Steuererklärung verpflichtend als verheirateter Alleinverdiener mit Steuerklasse 3/5?
Folgende Situation des Jahres 2015:
Ich SK 3, meine Frau SK 5. Ich bin Alleinverdiener, Wir haben im April 2015 geheiratet (und waren bis dahin 1/1) Im April 2015 kam unsere Tochter zur Welt, also bekam meine Frau den Minimalbetrag von 300€ Elterngeld
Meine Frage ist: MUSS ich eine Steuererklärung machen?
(Ich werde auf jeden Fall eine machen, da wir alleine schon von den drei Monaten vor der Hochzeit die Steuer wiederbekommen, die Frage ist nur ob für mich der 31.5. bindend ist.)
Besten Dank!
7 Antworten
Ja. Dann mal ran. Zwei Tage hast du noch Zeit.
Meines Wissens MUSS man bei STKlasse 3/5 eine Steuererklärung abgeben!
Elterngeld-Bezug über 410 € IM JAHR verpflichtet zur Abgabe
Die Abgabe ist verpflichtend, ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG wegen des Elterngeldes:
Ja, ist er.
Wie kann deine Frau eine Steuerklasse haben, wenn sie keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht?
Im April 2015 kam unsere Tochter zur Welt, also bekam meine Frau den Minimalbetrag von 300€ Elterngeld
Also doch kein Alleinverdiener, Ehefrau hat Entgeltersatzleistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. --> Abgabepflicht, wenn diese > 410,- € p.a.
Meine Frage ist: MUSS ich eine Steuererklärung machen?
Nicht du, aber ihr.
Ergibt sich aus §§ 46 Abs. 2, Nr. 1, 32b EStG und ja Abgabefrist ist Dienstag, wenn ihr keinen Antrag auf Fristverlängerung stellt.
Wenn ich den passenden Gesetzestext dazu lese, scheint es so zu sein, dass das nur zutrifft, wenn beide arbeiten gehen, oder der Alleinverdiener SK5 hat. Ich bin mir unsicher wegen des Elterngeldes.