Eigener Brunnen auf fremden Pachtland, wem gehört er?
Wir haben schon seit vielen, vielen Jahren einen Brunnen für unseren Bungalow auf einem Nachbargrundstück. Diesen ließen wir bohren, als wir das Nachbargrundstück noch nutzen. Wir haben nun seit ca. 20 Jahren keine Pacht mehr bezahlt, weil die Eigentumsverhältnisse unklar waren. Niemanden schien das Grundstück zu gehören. Das Wasser nutzen wir weiterhin, hatten dort eine Pumpe und einen eigenen Stromzähler. Nun hat sich jemand gefunden, der das Grundstück von einer Eigentümerverwaltung gepachtet hat. Wem gehört nun der Brunnen? Haben wir noch Anrecht auf diese Wasserversorgung?
4 Antworten
Anrecht auf die Wasserversorgung hat zunächst die Gemeinde - es kann nicht mehr jedermann Grundwasser ohne Genehmigungen abzapfen
Es spielt keine Rolle, wie alt der ist - niemand hat ohne spezielle Genehmigungen das Recht, Wasser aus Gewässern oder dem Grundwasser für eigene Zwecke zu entnehmen
Es gibt da kein "Gewohntheitsrecht"
Aha...und wenn hier einer fragt wie er sein Dach isoieren soll dann muss er dir auch erst mal die Baugenehmigung zeigen ? Nimmst du immer einfach so an dass das was ein anderer tut illegal ist ?
Hast Du Dich mit Deinem Kommentar vertan?
Ich habe nur erklärt, wie die Rechtslage ist und genau danach war gefragt
Interessant. Nach aktuellem Wassergesetz ist der Brunnen evtl. wirklich nicht mehr zulässig.
Ein Brunnen ist fest mit dem Gelände verbunden, von daher kann der Brunnen für mein Verständnis nur dem Grundstückseigentümer sein, der evtl. auch einen Anspruch auf Beseitigung stellen kann.
Die Pumpe? wenn du noch Nachweise erbringen kannst.
Einen Anspruch auf die Wasserversorgung für einen nicht mehr bezahlten Pachtvertrag? Ich denke nicht. War auch nicht die beste Lösung. Warum hattest du das Grundstück nicht gekauft oder dir zumindest eine Dienstbarkeit eintragen lassen?
Mein Bauchgefühl würde mir hier raten, den Ball flach zu halten und mich über die lange Nutzungszeit zu freuen.
Der Brunnen gehört demjenigen, dem das Grundstück gehört. Ihr habt kein Anrecht mehr auf das Wasser.
Mit den Informationen kann dir hier keiner was sagen. Entweder gilt der alte Vertrag noch, dann musst du wahrscheinlich für einige Jahre Pacht nachzahlen. Oder...
Und was hat das mit der Frage zu tun ? Es geht um einen JAHRZEHNTEALTEN Brunnen !