Wie an Eigentümer abgetretene Grundschuld löschen lassen?
Im Grundbuch ist für unsere Immobilie noch eine Grundschuld eingetragen. Die Schulden sind längst zurückbezahlt. Die Gläubigerbank hatte damals keine Löschungsbewilligung, sondern eine Abtretungserklärung an uns als Eigentümer der Immobilie und Ex-Schuldner ausgestellt.
Da wir in unserem restlichen Leben wohl nie wieder einen Kredit benötigen und unseren potenziellen Erben eine unbelastete Immobilie hinterlassen möchten, soll die Grundschuld gelöscht werden.
Die Löschung einer anderen Grundschuld haben wir vor Kurzem mit einer Löschungsbewilligung ohne Notar erfolgreich durchgezogen. Wie wäre das Procedere, wenn, wie in unserem Fall, nur eine Abtretung an uns selbst vorliegt - möglichst ohne Notar(-Kosten)?
8 Antworten
Du brauchst trotzdem eine Löschungsbewilligung. Nur die Unterschrift muss "offentlich beglaubigt" sein.
Kosten kannst du sparen, wenn du die Löschungsbewilligung selber aufsetzt. Dann machst Du einen Notartermin und unterschreibst diese Löschungsbewilligung in Anwesenheit des Notars. Der bestätigt die Richtigkeit der Unterschrift (=öffentliche Beglaubigung). Das kostet zwischen 20 und 70 Euro (der Notar gibt vorher Auskunft über die Kosten). Dann übersendest Du die Abtretung und die Löschungsbewilligung ans Grundbuchamt und bittest um Löschung.
Ich glaube billiger geht's nicht.
Wie gesagt, billiger geht es nicht.
Ok, das erscheint mir logisch und werde es so versuchen. In Hessen kann man sich übrigens die notwendige öffentliche Beglaubigung beim Ortgericht im Rathaus der Gemeinde ausstellen lassen. Das geht fix und kostet nur einen Bruchteil von dem, was ein Notar einsteckt.
Lasst die Grundschuld doch einfach drinstehen.
Sie frisst kein Brot, ist abbezahlt und stört niemanden.
Falls solltet ihr in späterer Zukunft eben doch doch mal einen Kredit benötigen, steht eine erstrangige Grundschuld zur Absicherung bereit, ein Leckerli für den Kreditgeber.
Ausserdem kostet sowohl die Löschung, als auch eine etwaige Neueintragung einer Grundschuld unnütz Geld.
Ich hätte gerne eine Antwort auf meine Frage gelesen und keine Kommentare:
Wenn es mein Wille wäre, die Grundschuld stehen zu lassen, hätte ich die Frage nicht gestellt! Im Falle meines Ablebens will ich eine unbelastete Immobilie hinterlassen ohne weiteren Papierkram (hier: zugehörige Abtretungserklärung), den die Erben vielleicht nicht finden und mit dem sie (wie ich jetzt) erst einmal dumm da stehen. Aus eigener Erfahrung als Erbe weiß ich, wie viel an Formalitäten zu erledigen ist. Diesen Aufwand will ich für meine Erben so gering wie möglich haben.
dann musst du nur zum Notar gehen und das entfernen lassen.
Ich habe auch geerbt und dank der
eingetragen Grundschuld konnte ich mir dann noch 2 Wohnungen im Ausland kaufen.
und ich musste nicht noch zum Notar um das eintragen zu lassen. deshalb war ich
sehr froh das die Grundschuld noch auf der Immobilie war. wenn du es aber nicht
willst mach ein Termine beim Notar und der kann es rausnehmen.
ganz genau, es ist besser es zu haben falls die erben mal was kaufen wollen oder so. ich würde es auch drin lassen.
super antwort
Danke
Senden Sie die Abtretungserklärung der Bank mit der Bitte, eine Löschungsbewilligung zu erteilen (Kosten ca. € 300 - z.B. KSK Köln) zurück und lassen Sie wie bereits praktiziert, die Eintragung unter Vorlage der LöBew. im Grundbuch löschen.
Wenn die oben von Hugito genannte Lösung nicht funktioniert, muss ich eben diesen Weg gehen.
