Hat ein Hochzeitsdatum folgen für die Steuererklärung / Rückzahlung?
Wir haben im August geheiratet, nun als wir die Steuererklärung für das Jahr machten, sagte später ein Bekannter, wir hätten vor dem 30.06 heiraten sollen, dann hätten wir rückwirkend für das gesamte Jahr Steuer erstattet bekommen. Da wir aber erst sozusagen im zweiten Halbjahr geheiratet haben, bekommen wir auch "nur" die Hälfte zurück. Stimmt dies, und kann mir jemand das erklären? Wenn man im August heiratet, hatte man doch im Juli noch Steuerklasse 1
5 Antworten
Eine evtl. Rückerstattung resultiert daraus, dass ihr als Eheleute die Zusammenveranlagung wählen könnt. Dafür ist es unerheblich, wann ihr im Laufe des Veranlagungsjahres geheiratet habt. Es hätte auch der 31.12. sein können. Ob überhaupt eine Erstattung zu erwarten ist, hängt von euren Einkünften ab. Haben beide ungefähr gleich viel, wirkt sich eine Zusammenveranlagung auch nicht gravierend aus. Der Steuervorteil durch Zusammenveranlagung ist umso höher je größer die Einkommen der Ehepartner differieren.
Meines Wissens hat der Bekannte recht, aber mir ist da der 15. August als Stichtag bekannt. Ich bin aber nicht mehr auf denm neuesten Wissensstand im Steuerecht.
Nein, die Steuerrückzahlung gilt für das ganze Jahr. Du kannst auch am 30.12. heiraten und bekommst fürs ganze Jahr erstattet.
Du musst nur 1 Tag im Jahr die Voraussetzung erfüllen. Dann kannst du mit deiner Frau eine Zusammenveranlagung beantragen.
Das gilt auch im Falle einer Trennung (was natürlich bei Dir nicht vorkommen wird :-) )
Wenn ihr 2011 geheiratet habt, ist es egal ob am 1. Januar oder 31. Dezember. Ihr könnt auf jeden Fall die Zusammenveranlagung nach der Splitting-Tabelle beantragen.