Steuererklärung nach Praktikum?

4 Antworten

Ich hatte geplant, nach meinem Studium alle meine (recht hohen) Studienkosten mit einer rückwirkenden Steuererklärung abzusetzen, sobald ich Einkommen habe.

Dann ist es zu spät - du mußt schon jährlich deine "Verlusterkärungen" wg. hoher Werbungskosten machen:

Bei der Einkommensteuererklärung für Studenten sieht es genau so aus

Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine abzugeben. Sie sollten jedoch auf jeden Fall den Arbeitsaufwand nicht scheuen, eine Steuererklärung abzugeben, da sie grundsätzlich mit Steuerrückerstattungen rechnen können. Dabei geht es um zwei Besonderheiten, die es bei der Steuererklärung für Studenten zu berücksichtigen gilt. Zum einen ist es die generell zu hohe Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber von arbeitenden Studenten einbehalten wird und die nur über die Einkommensteuererklärung vom zuständigen Finanzamt erstattet werden kann. Zum zweiten sind es die Werbungskosten, die in der Einkommensteuererklärung erfasst werden können, um vom Jahreseinkommen abgezogen zu werden.
Wichtig ist es vor allem, die für Studenten geltenden Grenzen (Verdienstgrenzen und Arbeitszeitgrenzen) zu beachten. Diese betreffen sowohl kleine Minijobs während der Semesterzeit als auch Vollzeitjobs während der Ferienzeit. Dazu gehören der maximale Verdienst pro Monat, der maximale Verdienst pro Jahr, die maximale Anzahl Arbeitsstunden pro Woche (bei einem Job während eines Semesters), die maximale Dauer einer Beschäftigung bzw. Anzahl Arbeitstage pro Jahr.
Die Verdienstgrenzen beruhen auf die anderen Formen und Zuschüsse, die einem Student zustehen, wie Kindergeld und Bafög. Die Arbeitszeitgrenzen sollen wiederum sicherstellen, dass ein Student vor allem studiert und nicht arbeitet.
Da ich ja aber im Prinzip durch das Praktikum keine Steuern gezahlt habe, sind diese Werbekosten aus dem Studium ja auf kein Einkommen gegenrechenbar und somit hätte ich keinen Vorteil bzw. würden mir diese Kosten nie "erstattet"...

Deshalb gibt es ja gerade die "Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags":

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Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Praktikum)  - (Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Praktikum)
  1. Es gibt keine Studentensteuererklärungen, weil das Einkommensteuerrecht keine Studenten kennt.
  2. Es kennt (vorweggenommenen) Werbungskosten, diese sind verlustvortragsfähig.
  3. Ein Verlustvortrag entsteht wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen.
  4. Für jedes Jahr ist eine separate Steuererklärung anzufertigen, erfasst ist immer der Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. Ausgaben müssen in dem Jahr angesetzt werden in dem sie abgeflossen sind.
  5. Wenn ein Verlust festgestellt und vorgetragen wurde entsteht Abgabepflicht, bis dieser vollständig getilgt wurde
  6. Für die Einkommensteuererklärung bleiben bei freiwilliger Veranlagung 4 Jahre Zeit, 7 Jahre für die Erklärung zuf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
  7. Die Thematik zum Erst- und Zweitstudium ist dir bekannt?
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du bist Student (wieder einer, der nicht mit Informationen umgehen kann, sorry), und im Text hast du schon den Hinweise gegeben, dass deine Einkünfte unter 9000 liegen, also bist du steuerfrei und brauchst keine weiteren Kosten angeben.

Shadow8910 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 08:37

Mir werden doch aber trotzdem zunächst Steuern vom Praktikantengehalt abgezogen...Diese will ich mir natürlich zurückholen und dafür bräuchte ich dann die Steuererklärung für das Jahr.

Was aber nun mit den Studienkosten, die ich gern irgendwann auf mein Einkommen anrechnen lassen will als Verlustrag?

Stoertebeker91  13.03.2019, 11:45
@Shadow8910

ja dann rechne 9000- Verlustvortrag < 9000 und schon sind die Verluste angerechnet. Irgendwann ist dann jetzt.

siola55  14.03.2019, 13:28
@Shadow8910
Mir werden doch aber trotzdem zunächst Steuern vom Praktikantengehalt abgezogen...

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