Guthaben bei Betriebskostenabrechnung - darf Vermieter Guthaben monatlich auf nächste Mietzahlungen umlegen?
Hallo,
eine Frage, ein Nachbar von mir bekam seine Betriebskostenabrechnung für 2019.
Er hat ca. 600 Euro Guthaben und der Vermieter will nun dieses Guthaben für mit den kommenden Mieten verrechnen, heisst, monatlich 35 Euro von diesem Betrag für die Miete berechnen. Der Nachbar möchte aber das Guthaben mit der nächsten MIete, weniger als 600 Euro verrechnet haben und den Rest mit der übernächsten Miete.
Darf der Nachbar dies beim Vermieter einfordern, er möchte nicht nun monatelang weniger Miete zahlen, sondern dass das Guthaben gleich verrechnet wird.
Danke
9 Antworten
Das Guthaben ist sofort zur Erstattung fällig. Entweder überweist der V. den Betrag zeitnah oder er wird voll mit der nächst fälligen Miete aufgerechnet. Das darf auch der Mieter, wenn der Vermieter das nicht tut. Teile also das dem Vermieter mit bzw. der Nachbar als Betroffener.
Der Nachbar hat sich gestern mit Fax an den Vermieter gewandt mit Bitte um Überweisung des Guthabens, danke
Der Vermieter muss es zeitnah zurückzahlen.
Es sei denn, du bist mit den Mietzahlungen im Rückstand.
Danke, in dem Fall betriffts nur den Nachbarn, der hat kein Internet.
Eine Verrechnung des Guthabens, wie auch einer Nachforderung, ist nicht mietrechtlich vorgesehen.
Das Geld ist dem Mieter in einer Summe zeitnah zu überweisen, was auch für den Ausgleich einer Nachforderung gilt.
Rechtlich gesehen ist das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung sofort fällig und muss dem Mieter unverzüglich ausgezahlt werden.
Der Nachbar kann sogar die Erstattung in einem Betrag fordern.
Spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung kommt der VM mit der Zahlung in Verzug.
👍👍👍