Darf ein Vermieter generell den Einwurf von Werbung im Mehrfamilienhaus im Briefkasten verbieten
Hallo unser Vermieter hat ein dickes Schild an die Haustüre geklebt "keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen".... Das an einem 12 Parteien-Haus wo ich mindestens von 4 Parteien weiß, dass sie die beiden kostenlosen Stadtzeitungen gerne lesen. Darf der Vermieter das ohne vorher die Mieter gefragt zu haben. Das würde mich wirklich mal interessieren. Vielen Dank Magissa M
7 Antworten
Nein darf er nicht.Die Mieter die das nicht wollen können kleine Aufkleber kaufen mit keine Werbung drauf.Der Vermieter kann nicht entscheiden wer was lesen möchte.Das ist eine reine Privatsache des Mieters.
Vielen Dank an alle für eure Antworten ! Wusste ich's doch. Danke nochmal LG MagissaA
Der Briefkasten gehört zur Mietsache und da bestimmt der Mieter ob er Werbung und kostenlose Zeitungen drin haben möchte oder nicht.
Selbstverständlich nicht!
Du darfst das Schild abkratzen. An seinem Briefkasten kann er kleben, was er will, für Dich kann er nicht mit entscheiden. Er kann Dich höchstens anhalten, dass Du darauf achtest, dass die Prospekte nicht lose herumfliegen und den Eingangsbereich verdrecken.
Das Schild, das an der Haustür angebracht ist, darfst Du nicht abkratzen. Das wäre Sachbeschädigung. Du kannst aber verlangen, dass es entweder entfernt wird oder dass ein Zusatz hinkommt, wer kostenlose Zeitungen dennoch erhalten will. Ersteres ist dann wohl eher praxisgerecht.
Nein, darf der Vermieter nicht. Du allein entscheidest, ob und was für Werbung du ihn deinem Postkasten haben möchtest.
Es sind deine Persönlichkeitsrechte, in dem der Vermieter rein gar nichts reinzureden hat. Verlange vom Vermieter das Schild zu entfernen oder bitte die Verteiler das Schild zu ignorieren.
Was hast du bloß für einen Vermieter? Wenn die Zeitung wild im Hausflur umherfliegen, kann ich es noch verstehen, aber nicht wenn die im Postkasten befinden
Dein Mietvertrag beinhaltet auch die uneingeschränkte Nutzung eines Briefkastens.