Das Problem ist nur, dass es die Bank in der Form nicht mehr gibt. Wer Rechtsnachfolger ist, ist mir unklar: https://de.wikipedia.org/wiki/Aareal_Beteiligungen
Wenn die Grundschuld tatsächlich an euch abgetreten wurde, dann wird nur noch eure Löschungsbewilligung und -antrag zur Löschung benötigt. Die Löschungsbewilligung muss jedoch öffentlich beglaubigt werden. Die Löschungsbewilligung samt Abtretungserklärung kann dann beim Grundbuchamt eingereicht werden. Wenn es einen Grundschuldbrief gibt, auch dieser.
Geschafft! Das Grundbuchamt hat fast 8 Monate zur Erledigung unseres Antrags gebraucht.
So hat's funktioniert:
Eigenformulierter Antrag auf erstens Eintragung der Abtretung ins Grundbuch. Damit wird man grundbuchmäßig der Rechteinhaber an der Grundschuld. Mit gleichem Schreiben an das Grundbuchamt wurde dann als zweiter Schritt die Löschung der Grundschuld beantragt. Die "Löschungsbewilligung" stellt man sich als (im ersten Schritt ins Grundbuch eingetragener) Rechteinhaber quasi selbst aus.
Der Antrag muss notariell beglaubigt werden. In Hessen kommt man wesentlich günstiger weg, wenn man den Antrag vom Ortsgericht bei der Gemeindeverwaltung beglaubigen lässt.
Sich vorher als Gläubiger eintragen zu lassen geht natürlich auch, verursacht aber unnötige Kosten. Die Abtretungserklärung der Bank an euch umfasst die konkludente Erteilung der Befugnis, über die Grundschuld zu verfügen. Damit könnt ihr auch die Löschung ohne Umschreibung bewilligen. Zumindest ist dies die ganz herrschende Ansicht. Vertritt das zuständige Grundbuchamt hier etwas anderes, ist das zwar deren gutes Recht, aber diese Entscheidung stünde auf sehr wackeligen Beinen.
So wie ich es verstanden habe, sind nach der Abbezahlung des Kredits keine weiteren Schritte mehr erforderlich. Im Grundbuch steht zwar noch die Bank, aber sie hat dann keinen Anspruch mehr auf das Objekt.
Dass die Bank keinerlei Ansprüche mehr hat, versteht sich von selbst, denn sonst hätte sie ja nicht ihre Rechte an uns als Eigentümer und Ex-Schuldner per Erklärung abgetreten. Solange die Bank aber noch im Grundbuch steht und man genau das nicht mehr will, sind eben entgegen deiner Antwort doch Schritte notwendig. Die heißen Beantragung einer Löschung durch den Grundstückseigner und Durchführung der Löschung durch das Grundbuchamt. Das steht alles in meiner Fragestellung drin und auch die Begründung, warum ich die Grundschuld gelöscht haben möchte.
Ja, dass wenn man weitere Schritte gehen will, diese notwendig sind, ist mir auch klar. Ich meine nur, dass sich keine großen Nachteile ergeben, wenn man die Bank im Grundbuch stehen lässt.
Da ich das aber selber nur vom Hörensagen weiß, lasse ich mich gerne belehren.
Ob man eine Grundschuld stehen oder löschen lassen will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Die Gründe, warum ich die Löschung haben will, stehen in der Fragestellung. Andernfalls, d.h. bei Bestehenlassen der Grundschuld hätte ich die Frage nicht gestellt.
War ja nicht böse gemeint. Hätte ja sein können, dass du denkst, es wäre eine Art Pflicht, dies zu tun. Dann hätte ich dir mit meiner Antwort eine Menge Geld u. U. sparen können.
Eine Grundschuld ist eine Schuld "ohne Grund". Sie bleibt also immer bestehen, falls keine Löschung beantragt wird. Weitere Gläubiger, falls irgendwann gewünscht, können dann immer nur zweitrangig eingetragen werden.
Geschafft! Das Grundbuchamt hat fast 8 Monate zur Erledigung unseres Antrags gebraucht.
So hat's funktioniert:
Eigenformulierter Antrag auf erstens Eintragung der Abtretung ins Grundbuch. Damit wird man grundbuchmäßig der Rechteinhaber an der Grundschuld. Mit gleichem Schreiben an das Grundbuchamt wurde dann als zweiter Schritt die Löschung der Grundschuld beantragt. Die "Löschungsbewilligung" stellt man sich als (im ersten Schritt ins Grundbuch eingetragener) Rechteinhaber quasi selbst aus.
Die kostengünstige Beglaubigung durch das Ortsgericht bei der Gemeindeverwaltung war dabei vollkommen ok. Dies geht allerdings m.W. nur in Hessen.