Darf Vermieter Glasfaserkabel ablehnen
Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage: Die deutsche GlasfaserGmbH hat für unseren Ort die 40% erreicht d.h. Sie dürfen die Leitungen verlegen. Allerdings hat sich noch nichts getan. Jetzt das Problem: Darf mein Vermieter (wohne in einer Mietwohnung) das Verlegen des Glasfaserkabels ablehnen und wenn ja auch schon die Verlegung bis ans Haus?? Und muss der Vermieter tatsächlich für die Kosten aufkommen wenn kein Microrohr liegt? Denn unsere Vermieter sind in solchen Sachen sehr eigen und mögen Pc´s und Internet und sowas nicht. Aber wir sind nicht die einzige Partei in den Mietwohnungen (insg. 8), die übrigens schon einen Vorvertrag geschlossen haben. Wie funktioniert das denn weiter. Bzw. durften wir das überhaupt.?
5 Antworten
Ja, der Eigentümer kann dies ablehnen. Die Kosten des Umbaus innerhalb des Gebäudes und innerhalb des Grundstücks wird wohl nicht der Netzwerkeigentümer übernehmen. Der kann es subventionieren aber nicht zu 100%! Hier ist es egal ob nun ein FTTH oder nur ein FTTB Anschluss gelegt werden soll, Kosten entstehen dem Eigentümer definitiv. Anderseits sollten sich die Eigentümer das gut überlegen, solch eine Investition kann die Attraktivität und somit den Wert einer Immobilie steigern!
Der Vermieter muss wahrscheinlich sogar seine Zustimmung geben. Ich hätte zuerst mit dem Vermieter gesprochen und dann den Vorvertrag gemacht. Grundsätzlich gehört dem Vermieter das Haus und er muss zu allen baulichen Maßnahmen seine Zustimmung geben.
Der VM muss bis zu einem sich im Haus befindlichen Übergabepunkt zustimmen. Das um den Mietern den Medienzugang zu ermöglichen. Die sog. Hausversorgung ist im allgemeinen kostenlos.
natürlich kann der eigentümer ablehnen das in seinem eigentum so ein kabel verlegt wird.
... so darf er z.b. keine Mobiltelefone untersagen oder den Betrieb eines Laptops über eine Stick zur Internetnutzung untersagen! - Wie wahr - wie wahr! Es geht doch nichts im Leben über gestattete Zugänge!
im haus wird sicher ein telefonkabel liegen ueber das dann auch dsl bezogen werden kann. das reicht aus.
Der Eigentümer bestimmt, was auf seinem Grundstück geschieht. Die schlechtere Vermiitbarkeit von Wohnungen ohne zeitgemäße Versorgung, könnte irgendwann mal zur Umbesinnung führen. Meistens ein Generationsproblem, dem sich dann die Erben offen gegenüber zeigen; bis dahin heißt es Geduld haben oder in eine moderne Neubauwohnung mit allem erdenklichen Komfort umziehen.
Ganz so einfach ist das nicht. Der VM muss den Mietern Zugang zu den Medien gewähren.