Nicht umgemeldet und mit Steuerklasse 6 berechnet für 6 Monate obwohl Steuerklasse 1 richtig gewesen wäre?
Ich habe 2015 meinen Wohnort gewechselt und bin aus einer WG in eine eigene Wohnung gezogen. weil es für mich einfacher war die Post etc weiter an die WG senden zu lassen habe ich mich damals nicht umgemeldet. Ab März wurde dann vom Finanzamt meine Steuer ID gesperrt und ich wurde bis Juli mit der Steuerklasse 6 berechnet obwohl ich sonst immer nur Steuerklasse 1 war. Mein Arbeitgeber meinte ich solle unbedingt eine Steuererklärung machen um das wieder auszugleichen und mir für die Monate wo ich mit Steuerklasse 6 berechnet wurde die zu viel gezahlten Steuern zurück holen.
Ich habe sonst nur meine Fahrkarten die ich mit angeben kann und bin dort gerade mal 120 € über den Werbungskosten (ich hoffe das war jetzt richtig).
Frage: lohnt es sich die Steuererklärung dann überhaupt zu machen oder laufe ich dann Gefahr auch für den Rest des Jahres auf Steuerklasse 6 berechnet zu werden und muss dann noch Geld zum Finanzamt bringen?
Oder wird die Steuer tatsächlich noch einmal neu berechnet und ich bekomme die Differenz zwischen der Steuerklasse 1 und der Steuerklasse 6 zurück.?
Haken ist zusätzlich, dass ich meine Lohnbescheide immer noch auf die WG schicken lasse weil in meiner neuen Wohnung immer wieder Post aus dem Briefkasten verschwindet und ich befürchte, dass die unterschiedlichen Anschriften ein Problem darstellen werden.
5 Antworten
Was das nun mit dem Umzug zu tun haben soll, verstehe ich zwar nicht, aber auf alle Fälle bekommst du die überzahlte Steuer durch die Steuerklasse 6 wieder raus, wenn du eine Steuererklärung abgibst, denn die sehen ja, dass du nur einen Job hattest und mit der Steuerklasse 6 musst du ja eh eine Erklärung machen, das ist verpflichtend. Und du kannst deinen Bescheid auch an eine alternative Adresse schicken lassen.
Anstatt deiner Fahrkarte kannst du auch die Kilometerpauschale angeben, wenn es günstiger ist, dazu muss man nicht mit dem Pkw fahren, man hat immer die Wahl zwischen Kilometerpauschale oder realen Kosten (Fahrkarte).
Ich vermute mal, dass der Fehler bei Dir selbst liegt. Stkl. 6 Rechnet ein Arbeitgeber eigentlich nicht eigenmächtig ab, er wird davon ausgegangen sein, dass bereits ein Arbeitsverhältnis besteht. Oder die von Dir abgegebene Steuer id wurde falsch von Dir abgegeben bzw bei der lohnbuchhaltung falsch notiert. Anders kann ich mir das nicht erklären. Die zuviel gezahlten steuern erhältst Du zum jetzigen Zeitpunkt am leichtesten über die Einkommenssteuer Erklärung zurück. Auch solltest Du mit der lohnbuchhaltung sprechen um die Steuerklasse ab sofort auf stkl. I umzustellen.
Für den Fragesteller wäre es wesentlich einfacher und (wahrscheinlich) wesentlich weniger zeitaufwendig, den Arbeitgeber um eine Nachberechnung und um die Durchführung des Lohnsteuuerjahresausgleichs zu bitten als selbst eine Steuererklärung anzufertigen. Wenn jemand noch nie eine Steuererklärung erstellt hat, so ist dies (meist) eine sehr zeitaufwendige Angelegenheit.
Ich wurde vorher und hinterher mit Steuerklasse 1 berechnet. bzw wieder ab Ummeldung war die Berechnung der mit Steuerklasse 1 wieder möglich. Also an einer Fehlerhaften ID lag es an dieser Stelle nicht.
Was hat der Umzug mit der Steuer zu tun?
Das Finanzamt hat Ihre Steuer-ID bestimmt nicht gesperrt.
Ihr Arbeitgeber hat Sie mit Steuerklasse 6 abgerechnet, nicht das Finanzamt. Dafür muss es einen Grund gegeben haben.
Warum tätigt Ihr Arbeitgeber keine (zutreffende) Nachberechnung des Lohns?
Eine Einkommensteuererklärung kostet Zeit. Wer noch nie eine Einkommensteuererklärung ersrellt hat, den kostet es möglicherweise sogar sehr viel Zeit.
Wenn der Arbeitgeber etwas falsch gemacht hat, dann sollte er diesen Fehler auch wieder korrigieren.
Deshalb soll der Fragesteller bei seiner Lohnabteilung nachfragen, ob ein Lohnsteuerjahreausgleich getätigt wurde/wird oder nicht. Das ist nicht so zeitaufwendig wie die Erstellung einer (erstmaligen) Steuererklärung.
PS: Was für ein Chaos soll denn eine Nachberechnung erzeugen???
