Wonach richtet sich die Wertermittlung eines Grundstücks zur Ermittlung der Schenkungssteuer?
Hallo,
wir bauen dieses Jahr ein Haus auf dem 1000qm Grundstück meiner Freundin.
Ich soll hierfür in das Grundbuch eingetragen werden. Da wir noch nicht verheiratet sind habe ich, dank unseres gnädigen Vater Staates nur einen Freibetrag von 20000 Euro. Bevor ich jetzt ein finanzielles Desaster erlebe, kann mir jemand sagen, wie das Finanzamt ermittelt, welchen Wert das Grundstück hat?Nimmt es dazu den Bodenrichtwert oder zählen da noch andere Faktoren? Werden die 1000qm voll angerechnet?
Und ja, ich weiß, heiraten wäre die klügste und wahrscheinlich auch sinnvollste Option.
7 Antworten
1000qm zum vollen Bodenrichtwert kann ich mir nicht vorstellen, außer es sind tatsächlich 2 Bauplätze. Bei 2 Bauplätzen käme die Teilungsmessung vermutlich günstiger wie die Steuer.
Aber egal wie, ich würde vor Beurkundung das Gespräch mit einem Steuerberater suchen: vielleicht kann man hier Gegenleistungen von dir in Ansatz bringen. ( welche dann in der Urkunde aufgenommen werden).
Sinnvoll halte ich den Plan allerdings auch nicht. Lieber das Geld in eine notarielle Urkunde: wer was eingebracht, wer was finanziert, wer was bei Trennung wieder bekommt oder auch eine Grundschuld in Höhe deines Eigenkapital. Nur so als Gedanken. Als Nichteigentümer und Nichtdarlehensnehmer kannst du viel leichter wieder ausziehen.
Daher in der Kombination: Nicht - Eigentümer und Nicht - Darlehensnehmer :-). Aber als Nicht-Eigentümer, Darlehensnehmer zu sein- geht nicht, da hast du natürlich recht.
Google mal „Geoportal dein Bundesland“, dort findest vielleicht du die Bodenrichtwerte und die Grenze der Bebauung. Den Rest als ortsnahes Gartenland.
oder frage deinen Bankfinanzierer, ob du hier nicht ein kostenloses Kurzgutachten raus handeln kannst.
Sofern du einen realistischen Wert minus 10/15% „Freundschaftsrabatt“ für die 1000qm ansetzt, davon die Hälfte die Freundin dir schenkt, sollte das schon passen. Diesen Wert nimmt dann auch der Notar um seine Gebühr zu rechnen.
Den Bodenrichtwert haben wir uns bereits vom Landesamt für Geovermessung besorgt. Was meinst du Grenze der Bebauung und Gartenland? Das nicht die vollen 1000qm angerechnet werden?
Kommt drauf an, wie die 1000qm liegen. Eine Straßenfront von 20m und 50 m tief - wird zumindest bei uns mit ca. 500 bis 700 qm Baulandwert angesetzt, der Rest Garten.
Eine Straßenfront von 50 m und 20 m tief: sind 2 volle Bauplätze.
Falls Sie, wie geschildert, beabsichtgien später zu heiraten, könnten Sie eine Auflassugnsvormerkung zu ihren Gunsten vereinbaren, statt schon vor der Eheschließung als Eigentümer im Grundbuch zu erscheinen.
Als Ehepartner erhöht sich bekanntlich der Steuerfreibetrag auf € 500.000.
Ein Notar kann Sie da beraten.
Danke für die Antwort, aber wir brauchen den Eintrag für die Bank. Das war eine Vorgabe, da ich sonst keinerlei Rechte hätte im Fall der Fälle.
Es ist das Grundstück Deiner Freundin. Warum sollst Du ins Grundbuch eingetragen werden?
Wenn Deine Freundin gescheit ist, lässt sie das hübsch bleiben.
wir bauen dieses Jahr ein Haus auf dem 1000qm Grundstück meiner Freundin.
Na ja, da soll wohl was Gemeinsames entstehen!?!
@ZiegemitBock Danke für diesen geistreichen Kommentar aber das war nicht meine Frage. Das hat schon seine Gründe, warum wir das so beabsichtigen.
Ich wünsche Euch beiden Glück.
Eigentlich muss deine Freundin doch jedes Jahr Steuern auf das Grundstück zahlen, diese Steuern richten sich schon nach einem Wert der in den Unterlagen ersichtlich seien sollte.
Bei uns war das für Haus und 800qm 130.000€ und die Schenkung (Opa zu Enkel) war kein Problem.
Daher schaut Mal in den Unterlagen der letzten Jahre für die Grundsteuer der Gemeinde.
dafür gibt es u.a.bodenrichtwerte
in NRW gibt es z.b die BoRIS App, da sind die offiziellen bidenrichtwerte offiziell einsehbar
Ich muss in das Grundbuch, da wir sonst den Kredit nicht bekommen. Das ist Vorgabe der Bank. Das macht ja auch Sinn, da ich sonst keinerlei Ansprüche stellen könnte, sondern nur brav zahlen dürfte, ob ich da nun wohne oder nicht.