falsche Steuerklasse in Erklärung, rechtliche Folgen?
Hallo,
durch einen dummen Fehler (und auch Unachtsamkeit) habe ich meinem Arbeitgeber mal gesagt (im Jahr 2015), dass ich Steuerklasse 4 bin, anstatt 5. Ich dacht nämlich, dass ich und meine Frau 4 und 4 wären und nicht 3 und 5... Nun wurde im August für 2017 Steuer nachgefordert, was auch soweit okay ist. Aber ich habe in meinen Steuererklärungen auch immer 4 angegeben und auf dem Bescheid kann man ja nicht sehen mit welcher Steuerklasse die gearbeitet haben.
Hab nen bisschen bammel, dass die mir daraus nen Strick drehen werden. Von wegen Steuerhinterziehung o.ä.
Ich meine, dass Finanzamt muss doch eigentlich sehen welche Steuerklasse ich habe, unabhg. von meinen Angaben in der Steuererklärung?!
...und da ich keine Lohnsteuerkarte habe muss doch der Arbeitgeber meine Steuerklasse nochmal im Amt erfragen unabhg. welche ich ihm angegeben habe?!
5 Antworten
> Aber ich habe in meinen Steuererklärungen auch immer 4 angegeben
Sicher, dass Du da überhaupt was anzugeben hattest? Nach meiner Erinnerung wird danach nicht gefragt.
Die Lohnsteuerklasse ist zuständig dafür, wieviel Steuer Dir vom Lohn abgezogen wird als Vorauszahlung auf Deine Jahressteuerschuld. Sie hat keinen Einfluss auf die Höhe Deiner Jahressteuerschuld.
Und damit enthält Dein Einkommensteuerbescheid die richtige Steuerschuld, ganz egal, was Du als Lohnsteuerklasse angegeben hattest.
Wenn hier jemandem ein Strick gedreht wird, dann dem Arbeitgeber, denn der hätte sich Deine Steuerklasse nicht bei Dir, sondern beim Finanzamt holen müssen.
Keine Sorge.
Steuerhinterziehung liegt erst dann vor, wenn du bewusst bei deinen Einnahmen falsche Angaben machst und bewusst die Steuer nicht zahlen willst und das Finanzamt dahinter kommt. Dies ist eine schwere Straftat.
Für eine temporär falsche Steuerklasse ist ja spätestens die Lohnsteuerabrechnung, wo alles im Detail korrigiert wird und sogar ggf. Rückzahlungen erfolgen, bzw. Nachzahlungen.
Ich frage mich allerdings, wie der Arbeitgeber mit einer falschen Lohnsteuerklasse überhaupt die Lohnabrechnungen machen konnte. Über ElStAM kommen die richtigen und nur mit diesen kann er abrechnen. (ElStAM muss von jedem Arbeitgeber verpflichtend angewendet werden und lässt sich nur drei Monate "überlisten"). Hier liegt doch schon der Fehler.
Aber: grundsätzlich ist die Lohnsteuerklasse nur für die monatlichen Vorauszahlungen. Bei der Jahressteuererklärung ist diese nicht mehr von Belang, da hier die Summe der Einkünfte, Familienstand, etc. zur Ermittlung der Steuer herangezogen werden.
Weil der Arbeitgeber sicher nicht mit fünf abgerechnet hat, sondern mit vier (die Nachzahlung deutet darauf hin, explizit genannt hat kaospeter nicht, welche Klasse auf der Lohnsteuerbescheinigung stand).
ähm, lt. Sachverhalt HAT der Arbeitgeber mit 5 Abgerechnet!
oder willst du dem Arbeitgeber unterstellen, dass er zu dumm ist, Elstam zu nutzen?
der Fragesteller DACHTE er ist Steuerklasse 4 und hat das dem Arbeitgeber gesagt ....
und, byhteway: wenn eine Nachzahlung rauskommt ..... bei Steuerklasse 4/4 sind bei ausschl. Arbeitseinkünften Nachzahlungen unüblich ...
Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube! Auch bei 4/4 gibt es Nach- oder Rückzahlungen, je nach den persönlichen Umständen. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung! Erst am Jahresende kommt die tatsächliche Steuerlast anhand aller Fakten, die in den Monatstabellen überhaupt nicht alle verarbeitet werden können.
Aber lassen wir diese Diskussion - kaospeter hat keine Angaben gemacht und damit verbleiben wir beim Spekulieren.
du willst mir allen Ernstes das Steuerrecht erklären?
gute Idee, hatte ich bei der Steuerberaterprüfung nicht!
und nochmal:
Fragesteller schreibt glasklar, dass er in Steuerklasse 5 ist!
> dass er in Steuerklasse 5 ist!
Aber er scheint zu vermuten, dass der Arbeitgeber seit Jahren die Lohnsteuer nach Klasse 4 abgezogen hat, und das erst jetzt bemerkt hat.
"im August für 2017 Steuer nachgefordert," ist - wenn das 2017 kein Tippfehler ist - wohl vom Arbeitgeber nachgefordert, nämlich für die Monate Jan bis Juli.
auf dem Bescheid kann man ja nicht sehen mit welcher Steuerklasse die gearbeitet haben.
Steuerklassen haben ja auch keinen Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Einkommensteuer.
Aber rechnen können die. Wenn die abgeführte Lohnsteuer geringer war als die geschuldete Einkommensteuer, gibt es natürlich eine Nachzahlung.
Der Arbeitgeber soll doch bitte ELStAM neu abfragen. Oder verstehe ich hier nicht wo das Problem liegt?
Keine Sorge das FA sieht solche Fehler durchaus und fordert im Bedarfsfall die Nachzahlung von Steuern. Und der AG bekommt die Information der Steuerklasse vom FA.
wo siehst du einen Fehler?
Fragesteller DACHTE Steuerklasse 4 ....
Arbeitgeber hat über Elstam abgefragt und die richtige Steuerklasse verwendet ....
also WO soll hier ein Fehler vorliegen?