Wohnungseingangstüre?
Bei der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, weil wir einen Eigentümer im Haus (4 Parteien) haben, der die Türen meistens zuknallt, dass an der Haustüre und an allen Wohnungseingangstüren eine Schließanlage eingebaut wird. Hauseingangstüre sehe ich noch ein, aber muss ich als einzige Mieterin im Haus, das einfach so hinnehmen und an meiner Wohnungstüre diesen Türschließer einfach hinnehmen und kann mir das mein Vermieter in den Nebenkosten verrechnen? Danke für eine Antwort.
5 Antworten
Du meinst vermutlich keine Schließanlage (das sind Zylinder und Schlüssel mit einem Schließsystem) sondern ein Türschließer.
Die Türschließer zum Treppenhaus sind evtl auc aus Brandschutzgründen notwendig, so dass man sich dagegen nicht wehre kann. Ich finde das auch sinnvoll.
Die Kosten dafür müssten auf 4 oder 4 Jahre umgelegt werdne können, das sind also pro Monat schätzungsweise 4 Euro/mtl.
Das Problem der Schlüssel usw. kenne ich. Aber ich kenne auch die Brandschutzbestimmungen und da sind die Dinger in der Regel vorgeschrieben, wenn die Wohnungstür direkt ins Treppenhaus führt. Mir dem Argument kriegt man dich immer. Da hilft nur Türdrückr aussen oder eine elektrische Falle mit Tagesscdhließung (die nicht elektrisch angeschlossen sein muss. Da ist ein kleines Nuppselchen dran, mit dem man die Tür "weich" schlanten kann, so dass mn sie aufdrücken kann. Wie beil elektrischen Türöffner, wenn der summt.)
Das ist zwar ärgerlich, aber du wirst es hinnehmen müssen.
da sind die Dinger in der Regel vorgeschrieben
Eigenartig - ich kann mich nicht entsinnen, jemals eine Wohnungstür mit Türschließer gesehen zu haben.
Türen zu Treppenhäusern, die als Fluchtwege fungieren (Und das sind die meisten) müssen rauchdicht sein. Dazu gehört, dass sie selbstschließend sind. Sonst könnte es passieren, dass ein Küchenbrand die Flucht aus anderen Wohnungen unmöglich macht.
Dass sich daran nicht immer gehalten wird, ist eine andere Sache.
Ich muss aber zugeben, dass ich nicht weiss, ob das überall gilt. Das ist ja Ländersache.
Normaler weise kommt sowas nur an der Eingang Tür nicht an der Wohnungs Tür das zahlt der Vermieter normalerweise
Ja das meine ich auch. Nur weil wir einen rücksichtslosen Eigentümer haben, muss ich doch als Mieter mich nicht wie ein kleines Kind behandeln lassen.
Danke für deine Antwort
Mehrheitsbeschluss der Eigentümer, dann ist das wohl so. Du kannst im Mieterverein nochmals nachfragen, was die Kosten betrifft.
Ja, das werde ich auch tun, wollte mich nur schon mal vorab informieren.
Danke für deine Nachricht
muss ich als einzige Mieterin im Haus (...) an meiner Wohnungstüre diesen Türschließer einfach hinnehmen
Ja, den Mehrheitsbeschluß hat der Eigentümer umzusetzen, auch wenn er seine ETW vermietet.
kann mir das mein Vermieter in den Nebenkosten verrechnen
Nein, dass sind keine umlagefähigen Betriebskosten, die dir berechnet werden dürfen.
Danke
Ich würde das Dingen wieder abschrauben und in den Keller legen.
Bei Auszug natürlich wieder dranmontieren.
Danke für Ihre Nachricht. Das Ding abzuschrauben, hat mir mein Vermieter bereits bei Ankündigung schon verboten.
Gruß frajoga
Da fallen mir 2 Wege ein:
-es darauf ankommen lassen
-dem Konflikt aus dem Weg gehen und das Ding nur dann dranschrauben, wenn der Vermieter den Besuch ankündigt. Ansonsten kommt er nicht rein.
Abschrauben würde ich es in jedem Fall.
Ja, aber eigentlich will ich diese automatische Schließanlage nicht. Wenn man sich z.B. an der Türe von seinem Besuch verabschiedet, kann es passieren, dass hinter einem die Türe zuschlägt und der Schlüssel ist in der Wohnung. Nur weil ein Mieter im Haus ist, der nicht fähig ist, seine Türe normal zuzumachen, muss man doch nicht alles hinnehmen. Danke für deine Antwort