Wäsche nur in unüberwachten Waschraum trocken. Ist das rechtens?
Hallo,
mein Vermieter fordert dass alle Parteien ihre Wäsche ausschließlich im Wäscheraum des Hauses aufhängen und trocknen. Nach dem einige Kleidungsstücke entwendet wurden, hängt nun ein Schild im Raum „Der Vermieter haftet nicht für entwendete Kleidung“. Ist dies rechtens? Muss der Vermieter nicht die Sicherheit der Kleidung gewähren?
10 Antworten
Genau so wenig, wie der Vermieter überwachen kann, ob Wäsche auch woanders getrocknet wird, kann er die Haftung für Eure Klamotten im Waschraum überwachen. Lass Dich nicht verrückt machen, achte aber darauf, dass sich in der Wohnung nicht zu viel Luftfeuchtigkeit sammelt, die sich dann womöglich an Stellen niederschlägt, wo das nicht sein soll. (Schimmelgefahr!)
Danke für die Auszeichnung.
Mieter sind grundsätzlich berechtigt in ihrer Wohnung Wäsche zu waschen und zu trocknen. Ein Verbot (im Mietvertrag) ist unwirksam.
Wenn es sich bei dir um einen Gemeinschaftswasch- und Trockenraum handelt, haftet der Vermieter nicht für/bei Diebstahl, wie sollte/könnte er auch.
mein Vermieter fordert dass alle Parteien ihre Wäsche ausschließlich im Wäscheraum des Hauses aufhängen und trocknen.
Das kann er ja "fordern", allerdings ist das nicht rechtswirksam. Du kannst deine Wäsche in der Wohnung trocknen, musst dann aber auf eine ausreichende Belüftung achten.
Mietrecht: Wäsche trocken in der Wohnung | Mietrecht 2021
Muss der Vermieter nicht die Sicherheit der Kleidung gewähren?
Nicht unbedingt. Wichtig ist nur, dass das Haus vor dem Zutritt von 3. Personen geschützt ist.
Verschließen darf man die Türen auch gar nicht, aber sie sollten geschlossen sein.
Wenn die Mieter zu bequem sind, dann kann der Vermieter dafür nichts.
Verschließen darf man die Türen auch gar nicht, aber sie sollten geschlossen sein.
Das widerspricht Deiner Aussage:
Wichtig ist nur, dass das Haus vor dem Zutritt von 3. Personen geschützt ist.
Nein, es gibt einen Unterschied zwischen "verschließen" und "geschlossen".
Ist die Tür verschlossen, muss ich diese auch von Innen aufschließen. Verschlossen heißt, von Außen ist nur ein Knauf und kann nur mit dem Schlüssel geöffnet werden, von Innen aber geklinkt.
von Außen ist nur ein Knauf und kann nur mit dem Schlüssel geöffnet werden, von Innen aber geklinkt.
Das meinte ich damit. Das wird auch nicht eingehalten. Aber egal, läst sich hier sowieso nicht klären und lösen,
Eine mögliche Lösung wäre vielleicht, dass der Trockenraum abgeschlossen werden kann.
So ein Schild hat rechtlich keinerlei Bedeutung. So wie die Hinweise an Garderoben in Gaststätten.
In deinem Fall haftet der Vermieter gewöhnlich nicht für die Wäsche - allerdings bist du auch nicht verpflichtet die Wäsche dort aufzuhängen. Nur weil er es vorgibt oder eine Klausel gibt, bedeutet dies nicht, dass diese rechtswirksam ist.
Einfach die Wäsche bei dir aufhängen und das Lüften nicht vergessen 🤷
Da sorgen meist Mieter selbst aus Bequemlichkeit (Türen nicht verschließen usw.), dass dieser Schutz nicht gewährleistet ist.