Bringt mir eine Steuererklärung, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Ich bin 19 Jahre alt, student und wohne in Berlin. Im Jahr 2015 habe ich über 2 Arbeitgeber gearbeitet und dort jeweils Steuern in der Steuerklasse 1 bzw. Steuerklasse 6 gezahlt. Nun wohne ich zurzeit noch bei meinen Eltern, und bin familienversichert etc. Beide Elternteile arbeiten und zahlen jeweilige Steuern. Nun zu meiner Frage: ich bin mit meinem Verdienst unter der Summe des Steuerfreibetrages (ca. 8500 Euro) geblieben und würde mir das Geld gerne über eine Steuererklärung zurückholen. Nun wohne ich aber noch bei meiner Eltern und führe somit keinen eigenen Haushalt. Mein Vater meint nun, dass er seine Steuerklasse ändern müsste, wenn ich eine Steuererklärung abgeben würde und somit höhere Beiträge zahlen müsste. Dadurch würde uns das als Familie nur Schaden, weil ich zwar mein Geld zurückbekommen würde, aber er mehr Steuern zahlen würde. Stimmt das? Und gibts da evt. eine Lösung?
Vielen Dank schonmal im Voraus
4 Antworten
Die Frage stellt sich nicht, weil Du Einnahmen hattest, die dem Steuerabzug gem. St.-Kl. VI unterlegen haben. Damit ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung pflicht.
Davon abgesehen, ob Du zuhause wohnst, oder nciht, hat für sich allein keine steuerliche Auswirkung.
Ich muss gestehen, dass ich nur bis Steuerklasse VI gelesen hatte, denn damit hatte sich alles weitere erledigt.
Wie kommt dein Vater denn auf diesen Unsinn? Klar gibt es da eine Loesung, du machst deine Steuer und dein Vater behaelt seine Steuerklasse und zahlt die gleichen Steuern wie bisher.
1. Die Steuerklasse deines Vaters oder deiner Eltern hat gar nichts mit dir und deiner Steuererklaerung zu tun. Er hat seine Steuerklasse deshalb, weil er verheiratet ist (wahlweise 3/5 oder 4/4), egal ob mit oder ohne Kinder im Haushalt.
2. Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag haengt heute nicht mehr von einem moeglichen Zuverdienst des Kindes ab, jedenfalls nicht mehr von der Hoehe des Zuverdienstes, du darfst nur nicht dauerhaft (Ausnahme Ferienjob) ueber 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Aber auch unter dem Steuerfreibetrag haette dir Kindergeld nach frueherem Recht zugestanden.
3. Da du mit Steuerklasse 6 gearbeitet hast, bist du eh zur Abgabe einer Steuererklaerung VERPFLICHTET, gibst du keine ab, faellt das dem Finanzamt eh irgendwann auf, da dein Einkommen ja eh gemeldet wird und dann kannst du auch noch mit einer Strafe rechnen. Daher macht es doppelt Sinn, eine Erklaerung rechtzeitig abzugeben. Du kriegst Steuern raus und ersparst dir Aerger.
Bringt mir eine Steuererklärung, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Die Frage stellt sich für dich nicht.
Wenn du über die Klasse VI Lohn abgerechnet bekommen hast bist du zur Abgabe bis 31.05.2016 verpflichtet! Sonst trudelt dir ein böser Brief des Finanzamts ins Haus.
Dein Vater hat ungefähr so viel Ahnung von Steuern, wie ich vom Kinder kriegen.
zur Abgabe bis 31.05.2016verpflichtet!
Es sei denn, er nimmt sich einen Steuerberater oder geht zum Lohnsteuerhilfeverein, dann hat er min. bis zum 30.09. Zeit
Das hatte ich in einem anderen Beitrag von mir stehen. Diesmal hab ich es weg gelassen :D
Aussage von deinem Vater ist Quatsch. Mach deine erklärung und freu dich über das Geld.
Es hat vor allem keinerlei Auswirkungen auf die Steuerklasse des Vaters.