Es gibt ein Haus und zwei Besitzer, im Haus gibt es zwei Wohnungen, darf nur eine Partei die zweite Wohnung ohne das wissen des zweiten Besitzer Vermieten?
4 Antworten
Zunächst dürfte es sich nicht um Besitzer, sondern Eigentümer der Immobilie handeln. Die einen wohnen dort, die anderen stehen im Grundbuch oder haben einen Anspruch darauf.
Dann käme es darauf an, wie man Eigentümer wurde: Durch Kauf und Teilungserklärung oder Erbe und Nachlassauseinandersetzung eine Wohnung einem Eigentümer konkret zugeordnet, darf der natürlich ohne Zustimmung oder Mitwirkung des anderen über seinen Miteigemtumsteil nebst Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen ungefragt verfügen.
Wären man hingegen Miteigentümer in Erbengemeinschaft durch Erbfolge, dann nur an der Gesamtimmobilie anteilig und muss sich über Vermietung, Eigennutzung gegen fiktive Mietzahlung unter Abzug seiner quotalen Kosten- und Lastentragung oder Verkauf entweder übereinstimmend mit den Miterben verständigen oder es auf teure Teilungsversteigerung ankommen lassen.
Damit wäre man allerdings erstens die Immobilie selbst und zweitens mind. 40% ihres Wertes los.
G imager761
Das ist durchaus möglich. Zwei Wohnungen im Haus: Eigentümer 1 ist allein verantwortlich für die EG- Wohnung, Eigentümer 2 für die Whg. im OG. Ebenso ist es auch möglich, wenn die Eigentümer sich gegenseitig die Alleinvollmacht gegeben haben. Ist aber nichts dergleichen vereinbart, kann Eigentümer 1 ohne die Zustimmung von Eigentümer 2 nichts machen, nicht einmal notwendige Reparaturen ausführen lassen.
Wenn es eine Teilungserklärung gibt, kann jeder mit seiner Hälfte tun was er will. Selbstverständlich auch vermieten oder verkaufen.
Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft ist das nicht ohne weiteres möglich. Wenn es dann keine Annäherung gibt, kann das Haus schnell unter den Hammer kommen.
Es ist durchaus möglich das sich die Eigentümer, wenn ihnen denn das ganze Haus gehört, gegenseitig berechtigt haben eigenständig Mietverträge abzuschließen.
Andere Möglichkeit jedem gehört eine Wohnung.