Ich habe mich einfach auf die Aussage von meiner Personalabteilung verlassen weil das ja auch die Leute sind die die Lohnabrechnung machen.
Und was haben die gesagt? Dass das Finanzamt die ID gesperrt hat?
Die meinten halt, dass ich eine Steuererklärung machen soll und das Geld dann da wieder bekomme.
Nein, das meinte ich nicht. Meine Frage ist, aus welchem Grund Ihre Lohnabteilung Sie mit Steuerklasse 6 berechnet hat und keine korrigierten Abrechnungen erstellt hat, obwohl Sie ja ab August wieder mit Steuerklassse 1 abgerechnet wurden. Dann hätte die Personalabteilung eben eine Neu-/Nachberechnung für die Monate, in denen Sie mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurden, tätigen bzw. veranlassen können und müssen. Das würde ich mir an Ihrer Stelle nicht so bieten lassen. Jetzt haben Sie die Arbeit, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen.
Aber noch einmal zu Frage 1 - warum wurden Sie überhaupt mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet???
Abgesehen davon - eine Einkommensteuererklärung lohnt sich selbst bei Steuerklasse 1 grundsätzlich immer.
Mir wurde gesagt, dass meine Steuer ID beim Finanzamt geblockt wurde weil ich mich nicht aus der WG in meine neue Wohnung abgemeldet habe und das Finanzamt das raus bekommen hat. klang auch erstmal plausibel da zu dem Zeitpunkt auch die WG in eine Andere Wohnung umgezogen ist (allerdings selbe Anschrift) und ich da wie gesagt null Ahnung von habe.
Sprich wäre der richtige Weg noch einmal unser Personalbüro aufzusuchen und dort etwas Druck auszuüben damit die das nachträglich korrigieren?
Wäre auf jeden Fall einen Versuch wert. Fragen Sie bitte nach, aus welchem Grund keine Nachberechnung gemacht werden kann und ob nicht mit vielleicht mit der Dezemberabrechnung oder einer späteren Lohnabrechnung ein sogenannter Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wurde/wird. Das kann bzw. sollte der Fall sein. Das ist mehr oder weniger der Einkommensteuererklärungsersatz.
Wenn die sich querstellen, sollten Sie auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung machen. Und wenn Sie das mit dem Elster-Programm machen, dann sagt Ihnen das Programm auch, ob sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergibt - bevor Sie die Erklärung abschicken.
Die An- und Abmeldung des Wohnsitzes hat übrigens überhaupt nicht damit zu tun, mit welcher Steuerklasse Sie abgerechnet werden. Die Aussage Ihrer Lohnabteilung hinsichtlich der Blockung Ihrer ID durch das Finanzamt ist dahingehend absolut unzutreffend.
Steuererklärung ja,wenn die Lohnbescheide nicht im Bereich sind wo sie sollen,dann eine Kopie von den Arbeitgeber anfordern
Die Lohnbescheide für 2015 habe ich komplett zusammen und die Jahresabrechnung. Also laufe ich nicht gefahr rückwirkend das ganze Jahr mit Steuerklasse 6 berechnet zu werden? Ich hab in Foren gelesen dass sowas passieren kann bei ähnlichen Situationen wie bei mir.
Sind Sie im besagten Zeitraum einer weiteren nichtselbständigen Beschäftigung nachgegangen? Haben Sie von einem anderen Arbeitgeber Lohn bezogen?
Nein. ich war/bin Angestellter in einem Unternehmen und habe keine weiteren Einkünfte.
Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es keine Steuerklassen. Da wird dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt und die lt. Grundtabelle festzusetzende Steuer. Die einbehaltene Lohnsteuer wird als Vorauszahlung davon abgezogen. Die Differenz bekommst du erstattet.
Heißt im Klartext, dass ich tatsächlich Gefahr laufe noch Geld zum Finanzamt bringen zu müssen?
NEIN!!! Wie hoch waren die Steuerabzüge bei Lohnsteuerklasse 6, wie hoch waren die Lohnsteuerabzüge bei (zutreffender) Lohnsteuerklasse 1? Jetzt bitte mal richtig lesen und dann schlussfolgern!!!
Die Steuerklase hat lediglich Einfluss auf die Vorauszahlungen zur Steuer. Mit Lohnsteuerklasse 6 sind auf jeden Fall zu viel Steuern abgezogen worden.
lohnt es sich die Steuererklärung dann überhaupt zu machen
Die Frage stellt sich für dich nicht. Wenn über Klasse VI Lohn abgerechnet wurde, bist du zur Abgabe verpflichtet bis 31.05.2016 (§ 46 Abs. 2 EStG).
Haken ist zusätzlich, dass ich meine Lohnbescheide immer noch auf die WG schicken lasse
Dein Arbeitgeber muss die Daten elektronisch übermitteln. Spielt also keine Rolle.
Was soll denn jetzt noch eine nachberechnung durch den Arbeitgeber? Das würde nur weiteres Chaos in den Fall bringen falls es überhaupt noch möglich ist..... Der Fragesteller kann über seine Steuererklärung jetzt die Dinge richten und erhält die zuviel gezahlten steuern zurück