dann schnell mal überstreichen, passend zur Farbe des Gebäudes. Wäschespinne kann er m.E. nicht untersagen, das gehört zur normalen Nutzung - es sei denn, es gibt in Deinem Mietvertrag Nutzungseinschränkungen.
Wenn er das nicht versteht und trotzdem meint, das gehöre da nicht hin, fragst Du ihn einfach: "Wo stehts" oder "wo haben wir das vereinbart"?
Gehört euch laut Mietvertrag der Garten allein oder habt ihr nur ein Recht für Mitbenutzung, so wie die anderen Mietparteien auch? Wenn euch der Garten allein gehört, dürft ihr da m.M.n. auch ruhig einen Metallspind hinstellen, solange der nicht zu groß ist. Ist ja quasi nichts anderes wie ein Regal. Zu der Wäschespinne: Habt ihr einen extra Wäschekeller zum trocken? Dann kann es durchaus sein, dass ihr laut Mietvertrag dazu verpflichet seid, diesen auch für eure Wäsche zu nutzen und die Trocknung im Garten verboten ist. Dazu müsste das aber im Vertrag oder der Hausordnung stehen.
Dann kann der Vermieter euch den Spind nicht verbieten. Und bei der Wäschespinne kommt es drauf an, ob dazu was im Vertrag steht.
Gartenhäuschen und co, also auch den Spind solange die Grundfläche unter 2 qm ist kann er nichts machen, ihr habt den Garten gemietet.
Alle Sachen die sich jederzeit wieder entfernen lassen wie Gartenmöbel und auch die Wäschespinne kann er auch nichts machen.
Einzig wo er einschreiten kann sind größere Gartenhäuschen und Bäume die Größer als 1,50 m werden.
Bei Gartenhäuschen ab 4qm braucht ihr sowieso zusätzlich noch ne Baugenehmigung vom Amt.
Uns gehört der alleine