Eintragung ind Grundbuch ohne wissen der Eigentümer geht das?
Hallo mein Problem besteht darin ! Wir sind eine Erbengemeinschaft zu je 1 drittel .Also drei Eigentümer plus Bank die mit drin steht. Ich bekam jetzt ein Schreiben vom Amtsgericht, wonach sich meine Kinder ( nicht im Haushalt lebend)´( als Unterhalstsschuld ) mit ins Grundbuch haben eintragen lassen. Ich dachte es müssen alle Eigentümer gefragt werden bvor sich jemand in ein fremdes Grundbuch eintragen lassen können !!! man kann aus dem Auszug entnehmen das es eine Zwangshypothek ist und vom Jugendamt eingetragen wurde. Geht sowas ?? wenn nicht wie lange hab ich zeit da Wiederspruch einzulegen ?? wäre nett wenn mir jemand zeitnah antworten könnte / vielen Dank im Voraus
4 Antworten
das geht leider nicht, denn offensichtlich hat das kind (welches durch das jugandamt vertreten wird, evtl amtsvormundschaft?) einen unterhaltstitel, welcher sofort vollzogen werden konnte! eine solche vollstreckungsmöglichkeit wird in der regel bei der festsetzung des unterhalts notariell beim jugendamt unterschrieben.
ich meinte natürlich, dass das ohne dein wissen selbstverständlich geht! den eintrag bekommst du dann wieder aus dem grundbuch, sobald deine unterhaltsschulden bezahlt hast
Hab ich einen vollstreckbaren Titel und der/die Schuldner haben/kommen zu Immobilieneigentum kann ich meine Forderung selbstverständlich zur Absicherung als Sicherungshypothek zwangsweise in dass Grundbuch eintragen lassen. Dazu brauch ich nicht die Zustimmung der/des Eigentümer/s.
Zur Löschungsbewilligung hilft nur die Zahlung der Schuld.
Dumm gelaufen aber völlig rechtens.
In Deinen Fall waren es wohl auch nicht die Kinder direkt sondern das Jugendamt welches wahrscheinlich mal Unterhaltsvorschuss gewährt hat und diesen nun gern zurück haben möchte.
Kann also durchaus noch sein, dass die Kinder noch mit Forderungen hinterher kommen weil das JA eigentlich nur Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr gewährt.
Da bereite Dich man schon mal auf einen Zwangsversteigerung vor. Die Erbengemeinschaft hilft da wenig. Da betreibt das JA eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft und pfändet dann gleich (noch vor dem Verteilungstermin) in Deinen Anteil.
Sollten die Forderungen der eingetragenen Bank höher sein als der Versteigerungserlös hat die ganze Erbengemeinschaft zum Schluss Bankschulden ander Backe aber keine Immobilie mehr.
Herzlichen Glückwunsch :-((
Die werden das mit Hilfe eines Anwalts gemacht haben, rate Dir, ebenfalls zu einem Anwalt zu gehen, das ist zu kompliziert, falsche Auskünfte möchte ich nicht geben.
Das kann man sicherlich nur bei dem Notar erfahren, der das gemacht hat.
Wenn das vom Jugendamt kommt, dann muß da auch was Richterliches im Gange sein.
Fragen gehen. Die müssen antworten.